Nach einem Kauf auf Rechnung wurde dieselbe nicht bezahlt? Oder ein Kunde hat per Lastschrift bezahlt und es kam später zu einer Rücklastschrift? Kurzum: Ein Käufer oder Mandant befindet sich im Zahlungsverzug. Eine bewährte Methode, um schnell an Ihr Geld zu kommen, ist, ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu betreuen.
Viele Unternehmen fragen sich, wie lange sie ein Inkasso beauftragen und offene Groß- und Kleinbeträge einziehen lassen können. Die Verjährung von Inkassoforderungen spielt dabei eine wichtige Rolle. Doch wann verjähren bestehende Schulden bei Inkassomaßnahmen? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zur Verjährung von Inkassoschulden.
Die Verjährung von (Inkasso-)Schulden richtet sich grundsätzlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wann die Verjährung eintritt, hängt von der Art und Höhe der Forderungen ab.
Im Allgemeinen verjähren Schulden aus Verträgen nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB. Sie beträgt 3 Jahre. Die allgemeine Verjährungsfrist beginnt immer am Ende des Jahres, in dem
Hierunter fallen beispielsweise Miet- und Lohnschulden sowie Verbindlichkeiten aus
Der Großteil der Inkassoschulden ist also nach 3 Jahren verjährt. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Neben der regelmäßigen Verjährung gibt es noch weitere (längere) Verjährungsfristen für Schulden. So verjähren Steuerschulden frühestens nach fünf Jahren. Schulden gegenüber Krankenkassen verjähren erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Falls Versicherte ihre Krankenversicherungsbeiträge vorsätzlich nicht bezahlt haben, tritt die Verjährung erst nach 30 Jahren ein.
Eine Verlängerung der regelmäßigen Verjährungsfristen auf 30 Jahre erfolgt aber auch dann, wenn der Gläubiger einen Schuldtitel erwirkt hat. Das heißt, ein Gericht hat die Schuld festgestellt oder die Schuld wurde auf andere Weise bestätigt. Ist der Titel rechtskräftig, gilt die 30-jährige Verjährungsfrist. Das betrifft auch die Verjährung von Inkassoschulden.
Inkassoforderungen können zum Beispiel durch einen Vollstreckungsbescheid, ein Urteil oder ein notarielles Schuldanerkenntnis tituliert werden. Als Gläubiger können Sie Ihre Forderungen dann über einen Zeitraum von 30 Jahren per Zwangsvollstreckung eintreiben.
Gerade bei Schuldnern, die nicht in der Lage sind, ihre Inkassoschulden zu bezahlen, bietet es sich daher an, die Schulden titulieren zu lassen. Auf diese Weise können Sie einer Verjährung der Inkassoforderungen entgegenwirken. Man spricht dann auch von einer Hemmung der Verjährung. Dieses Vorgehen ist immer dann sinnvoll, wenn zu erwarten ist, dass sich die wirtschaftliche Situation des Schuldners in Zukunft verbessert.
Dies kann der Fall sein, wenn der Schuldner bald eine Arbeitsstelle antritt oder mit einer Erbschaft zu rechnen ist.
Der Ausdruck „Inkassoschulden“ bedeutet fast immer Geldschulden. Geldschulden verjähren – wie bereits eingangs ausgeführt – in den meisten Fällen innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.
Ein Beispiel: Sie haben im Jahr 2019 eine Rechnung gestellt und ihr Kunde hat diese nicht beglichen, obwohl sie richtig gemahnt haben. Die Verjährung beginnt – trotz der Mahnung oder Zahlungserinnerung – zum 01.01.2020. Sie endet am 31.12.2022 nach 3 Jahren. Die Schuld ist damit am 01.01.2023 verjährt. Erhebt der Schuldner dann die Einrede der Verjährung gegen die Inkassoschuld, können sie diese nicht mehr eintreiben. Oder anders gesagt: Der Schuldner hat die Möglichkeit, die Zahlung dauerhaft zu verweigern.
Auf den ersten Blick hören sich drei Jahre lang an. Viele Gläubiger zögern aber, Schulden schnell einzuziehen und dann können drei Jahre schnell vorüber sein.
Als Gläubiger empfiehlt es sich also, Ihre Buchhaltung laufend auf offene Inkassoschulden zu prüfen und diese Schulden auch einzufordern.
Wichtiger Hinweis: Die Verjährung ist eine „Einrede“, die der Schuldner gegen die Schulden erheben muss. Das heißt: Es kann sich selbst nach Verjährung der Schulden lohnen, einen Inkassodienst einzuschalten. Oft ist es dennoch möglich, die offenen Forderungen einzutreiben. Natürlich ist ein solches Vorgehen immer mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden und will daher wohlüberlegt sein.
Als erfahrenes Inkassounternehmen haben wir uns auf das Forderungsmanagement spezialisiert. Wir verfügen über jahrelange Expertise im Mahnwesen und informieren Sie gerne vorab über den Ablauf des Mahnverfahrens oder des Inkassoverfahrens. Gerne kümmern wir uns auch um die Beantragung des Mahnbescheids. Mit uns haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. Gerne übernimmt paywise für Sie den gesamten Forderungseinzug.
Sollte Ihr Schuldner die Inkassoschulden nicht sofort bezahlen können, nehmen wir die Inkassoschulden in die Langzeitüberwachung. Wir unternehmen dann in regelmäßigen Abständen Zwangsvollstreckungsversuche. So gelingt es uns oft, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Wenn nötig, beantragen wir auch einen europäischen Zahlungsbefehl.
Auf diese Weise ist es oft möglich, die Forderungen einzutreiben, ehe es zu einer Verjährung der Inkassoschulden kommt. Sprechen Sie uns an und profitieren Sie noch heute von den zahlreichen Vorteilen von Inkasso!
Sie haben mit uns einen starken Partner an Ihrer Seite.
paywise zieht Forderungen für Unternehmen jeder Größe ein – für Soloselbständige, KMUs sowie große Unternehmen.