Sie haben einen Vollstreckungsbescheid, ein Urteil oder einen anderen Titel – aber Ihr Schuldner zahlt trotzdem nicht? Wir führen die Zwangsvollstreckung für Sie durch und holen Ihr Geld.
Beauftragen Sie uns einfach online per Titelupload und übersenden uns den Titel im Original – die Vollstreckung übernehmen wir auf Erfolgsbasis.
Laden Sie Ihren Vollstreckungstitel (z. B. Vollstreckungsbescheid, Urteil, Kostenfestsetzungsbeschluss etc.) zusammen mit bereits angefallenen Zwangsvollstreckungskosten als PDF hoch. Zusätzlich benötigen wir noch das Original des Titels per Post.
Wir prüfen die Vollstreckungsvoraussetzungen und beauftragen die passenden Maßnahmen – Gerichtsvollzieher mit Sachpfändungen oder Vermögensauskünften bzw. Konto- oder Lohnpfändung – beim zuständigen Vollstreckungsgericht.
Wir treiben Ihre titulierte Forderung für Sie bei. Den aktuellen Stand sehen Sie jederzeit in Ihrem Login-Bereich. Ggf. nehmen wir die Forderung in die 30-jährige Langzeitüberwachung und prüfen regelmäßig die Bonität des Schuldners.
paywise wurde von auf das Forderungsmanagement spezialisierten Anwälten und Entwicklern gegründet. Unser spezialisiertes Zwangsvollstreckungsteam unterstützt Sie mit einer Mischung aus effektiver Automatisierung und der Erfahrung aus vielen Tausend Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Gerichtsvollzieher, Kontopfändung, Lohn- und Gehaltspfändung, Vermögensauskunft und Bonitätsprüfungen: Wir koordinieren die richtige Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt – und kombinieren sie, wenn es sich lohnt.
Wir sind für Sie auf Erfolgsbasis tätig. Nur bei Zahlungen des Schuldners erhalten wir die Inkassogebühren sowie ein Erfolgshonorar zwischen 10 und 30 Prozent der Hauptforderung sowie die Verzugszinsen. Für Sie fallen lediglich Vorschüsse in Höhe von 40,00 bis 140,00 EUR je Zwangsvollstreckungsmaßnahme an.
Bringt eine Maßnahme nicht die volle Zahlung, geben wir nicht auf: Wir nehmen den Vorgang in die Langzeitüberwachung. Aus einem Titel kann bis zu 30 Jahre lang vollstreckt werden. Durch regelmäßige Bonitätsauskünfte stellen wir sicher, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu einem erfolgversprechenden Zeitpunkt ergriffen werden.
Wir kümmern uns um alle Schritte der Zwangsvollstreckung – von der Prüfung des Titels bis zur erfolgreichen Beitreibung.
Sie reichen Ihren Vollstreckungstitel als PDF über unser Webportal ein. Wir prüfen die Vollstreckungsvoraussetzungen und die Bonität des Schuldners. Anschließend senden Sie uns den Titel im Original per Post zu.
Wir beauftragen den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beweglicher Sachen und – wenn nötig – der Abnahme der Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung). So erfahren wir, über welches pfändbare Vermögen Ihr Schuldner verfügt.
Soweit Kontoverbindungen oder Arbeitgeber des Schuldners bekannt sind, beantragen wir beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss – etwa zur Pfändung von Konten, Arbeitseinkommen oder Forderungen gegen Dritte.
Geht die Zahlung ein, ist Ihre Forderung erledigt. Reicht das gepfändete Vermögen nicht aus, überwachen wir den Fall langfristig und werden erneut tätig, sobald sich die Vermögenslage des Schuldners verbessert – bis zu 30 Jahre lang.
Ein Vollstreckungstitel allein bringt noch kein Geld aufs Konto. Erst die Zwangsvollstreckung setzt Ihren Anspruch tatsächlich durch: Mit staatlicher Hilfe wird auf das Vermögen Ihres Schuldners zugegriffen – durch Pfändung von Konten, Arbeitseinkommen oder beweglichen Sachen. Lassen Sie diesen Schritt von paywise übernehmen, leiten erfahrene Experten die richtigen Maßnahmen ein und überwachen den gesamten Ablauf anwaltlich.
Die Zwangsvollstreckung ist das gesetzlich geregelte Verfahren, mit dem ein Gläubiger seine titulierte Forderung gegen den Willen des Schuldners durchsetzt. Zahlt der Schuldner trotz rechtskräftigem Titel nicht freiwillig, greifen staatliche Vollstreckungsorgane – insbesondere der Gerichtsvollzieher und das Vollstreckungsgericht – auf das Vermögen des Schuldners zu.
Ziel ist es, den Gläubiger so zu stellen, als hätte der Schuldner freiwillig gezahlt. Häufig genügt schon die Ankündigung konkreter Vollstreckungsmaßnahmen, damit ein Schuldner doch noch zahlt.
Damit die Zwangsvollstreckung beginnen kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Vollstreckungstitel. Sie benötigen einen vollstreckbaren Titel, der Ihre Forderung verbindlich feststellt. Typische Titel sind der Vollstreckungsbescheid (aus dem gerichtlichen Mahnverfahren), das rechtskräftige Urteil, der gerichtliche Vergleich oder die vollstreckbare notarielle Urkunde.
2. Vollstreckungsklausel. Der Titel muss mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein – der amtlichen Bestätigung, dass aus dem Titel vollstreckt werden darf. Beim Vollstreckungsbescheid ist sie in der Regel nicht gesondert erforderlich.
3. Zustellung. Der Titel muss dem Schuldner zugestellt worden sein, spätestens gleichzeitig mit Beginn der Vollstreckung.
Liegen diese Voraussetzungen vor, kann die Zwangsvollstreckung sofort beauftragt werden. Sie haben noch keinen Titel? Dann starten Sie mit dem gerichtlichen Mahnverfahren – auch das übernehmen wir für Sie.
Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt von der Vermögenslage des Schuldners ab. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung): Ist nicht bekannt, was der Schuldner besitzt, muss er seine Vermögensverhältnisse offenlegen. Verweigert er dies, drohen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis und Haft.
paywise ist im Rahmen reiner Zwangsvollstreckungsaufträge, also bei der Vollstreckung von Titeln, die paywise nicht selbst erwirkt hat, auf Erfolgsbasis tätig. Das heißt, wir erhalten nur eine Vergütung, wenn wir im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine ganze oder teilweise Zahlung an Sie oder uns erreichen.
Im Erfolgsfall erhalten wir zusätzlich zur regulären Vergütung (Inkassogebühren), die vom Schuldner zu zahlen ist, eine Erfolgsprovision in Höhe der Verzugszinsen sowie:
Als Erfolg gilt jeder Zahlungseingang oder jede wirtschaftliche Realisierung – auch Teilzahlungen werden anteilig berechnet.
Kostenvorschüsse: Darüber hinaus fallen für Sie als Auftraggeber für die Durchführung der Zwangsvollstreckung Kostenvorschüsse in Höhe von € 140,00 an (z. B. Gebühren für Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgericht).
Mehr Details finden Sie auf unserer Kosten-Seite.
Die Zwangsvollstreckung ist formstreng: Falsche Anträge, das falsche Vollstreckungsorgan oder eine fehlende Klausel führen zu Verzögerungen und vermeidbaren Kosten. Wir prüfen Ihren Titel, wählen die passende Maßnahme und stellen die Anträge form- und fristgerecht.
Bei Forderungen ab einer gewissen Höhe sichern wir die Vollstreckung zusätzlich durch Vorpfändungen.
Einen vollstreckbaren Titel (z. B. Vollstreckungsbescheid oder Urteil), in der Regel mit Vollstreckungsklausel und einer nachgewiesenen Zustellung an den Schuldner. Liegt das vor, können wir sofort starten. Ob diese Voraussetzungen vorliegen prüfen wir natürlich im Rahmen der Auftragsübernahme.
Dann beginnen wir mit dem regulären Inkassoverfahren, also mit
Sobald ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, geht es nahtlos in die Zwangsvollstreckung über. Beides bekommen Sie bei paywise aus einer Hand.
Bitte beachten Sie, dass die zusätzliche Erfolgsvergütung in Höhe von 30 % der Haupt- und Kostenforderung bei Forderungen bis einschließlich € 1.500,00 und 20 % der Haupt- und Kostenforderung bei Forderungen über € 1.500,00 nicht anfällt, soweit wir das Inkassoverfahren für Sie von Anfang an betreuen. Dann bleiben Sie zu 100 % Inhaber Ihrer Hauptforderung.
Aus einem titulierten Anspruch kann bis zu 30 Jahre lang vollstreckt werden. Bringt ein Versuch nicht die volle Zahlung, nehmen wir den Fall in die Langzeitüberwachung.
Das hängt von der Vermögenslage des Schuldners ab und welche Informationen vorliegen, also ist eine Bankverbindung oder ein Arbeitgeber des Schuldners vorhanden.
Oft ist die Vermögensauskunft der erste Schritt, danach folgen gezielt Konto-, Lohn- oder Sachpfändung. Wir wählen die erfolgversprechendste Kombination.
Dann ruht die Vollstreckung – aber der Titel bleibt 30 Jahre gültig. Wir überwachen den Fall und werden erneut tätig, sobald wieder pfändbares Vermögen vorhanden ist.
Wir müssen im Rahmen der Zwangsvollstreckung versichern, dass wir den Titel im Original vorliegen haben. Zusätzlich muss derzeit bei Forderungen über 5.000,00 EUR der Titel an die Vollstreckungsorgane im Original übergeben werden.
Die Dauer der Zwangsvollstreckung hängt zumeist von der Auslastung der Vollstreckungsgerichte und Gerichtsvollzieher ab. In manchen Fällen werden Zwangsvollstreckungsaufträge in wenigen Tagen bearbeitet, manchmal dauert die Bearbeitung Wochen oder Monate. Wir bei paywise fassen hier in regelmäßigen Abständen nach und versenden Sachstandsanfragen und bei überlangen Verfahrensdauern Dienstaufsichtsbeschwerden.
Bei hohen Forderungen arbeiten wir zudem mit vorläufigen Zahlungsverboten, um die Pfändung von Forderungen vorläufig zu sichern.
paywise kann für reine Zwangsvollstreckungsaufträge sowohl von Privatpersonen als auch Unternehmern beauftragt werden.
Nein, bei paywise gibt es keine laufenden Kosten, Mitgliedschaften oder monatlichen Beiträge. Sie beauftragen uns nur bei Bedarf, egal ob einmalig oder mehrere 100-mal in der Woche.
Ja. Als Legal-Tech-Unternehmen verarbeiten wir Ihre Daten verschlüsselt und ausschließlich auf DSGVO-konformen Servern in Deutschland.
Natürlich können Sie die Zwangsvollstreckung auch selbst durchführen.
Wer die Zwangsvollstreckung erstmals in die eigenen Hände nimmt, merkt schnell: Es entstehen Herausforderungen und viele offene Fragen. Die Zwangsvollstreckungsformulare sind kompliziert und es gibt viel zu beachten. Viele Anwälte führen daher die Zwangsvollstreckung auch nicht selbst durch sondern verlassen sich auf Zwangsvollstreckungsexperten.
Zusätzlich fehlt oft Wissen, was pfändbar ist und was nicht.
Was pfändbar ist und was nicht, erfahren Sie in einem eigenen Beitrag.
Weitere Herausforderung bei der Zwangsvollstreckung ohne professionelle Unterstützung:
Gerade für Unternehmen mit vielen offenen Forderungen entsteht dadurch ein erheblicher interner Aufwand.
Eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung erfordert mehr als einzelne Maßnahmen. Wichtig ist ein strukturierter, datenbasierter und strategischer Ansatz. Genau hier setzt Paywise an. Wir steuern für Sie den gesamten Vollstreckungsprozess.
Zu unseren Aufgaben gehören beispielsweise:
Unternehmen, die diese Prozesse intern übernehmen, binden häufig erhebliche personelle und zeitliche Ressourcen. Mit Paywise lagern Sie diesen Aufwand aus und schaffen Freiräume für Ihr Kerngeschäft.
Die Zwangsvollstreckung beginnt erst, wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt. Zusätzlich bleibt die Forderung weiterhin offen und der Schuldner zahlt nicht freiwillig. Erst dann erfolgt die Einleitung konkreter Maßnahmen.
Bevor Sie also die Zwangsvollstreckung einleiten, benötigen Sie den Vollstreckungstitel. Dieser bestätigt rechtsverbindlich, dass die Forderung besteht. Typische Vollstreckungstitel sind:
Erst mit einem solchen Titel entsteht die rechtliche Grundlage, um staatliche Zwangsmaßnahmen gegen den Schuldner einzusetzen. Im unternehmerischen Alltag wird häufig der Mahnbescheid und der anschließende Vollstreckungsbescheid genutzt, da dieses Verfahren kosteneffizient und vergleichsweise schnell ist.
Sie haben mit uns einen starken Partner an Ihrer Seite. paywise leitet die Zwangsvollstreckung für Unternehmen jeder Größe ein – von Solo-Selbstständigen bis zum Konzern. Bei reinen Zwangsvollstreckungsaufträgen sind wir auch für Privatpersonen tätig.