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Florian Reich, Rechtsanwalt, sowie Experte für Inkasso, berät Sie zu allen Fragen rund um den Inkassoprozess – von außergerichtlichem Mahnwesen bis hin zum gerichtlichen Verfahren.

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Wer berät Sie?

Florian Reich ist Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung im Inkasso und Prozessrecht. In diesem Zusammenhang hat er bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich vor Gericht vertreten und deren Ansprüche durchgesetzt.

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Die häufigsten Fragen

Lassen sich Ihre Fragen schon im Vorfeld klären?

Ein Inkasso können Sie beauftragen, wenn Ihre Forderung berechtigt ist und sich der Schuldner in Verzug befindet.

Bei Privatpersonen oder Verbrauchen ist in der Regel eine Mahnung oder Zahlungserinnerung vonnöten, damit der Verzug eintritt. Dies gilt nicht bei Mietverträgen oder Mitgliedschaften, da hier der Verzug ohne Mahnung eintritt.

Handelt es sich bei den Schuldnern um Unternehmer, tritt der Verzug 31 Tage nach Fälligkeit und Zustellung der Rechnung automatisch ein. Eine Mahnung ist grundsätzlich nicht erforderlich, wir empfehlen jedoch immer zu mahnen, um Ihre Kundenbeziehung zu schonen.

Drei Mahnungen sind jedoch in jedem Fall nicht erforderlich.

Der Service von paywise steht derzeit Unternehmen jeder Größe zur Verfügung, vom Einzelunternehmen und Selbstständigen über KMUs bis hin zum Konzern.

Für Privatpersonen und Verbraucher bieten wir unseren Inkassoservice derzeit nicht an.

Viele Schuldner zahlen erfahrungsgemäß nach der ersten Zahlungsaufforderung innerhalb der gesetzten Frist. In diesem Fall ist die außergerichtliche Zahlungsaufforderung natürlich der bessere Weg. Sie bekommen Ihr Geld möglichst schnell und belasten die Kundenbeziehung wenig.

Einen Mahnbescheid müssen Sie hingegen beantragen, sobald Sie nicht mehr mit einer freiwilligen Zahlung rechnen. In diesem Fall verlieren Sie durch die außergerichtliche Zahlungsaufforderung nur unnötig Zeit. Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist ist das Mahnverfahren oft die einzige Option, um die drohende Verjährung der Inkassoschulden  zu verhindern.

Durch unsere automatisierten Prozesse ist es möglich sowohl Einzelforderungen als auch mehrere hundert Fälle schnell zu bearbeiten (Masseninkasso). Wir entwickeln hier gerne individuelle Lösungen, um Ihr Masseninkasso möglichst effizient zu gestalten. Dies beinhalten die Fallübergabe (Rest-API, CSV-Datei), die Abrechnung und natürlich auch die Kostenstruktur. Buchen Sie gerne einen individuellen Beratungstermin, um mehr zu erfahren.

Der Schuldner trägt sämtliche Kosten des Inkassos. Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihre Forderung zu 100 % und paywise die gesetzlichen Verzugszinsen.

Wir erhalten erst eine Inkassovergütung, wenn der Schuldner nach unserer Beauftragung ganz oder teilweise an Sie oder uns bezahlt, also auch bei Direktzahlungen oder Ratenzahlungen.

Es fallen Vorschüsse für das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung an, die der Schuldner zu ersetzen hat. Bei negativer Bonität des Schuldners können Sie das Inkasso kostenfrei abbrechen.

Wir prüfen Ihren Inkassoauftrag innerhalb weniger Stunden. Die ersten außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen versenden wir spätestens am nächsten Tag per E-Mail und Brief.

Wir führen für Sie das gerichtliche Mahnverfahren durch, also beantragen einen Mahnbescheid und – wenn diesem nicht widersprochen wird – einen Vollstreckungsbescheid. Wird auch gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch eingelegt, führen wir für Sie die Zwangsvollstreckung durch mit Hilfe von Gerichtsvollzieher oder Pfändungen. Natürlich ermitteln wir Adressen und schließen und überwachen Ratenzahlungsvereinbarungen.

Doch nicht das Richtige?

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Gerne helfen wir Ihnen auch bei Fragen übers Telefon weiter.
Haben Sie doch keine Fragen oder wurden Ihre Unklarheiten geklärt, können Sie direkt mit dem Forderungseinzug starten oder auch erstmal unseren digitalen Service testen.

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