Beauftragen Sie unser Inkasso einfach und schnell per Rechnungsupload, per E-Mail oder Datenschnittstelle. Wir übernehmen als Inkassodienstleister Ihr komplettes Forderungsmanagement, sofort und mit anwaltlicher Unterstützung. Wir kontaktieren Ihren Schuldner innerhalb von 24 Stunden.
Sie laden Ihre offene Rechnung einfach hoch und alle notwendigen Daten werden automatisch erkannt. Gerne auch per Mail oder Datenschnittstelle.
Sie bestimmen, wie genau wir Ihr Inkasso durchführen sollen. Ob außergerichtlich per Anschreiben oder direkt im gerichtlichen (Mahn-) Verfahren: Sie haben die Wahl.
Nach Beauftragung des Inkassos übernehmen wir unmittelbar. Wir kontaktieren Ihren Schuldner und halten Sie automatisch in unserem Login-Bereich über alle Schritte auf dem Laufenden.
paywise wurde von spezialisierten Inkasso-Anwälten und Entwicklern gegründet. So bieten wir eine Mischung aus effektiver Automatisierung und rechtlichem Know-How. Unsere angeschlossene Kanzlei vertritt Sie – wenn nötig – vor Gericht.
Über Dateiupload, Smartphone oder per Datenschnittstelle übersenden Sie uns einfach und unkompliziert Ihren Inkassoauftrag. Sie bestimmen das Vorgehen und bleiben über alle Schritte informiert.
Bei berechtigten Forderungen hat der säumige Schuldner die Kosten des Inkassos zu tragen. Es können lediglich Vorschüsse für Gerichtsgebühren, Zwangsvollstreckung oder Adressermittlungen anfallen.
Die Kommunikation mit uns erfolgt verschlüsselt und wird streng vertraulich behandelt. Kommt es nicht zum Auftrag, werden alle Daten unmittelbar gelöscht.
Alle Kosten des Inkassos muss Ihr säumiger Schuldner bezahlen.
Wenn wir kein Geld für Sie einziehen, erhalten wir von Ihnen auch keine Zahlung auf unsere Vergütung. Dies gilt auch dann, wenn wir Ihre Forderung nicht erfolgreich eintreiben können, zum Beispiel weil Ihr Schuldner insolvent ist. Sie können uns in diesem Fall, den den Anspruch auf Erstattung der Inkassokosten an Erfüllungsstatt abtreten.
Im Erfolgsfall, also wenn wir Ihre offene Forderung zu 100% eingezogen haben, erhalten wir lediglich die aufgelaufenen Verzugszinsen als Erfolgshonorar. Sie bleiben zu 100% Inhaber Ihrer Forderung.
Gegebenenfalls kann es sein, dass Sie Auslagen für das Mahngericht, die Adressermittlung oder Zwangsvollstreckungskosten vorschießen müssen. Bei Forderungen unter 500 Euro fallen für das Mahngericht in der Regel 36 Euro an Gerichtskostenvorschuss an, für eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme etwa 70 Euro. Auch diese Auslagen und Vorschüsse muss Ihr Schuldner vollständig erstatten.
Als Gegenleistung für unsere erfolgsbasierte Tätigkeit erwarten wir, dass sie mit uns „all-the-way“ gehen. Das heißt, dass sie das gesamte Inkassoverfahren mit uns durchziehen.
Wenn Sie den Inkassoauftrag vorzeitig abbrechen (und beispielsweise keine Gerichtskostenvorschüsse zahlen), können wir Ihre Forderungen nicht mehr einziehen. In diesem Fall müssen wir Ihnen alle bis dato entstandenen Auslagen und Inkassogebühren in Rechnung stellen.
Wir übernehmen jedoch keine Fälle, die streitig sind, beispielsweise weil
Kommt es zum Bestreiten im laufenden Inkassoprozess, versuchen wir natürlich eine Lösung zu finden. Wir müssen uns jedoch vorbehalten, Ihnen die angefallenen Inkassogebühren in Rechnung zu stellen. Alles weitere können Sie unseren Konditionen sowie AGB entnehmen.
Ein Inkasso können Sie beauftragen, wenn Ihre Forderung berechtigt ist und sich der Schuldner in Verzug befindet. Sie müssen Ihre Leistung also vollständig erbracht haben, sofern Sie keine reine Vorleistung vereinbart haben. Die Forderung muss außerdem unbestritten sein. Das heißt: Der Schuldner darf die Forderung nicht bemängelt oder angezweifelt haben. Das wäre dann der Fall, wenn er behauptet, nie einen Vertrag mit Ihnen geschlossen zu haben. Dasselbe Prinzip greift auch, wenn der Schuldner davon ausgeht, dass Sie Ihre Leistung nicht (oder nicht mangelfrei) erbracht haben.
Handelt es sich bei den Schuldnern um Unternehmer, tritt der Verzug 31 Tage nach Fälligkeit und Zustellung der Rechnung ein. Das betrifft unter anderem
Es ist nicht erforderlich, dass Sie vorab eine Mahnung oder Zahlungserinnerung verschickt haben.
Bei Privatpersonen ist in der Regel eine Mahnung oder Zahlungserinnerung vonnöten, damit der Verzug eintritt. Außerdem müssen Sie als Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB) sein, um das Inkasso von paywise zu beauftragen.
Tipp: Mehr Informationen zum richtigen Mahnen, dem Mahnwesen und dem Ablauf des Mahnverfahrens finden Sie hier.
Sie beauftragen Ihr Inkasso einfach und bequem per Upload der offenen Rechnung, per E-Mail oder Datenschnittstelle.
In der Regel erhalten Sie von uns innerhalb von 12 Stunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Wir versenden dann unmittelbar – oft noch am selben Tag – eine außergerich
tliche Zahlungsaufforderung an Ihren Schuldner.Sollte Ihr Schuldner außergerichtlich keine Zahlung leisten, werden wir nach Abstimmung mit Ihnen einen Mahnbescheid beantragen.
Bezahlt der Schuldner die Forderung auch dann nicht vollständig, beantragen wir einen Vollstreckungsbescheid. Nach Erlass des Vollstreckungsbescheids leiten wir in Abstimmung mit Ihnen die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ein.
Gerne besprechen wir mit Ihnen auch individuelle Vorgehensweisen und den genauen Ablauf des Inkassoverfahrens.
Wenn Sie als Unternehmen ein Inkasso beauftragen, trägt die Kosten stets der säumige Schuldner. Sie berechnen sich nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) beziehungsweise dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten, die bei der Beauftragung eines Inkassos anfallen, hängen vom Zeitpunkt ab, an dem es möglich ist, eine Zahlung einzureichen. Gemäß unserem Fair-Pay-Ansatz fallen für Ihren säumigen Kunden die folgenden Inkassogebühren an. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kunde die offenen Forderungen nach unserer ersten Aufforderung begleicht.
Unter diesem Link finden Sie unsere Konditionen.
Die Kosten sind somit niedriger, als es per Gesetz möglich wäre.
paywise ist ein digitales Inkassounternehmen, mit dessen Hilfe Sie Ihre offenen Forderungen – und auch Kleinbeträge – einziehen lassen können. Wir arbeiten dabei komplett auf Erfolgsbasis, ohne Zahlung von Inkassogebühren. Unseren Service können Sie ganz einfach innerhalb weniger Minuten beauftragen.
Unser digitaler Workflow vermeidet zeitraubende Telefonate und Schriftverkehr. Paywise stellt durch den Einsatz moderner Technologien sicher, dass dies so effizient wie möglich geschieht.
Bei paywise kümmern sich von Anfang an Inkasso-Experten um das Eintreiben Ihrer Forderung. Wir decken als Inkassounternehmen alle möglichen Schritte ab – vom ersten Brief bis zur Zwangsvollstreckung. Sollte Ihr Schuldner die Forderung bestreiten, kann unsere Partnerkanzlei übernehmen.
Häufig genügt schon ein eindringliches Schreiben von uns als Inkasso-Unternehmen, um Ihren Schuldner zur Zahlung zu veranlassen. Hierbei gilt: Je mehr Kontaktinformationen wir zu Ihrem Schuldner haben, desto effektiver ist dieses Vorgehen. Und desto schneller kommen Sie auch an Ihr Geld. Um Ihre Kundenbeziehung möglichst zu schonen, verlangen wir nicht die vollen gesetzlichen Inkassogebühren. Gleichzeitig gelingt es uns so, den Kunden schnellstmöglich zu einer Zahlung zu bewegen.
Zahlt Ihr Kunde weiterhin nicht, senden wir ein weiteres Zahlungsaufforderungsschreiben.
Um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen, fordern wir den Schuldner nochmals zur Zahlung auf. Um hier eine Zahlung zu erreichen, wählen wir nun einen eindringlichen Ton und drohen das gerichtliche Mahnverfahren an. Wenn erforderlich, treffen wir mit Ihrem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung.
Wir als Inkasso-Unternehmen kümmern uns um die Beantragung des Mahnbescheids, und Ihr Schuldner erhält Post vom Mahngericht. Widerspricht er nicht und legt auch gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch ein, so ist Ihre Forderung rechtskräftig tituliert. Dann kann die Zwangsvollstreckung, beispielsweise durch den Gerichtsvollzieher, eingeleitet werden (Stufe 5).
Widerspricht der Schuldner/ legt Einspruch ein, verfolgen unsere Inkasso-Anwälte die Angelegenheit vor dem Prozessgericht im streitigen Verfahren weiter.
Die Angelegenheit wird direkt vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht weiterverfolgt. Hier reichen unsere Inkasso-Anwälte für Sie eine Anspruchsbegründung mit den richtigen Anträgen und Beweisantritten ein. Der Schuldner muss sich nun im Gerichtsverfahren verteidigen. Unsere Inkasso-Anwälte vertreten Sie auch in der mündlichen Verhandlung vor Gericht.
Nachdem ein Urteil durch das Prozessgericht ergangen ist, leiten wir auf Wunsch die Zwangsvollstreckung ein. Es ist dann möglich, das Vermögen des Schuldners zu pfänden.
Ist Ihre Forderung tituliert, können wir eine Zwangsvollstreckung einleiten. Das heißt, die Vermögenswerte und Konten des Schuldners werden gepfändet. Gegebenenfalls muss der Schuldner an Eides statt Auskunft über sämtliche Vermögenswerte geben.
Führt die Zwangsvollstreckung einmal nicht zur vollen Begleichung Ihrer Forderung, nehmen wir den Vorgang in die Langzeitüberwachung. Denn eine Zwangsvollstreckung wegen einer titulierten Forderung kann für einen Zeitraum von 30 Jahren erfolgen.
Tipp: Alles Wissenswerte zur Verjährung von Inkassoschulden können Sie hier nachlesen.
Viele Online-Shops bieten mittlerweile auch den Kauf auf Rechnung als Zahlungsoption an und kommen damit ihren Kunden ein Stück weit entgegen. Doch was passiert, wenn diese die Rechnung nicht bezahlen? Oft ist es nicht ganz leicht, offene Forderungen von Kunden einzufordern. Das gilt auch dann, wenn es beim Kauf per Lastschrifteinzug plötzlich zu einer Rücklastschrift kommt.
Reagieren Sie gar nicht auf einen Zahlungsverzug, kann es schnell passieren, dass Sie Ihr Geld nicht bekommen. Dann ist eine effiziente Lösung gefragt, mit der Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können und schnell an Ihr Geld kommen. Beauftragen Sie in diesem Fall am besten ein seriöses und etabliertes Inkassounternehmen. Wir erklären Ihnen, was Sie beachten sollten, wenn Sie einen Inkassodienstleister beauftragen wollen.
Grundsätzlich kann jeder – ob privat oder geschäftlich – ein Inkassounternehmen damit beauftragen, offene Forderungen einzuziehen. Wollen Sie als Privatpersonen einen Inkassodienst beauftragen, ist es wichtig, zu prüfen, ob ein Inkassoauftrag überhaupt zielführend ist.
Möchten Sie als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer ein Inkassobüro beauftragen? Dann müssen Sie zunächst wissen, wo Ihre Schuldner eher zu finden sind.
Ihr Kunde zahlt seine Rechnungen nicht. Die offenen Rechnungen häufen sich. Ihre Mahnungen bleiben erfolglos oder der Kunde hält Sie hin. Infolge der Zahlungsverzögerungen gerät Ihr Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage und vielleicht sogar in eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz-Situation.
Leider stellen wir in der Praxis oft fest, dass unsere Kunden sich viel zu spät an uns wenden. Oft warten sie, um die Kundenbeziehung nicht zu belasten, so lange, bis für das eigene Unternehmen Mittel für Neuinvestitionen knapp werden. Es kann sogar passieren, dass die betroffenen Unternehmen selbst in Zahlungsschwierigkeiten geraten.
Nach Beauftragung wird ein Inkassounternehmen zunächst Ihre Forderungen prüfen, Sie beraten und die Konditionen erklären. Sind alle Fragen geklärt, können Sie einen Inkassovertrag mit dem Inkassodienst abschließen. Sie gewähren dann eine Inkassovollmacht, damit das Inkassounternehmen die Forderungen in Ihrem Namen eintreiben kann. Die Bearbeitung Ihrer Forderung kann schon innerhalb von wenigen Tagen oder sogar Stunden starten.
Einen Mindestbetrag, ab dem Sie Forderungen durch einen Inkassoauftrag geltend machen können, gibt es nicht. Es lohnt sich somit auch, kleine Beträge einziehen zu lassen.
Inkassounternehmen wie paywise nutzen hierbei speziell entwickelte Software, die es möglich macht, eine Vielzahl von Aufträgen effektiv zu bearbeiten. Auf diese Weise weisen wir die säumigen Schuldner regelmäßig auf die ausstehenden Beträge hin und erinnern sie an die noch offene Zahlung.
Können wir außergerichtlich keinen Erfolg erzielen, leiten wir automatisch das gerichtliche Mahnverfahren für Sie ein.
Bei paywise erlaubt die hohe Automatisierung, dass wir uns persönlich um schwierige Fälle kümmern können, wenn dies erforderlich ist. Unsere Inkasso-Experten sind zudem immer für Sie da und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn einmal Probleme auftauchen. Auch bereits im Vorfeld der Beauftragung eines Inkassos beraten wir Sie gerne. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Mahnprozess optimal zu gestalten. So können Sie unseren Inkasso-Service später ganz einfach rechtssicher beauftragen.
Wenn Sie hingegen herkömmliche Rechtsanwälte mit einem Inkasso beauftragen, kann dies schnell teuer werden. Denn diese verlangen oft hohe Vorschüsse. Zudem sind herkömmliche Rechtsanwaltskanzleien nicht darauf ausgelegt, eine Vielzahl von Fällen effektiv zu bearbeiten, sodass Fälle unbearbeitet bleiben.
Paywise vereint die Vorteile von Inkasso mit innovativer Technik. Wir sind darauf spezialisiert, Inkassoaufträge mit dem nötigen Feingefühl durchzuführen. Für eine schnelle Zahlung machen wir den Kunden möglichst niedrigschwellige Zahlungsangebote. Zum Beispiel durch geringe Inkassogebühren, ein verständnisvolles Anschreiben und eine persönliche Ansprache per Telefon oder E-Mail. Aus Effizienzgründen greifen wir auf Automatisierungen zurück.
Gleichzeitig können wir ein Mahn- oder Vollstreckungsverfahren auf diese Weise schnell durchführen, sofern dies nötig ist. Bestreitet der Schuldner Ihre Forderung, vertreten die Inkassoanwälte unserer Partnerkanzlei Sie auf Wunsch auch vor Gericht, ohne Reibungs- und Zeitverluste.
Auch hinsichtlich der Kosten steht das Inkasso von paywise klassischen Inkassounternehmen in nichts nach. Die Kosten des Inkassos trägt Ihr Schuldner, sodass Sie keine Vorschüsse leisten müssen. Lediglich die Gebühren für das Gericht, die Zwangsvollstreckung oder eine etwaig erforderliche Adressermittlung müssen Sie im Rahmen des Inkassoauftrags verauslagen. Bei Großkunden treffen wir hier jedoch gerne individuelle Vereinbarungen.
Sie haben mit uns einen starken Partner an Ihrer Seite. paywise zieht Forderungen für Unternehmen jeder Größe ein – von Start-ups bis hin zu großen Konzernen.
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