Beauftragen Sie Ihren Mahnbescheid einfach und schnell per Rechnungsupload, Online-Formular oder E-Mail.
Sie laden Ihre offene Rechnung einfach hoch und alle notwendigen Daten werden automatisch erkannt. Oder Sie füllen bequem unser Online-Formular aus.
Wir prüfen Ihre Daten und beantragen den Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht. Keine unzulässigen Mahnanträge und unnötige Rückfragen des Mahngerichts.
Die Arbeit lassen Sie unsere Anwälte machen. Das gesamte Mahnverfahren wird professionell von Anwälten durchgeführt und nur im Erfolgsfall vergütet.
Wir führen das Mahnverfahren schnell und effektiv für Sie durch. Wir begleiten Ihr Mahnverfahren von Anfang bis Ende und führen auch die Zwangsvollstreckung für Sie auf Erfolgsbasis durch.
Beauftragen Sie das gerichtliche Mahnverfahren in wenigen Minuten per Dateiupload oder Datenschnittstelle. Ihr Mahnbescheid wird innerhalb von 24 Stunden beantragt. Sie bleiben stets über alle Schritte informiert.
Bei berechtigten Forderungen hat der säumige Schuldner Gebühren zu tragen. Auch wenn der Schuldner einmal nicht zahlen kann, bleiben Sie nicht auf den Inkassogebühren für das Mahnverfahren sitzen. Die Vergütung wird erst bei Erfolg fällig.
Die Kommunikation mit uns erfolgt verschlüsselt und wird von uns streng vertraulich behandelt. Kommt es nicht zum Auftrag, werden alle Daten unmittelbar gelöscht.
Wir kümmern uns um alle Schritte im Forderungsmanagement: Von der ersten außergerichtlichen Zahlungsaufforderung bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Häufig genügt schon ein eindringliches Schreiben von uns als Dienstleister des Forderungsmanagements, um Ihren Schuldner zur Zahlung zu veranlassen. Hierbei gilt: Je mehr Kontaktinformationen wir zu Ihrem Schuldner haben, desto effektiver ist dieses Vorgehen. Das heißt, desto schneller kommen Sie an Ihr Geld. Um den Kunden zu einer schnellen Zahlung zu bewegen, verlangen wir nicht die vollen gesetzlichen Inkassogebühren.
Bleibt Ihr Kunde im Zahlungsverzug, senden wir ein weiteres Zahlungsaufforderungsschreiben.
Um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen, fordern wir den Schuldner, unter Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens erneut zur Zahlung auf. Dabei wählen wir bewusst einen bestimmten Ton. Wenn erforderlich, treffen wir mit Ihrem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung.
Sollten die außergerichtlichen Maßnahmen des Forderungsmanagements einmal keinen Erfolg zeigen, leiten wir automatisch das gerichtliche Mahnverfahren ein. Der Ablauf dieses Mahnverfahrens gestaltet sich wie folgt.
Wir als Unternehmen für Forderungsmanagement kümmern uns um die Beantragung des Mahnbescheids, und Ihr Schuldner erhält Post vom Mahngericht. Widerspricht er nicht und legt auch gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch ein, so ist Ihre Forderung rechtskräftig tituliert. Im Anschluss ist es uns möglich, die Zwangsvollstreckung anzuordnen – beispielsweise durch einen Gerichtsvollzieher (Stufe 5).
Der Schuldner widerspricht/ legt Einspruch ein? Dann verfolgt unsere angeschlossene Partnerkanzlei die Angelegenheit vor dem Prozessgericht im streitigen Verfahren weiter.
Die Angelegenheit geht direkt an das zuständige Amts- oder Landgericht. Hier reichen unsere Anwälte für Sie eine Anspruchsbegründung mit den richtigen Anträgen und Beweisantritten ein. Der Schuldner muss sich nun im Gerichtsverfahren verteidigen. Unsere Anwälte vertreten Sie in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht.
Nachdem ein Urteil durch das Prozessgericht ergangen ist, erfolgt die so genannte Zwangsvollstreckung.
Ist Ihre Forderung tituliert, ist es möglich, die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Das heißt, die Vermögenswerte und Konten des Schuldners werden gepfändet.
Führt die Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Begleichung Ihrer Forderung, nehmen wir den Vorgang in die Langzeitüberwachung. Denn eine Zwangsvollstreckung aufgrund einer titulierten Forderung kann innerhalb eines Zeitraums von bis zu 30 Jahren erfolgen.
Sie haben Ihren Kunden den Kauf auf Rechnung angeboten und nun wird diese nicht bezahlt? Wir ziehen Ihre Forderungen zuverlässig und unkompliziert ein – und übernehmen für Sie alle weiteren Aufgaben des Forderungsmanagements.
Per Definition umfasst das Forderungsmanagement das gesamte Mahnwesen. Dieses beginnt mit dem Ordnen, Registrieren und Organisieren offener Zahlungen.
Sollte Ihr Schuldner die offene Rechnung nicht auf einmal bezahlen können, bieten wir auch Ratenzahlung an. Auch kann es ratsam sein, mit dem Schuldner über Teilerlasse zu sprechen. Dies ist zwar wirtschaftlich einschneidend, jedoch in manchen Fällen sinnvoller, als Ihren Schuldner in die Insolvenz zu treiben.
Ein gutes Forderungsmanagement reduziert schon bei der Auftragsanbahnung das Risiko eines Zahlungsausfalls. Bereits bei der Vertragsgestaltung vereinbaren Sie mit dem Kunden ein bestimmtes Zahlungsziel. Bleibt der Kunde die Erfüllung dieses Ziels schuldig, erfolgt eine effektive Mahnung. Haben Aufträge ein besonders großes Volumen, sollten Sie auch die Bonität des Kunden prüfen.
Im Grunde wäre es auch möglich, das Forderungsmanagement innerbetrieblich von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin zu erstellen und durchzuführen. Neben einem erheblichen Zeitaufwand sind dazu jedoch auch grundlegende und teils tiefergehende Kenntnisse des Rechnungswesens nötig. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, lohnt es sich, die vielfältigen Aufgaben des Forderungsmanagements an einen Dienstleister outzusourcen.
Paywise zieht Ihre Forderung schnell und unkompliziert ein. Sie haben mit uns einen starken Partner an Ihrer Seite. Wir ziehen Forderungen für Unternehmen jeder Größe ein – von Solo-Selbständigen über KMUs bis hin zu Großunternehmen.
Wir vertreten ausschließlich Unternehmen, Selbstständige und Gewerbetreibende. Dabei können Sie sich auf die juristische Kompetenz unserer Rechtsanwälte für Forderungsmanagement verlassen.
Haben Sie laufend offene Forderungen und mehrere säumige Schuldner? Dann können Sie in unserem paywise-Cockpit das Forderungsmanagement schnell und einfach beauftragen und überwachen. Hier stehen Ihnen insbesondere die Stapel-Beauftragung, die Beauftragung per Excel-Liste oder die Einrichtung einer Schnittstelle zu Ihrem Buchhaltungsprogramm zur Verfügung. Wir gewährleisten den schnellen und parallelen Einzug Ihrer Forderung/en.
In diesem Fall geht es sich nicht mehr um den Einzug unbestrittener Forderungen. Deswegen können Sie eine Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs und eine erfolgsbasierte Vergütung nur im Einzelfall vereinbaren. Gleichzeitig müssen Sie die Kosten des Forderungsmanagements, die durch die Beauftragung von paywise entstanden sind, selbst tragen.
Bestreitet der Schuldner die Forderung und legt Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, kann unsere Partnerkanzlei Sie dennoch unterstützen. Beispielsweise kann sie nach einem gesonderten Auftrage eine Klage beim Gericht einnehmen. Außerdem können unsere Partner-Anwälte Gerichtstermine für Sie wahrnehmen. Bevor unsere Partnerkanzlei Ihren Anspruch im streitigen Verfahren weiterverfolgt, klären wir Sie selbstverständlich umfassend über die Erfolgsaussichten auf.
Sie haben mit uns einen starken Partner an Ihrer Seite.
paywise zieht Forderungen für Unternehmen jeder Größe ein – von Start-ups bis hin zu großen Konzernen.
paywise GmbH
Hopfenstraße 8
80335 München
Telefon: +49 89 9545384 0
E-Mail Adresse: [email protected]