Per Mahnverfahren lassen sich Ansprüche schnell und günstig durchsetzen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie zum Ablauf des (gerichtlichen) Mahnverfahrens wissen müssen. Außerdem erfahren Sie, welche Voraussetzungen für einen Mahnbescheid im Mahnwesen erfüllt sein müssen, wie Sie Ihre Kunden richtig mahnen und wo sich gegebenenfalls Stolperfallen auftun können.
Das außergerichtliche Mahnverfahren ist in erster Linie eine Zahlungsaufforderung, mit der sich vor allem Kleinbeträge einziehen lassen. Dabei geht es darum, einen Schuldner durch wiederholte Mahnungen zur Zahlung zu bewegen.
Zahlt der Schuldner trotz wiederholter Mahnung oder Zahlungserinnerung nicht, besteht die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Hierfür sollten Sie gegebenenfalls einen Inkassodienst beauftragen. Ein erfahrenes Inkassounternehmen unterstützt Sie effektiv bei Ihrem Forderungsmanagement.
Hierbei handelt es sich um ein schnelles und kostengünstiges Gerichtsverfahren, das oft bei unbestrittenen Geldforderungen zum Einsatz kommt. Bei einem Kauf auf Rechnung können Sie ein Mahnverfahren einleiten, sollte Ihr Kunde in Zahlungsverzug geraten. Das heißt: Er begleicht die Rechnung nicht, obwohl er eine einwandfreie Ware erhalten hat oder Sie Ihre Dienstleistung ordnungsgemäß erbracht haben.
Eine weitere Möglichkeit, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten: Sie sind Vermieter und Ihr Mieter zahlt die laufende Miete nicht oder es kommt zu einer Rücklastschrift. Die Klärung des Sachverhalts kann sich dann unter Umständen über mehrere Monate hinziehen. Wollen Sie stattdessen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, können Sie einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid beantragen. Im besten Fall erhalten Sie Ihr Geld dann innerhalb kürzester Zeit. Im Folgenden erfahren Sie mehr zum konkreten Ablauf des Mahnverfahrens und den Fristen, die Sie unbedingt einhalten müssen.
Der Ablauf des Mahnverfahrens ist klar festgelegt. Das Mahnverfahren beginnt, sobald Sie als Gläubiger einen Mahnbescheid beantragen. Die Mahngerichte haben zu diesem Zweck ein Online-Portal eingerichtet, wo Sie den Antrag ganz einfach ausfüllen können. Die Erklärungen sind dabei jedoch nicht immer selbsterklärend. Deshalb lohnt es sich gerade in komplizierten Fällen, schon beim Ausfüllen des Mahnantrags einen Anwalt hinzuzuziehen oder ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen. Anwaltliche Unterstützung sollten Sie sich vor allem dann holen, wenn auch Zinsen und Nebenforderungen im Raum stehen.
Grundsätzlich können Sie den Antrag aber auch schriftlich einreichen. Hierfür gibt es ein Formular, in das Sie diverse Informationen eintragen können:
Indem Sie einen Mahnantrag stellen, verhindern Sie außerdem, dass Ihre Ansprüche verjähren. Beispiel: Sie haben einen Anspruch aus dem Jahre 2018. Unter Annahme der regulären Verjährungsfrist müssten Sie einen Mahnantrag stellen, der bis zum Ablauf des 31.12.2021 beim zuständigen Mahngericht eingeht. Andernfalls würde Ihr Anspruch verjähren.
Nachdem Sie den Mahnbescheid eingereicht haben, prüft das Mahngericht den Antrag. Hierfür sind in ganz Deutschland zwölf spezialisierte Mahngerichte zuständig. Haben Sie als Antragsteller etwa Ihren Wohnsitz in Bayern, ist das Amtsgericht Coburg für das Mahnverfahren zuständig. Das Mahngericht prüft Ihren Antrag maschinell, in der Regel noch am Eingangstag oder am darauffolgenden Werktag.
Komplizierter wird es, wenn sich Schuldner oder Gläubiger im Ausland befinden. Hier finden spezielle Zuständigkeitsvorschriften Anwendung.
Achtung: Das Mahngericht prüft nicht, ob Ihnen der Anspruch tatsächlich zusteht. Das müssen Sie selbst sicherstellen. Die Rechtlage wird nur im Rahmen des Gerichtsverfahrens geprüft – oder im Falle eines Widerspruchs gegen den Mahnbescheid.
Falls Ihnen beim Ausfüllen des Mahnantrags Fehler unterlaufen sind, erhalten Sie eine Rückmeldung des Gerichts. Dann können Sie ergänzende Angaben machen oder Korrekturen vornehmen.
Haben Sie sich bis hierhin an alle Formalitäten und den Ablauf des Mahnverfahrens gehalten, erhält Ihr Antragsgegner einen gerichtlichen Mahnbescheid.
Der Schuldner hat nun zwei Wochen Zeit, um
Kommt es nicht zur Zahlung oder ist die Frist für den Einspruch gegen den Mahnbescheid verstrichen, ist es möglich, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Anschließend besteht die Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung.
Der Schuldner hat allerdings noch weitere zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zu erheben. Dies hat ähnliche Wirkungen wie der Widerspruch gegen den Mahnbescheid.
Bleibt der Schuldner untätig, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und es kann zur Zwangsvollstreckung kommen, beispielsweise mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers, der Vermögensgegenstände pfändet oder Geld von Konten einzieht.
Erhebt der Schuldner Widerspruch, geht das Mahnverfahren in das so genannte Streitverfahren über. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um ein normales Gerichtsverfahren. Also ein deutlich längeres, aufwändigeres und teureres Verfahren als das Mahnverfahren.
Das Mahnverfahren ist dann eine gute Option, wenn der Schuldner Ihre Forderungen nicht bestreitet, diese aber trotzdem nicht begleicht. Sollten Sie einen Widerspruch erwarten, ist zu erwägen, ob Sie nicht unmittelbar in das reguläre Streitverfahren gehen. Dazu ist der Rat eines Rechtsanwalts sinnvoll.
Stellt eine der Parteien innerhalb der Widerspruchsfrist einen Streitantrag, kommt es zum Streifverfahren. Als Gläubiger müssen Sie hierfür einen speziellen Antrag stellen.
Das Mahngericht gibt das Verfahren dann an das zuständige Prozessgericht ab. Das ist in der Regel das Amtsgericht oder Landgericht am Wohnsitz des Schuldners.
Anschließend müssen Sie eine Anspruchsbegründung vorlegen und dann den Antrag stellen. Spätestens ab der Einleitung des Streitverfahrens sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ist der Streitantrag gestellt, fordert das zuständige Gericht den Antragsteller dazu auf, seinen Anspruch binnen zwei Wochen schriftlich zu begründen. Sie müssen also innerhalb dieser Frist erklären, warum Sie einen Anspruch auf die Zahlung haben. Üblicherweise übernimmt das ein Rechtsanwalt.
Der Antragsgegner erhält im Streitverfahren die Gelegenheit, eine ausführliche Klageerwiderung einzureichen. So kann er sich gegen die Forderung des Antragstellers verteidigen. Der Schuldner wird also aus seiner Sicht begründen, warum er Ihnen aus seiner Sicht kein Geld (oder nur einen Teil der geforderten Summe) schuldet.
Das Prozessgericht wird nun in der Regel einen Termin für die mündliche Verhandlung bestimmen. Es kommt zur klassischen Gerichtsverhandlung.
Das Gerichtsverfahren endet klassischerweise mit einem Urteil. Sie können das Verfahren auch beenden, indem Sie oder die Gegenseite die Klage zurücknehmen oder sich ohne Urteil einigen. In diesem Fall spricht man von einem Vergleich. Ein Urteil zu Ihren Gunsten und ein Vergleich berechtigen Sie grundsätzlich zur Vollstreckung. So kommen Sie dann schnell an Ihr Geld.
Im Mahnverfahren müssen Antragsteller und Antragsgegner eine Vielzahl wichtiger Fristen beachten. Versäumen Sie diese, führt das zu erheblichen Nachteilen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fristen im Mahnverfahren:
Feste Vorgaben, wie lange ein gerichtliches Mahnverfahren dauert, gibt es nicht. Der Zeitraum hängt vor allem davon ab
Als Antragsteller müssen Sie im Mahnverfahren zunächst nur mit geringen Kosten rechnen. So müssen Sie lediglich die „halbe Gerichtsgebühr“ bezahlen.
Bei Forderungen bis zu einer Höhe von 1.000 Euro betragen die Gerichtsgebühren 36 Euro. Der Antragsteller muss diese Gebühren an das Gericht zahlen, bevor der Mahnbescheid erlassen wird. Hinzu kommen eventuell noch die Anwaltskosten. Kommt es zum Streitverfahren, liegen die Kosten deutlich höher. Die hat jedoch grundsätzlich der Schuldner zu tragen, sollte er im Streitverfahren nicht gewinnen.
Gerne übernehmen wir von paywise für Sie im Rahmen unseres digitalen Anwaltsinkassos die Durchführung des Mahnverfahrens. Im Falle eines Streitverfahrens vertreten wir Sie auch gerne vor Gericht. Mehr Informationen zu den Vorteilen von Inkasso und dem Ablauf des Inkassoverfahrens gibt es hier.
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