Konditionen

Wir wissen, dass Zahlungsverzögerungen und Zahlungsausfälle belastend sind und Sie schlechtem Geld kein Gutes hinterherwerfen wollen.

Aus diesem Grund zahlt die Inkassogebühren bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen nur Ihr Schuldner. Sie müssen keine Vorschüsse für unsere Inkassovergütung leisten. Dies gilt für alle unsere Leistungen im Rahmen

  • des außergerichtlichen Inkassoverfahrens
  • des gerichtliche Mahnverfahrens und
  • des nachgerichtlichen Inkassoverfahrens, also der Zwangsvollstreckung.

Es fallen lediglich bei Bedarf Vorschüsse für Gerichtsgebühren, die Zwangsvollstreckung und Adressermittlungen an. Diese Kosten fordern wir aber selbstverständlich von Ihrem Schuldner ein und sind vom Schuldner zu erstatten.

Bei voller Bezahlung

Der Schuldner zahlt sofort
  • Sie bekommen Ihre Forderung zu 100 % ausbezahlt.
  • Ihr Schuldner zahlt alle Inkassogebühren und Auslagen.
  • paywise erhält als Erfolgsprovision die aufgelaufenen Verzugszinsen.
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Bei Teilzahlung und Ratenzahlung

Der Schuldner zahlt in Raten oder Teilzahlungen
  • Raten und Teilzahlungen werden entsprechend der gesetzlichen Regelung zunächst auf die Inkassogebühren, Gerichtsgebühren und Auslagen angerechnet.
  • Sie erhalten den Restbetrag zu 100 % ausbezahlt.
  • Nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen erhält paywise die Verzugszinsen als Erfolgsprovision.
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Bei Nichtzahlung

Der Schuldner bezahlt nicht
  • Sie leisten keine Zahlung für die Inkassogebühren an paywise.
  • Ihr Anspruch ist tituliert und kann für 30 Jahre vollstreckt werden.
  • Sie bleiben zu 100 % Inhaber Ihrer Forderung
  • Wir nehmen Ihre Forderung in die Langzeitüberwachung und führen regelmäßig Bonitätsprüfungen durch und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch.
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Bei Bestreiten/streitigen Verfahren

Der Kunde widerspricht der Forderung

  • Hier profitieren Sie von unserem Angebot Alles aus einer Hand: Die Anwälte unserer Partnerkanzlei können nahtlos Ihre Vertretung im streitigen Verfahren übernehmen, wenn Sie dies wünschen.
  • Sollte Ihr Schuldner die Forderung bestreiten, setzen unsere Partneranwälte Ihre Forderung vor den Amts- und Landgericht durch.
  • Hier ist jedoch ein gesonderter Auftrag und eine Vereinbarung der Vergütung erforderlich.

Inkasso auf Erfolgsbasis

Der Einzug berechtigter und unbestrittener Forderungen durch paywise erfolgt auf Erfolgsbasis. Dies gilt sowohl für den außergerichtlichen Forderungseinzug als auch im gerichtlichen Mahnverfahren und der Zwangsvollstreckung.

Kosten Inkasso trägt der Schuldner

Bei unbestrittenen Forderungen muss Ihr Schuldner die Kosten des Inkassos vollumfänglich bezahlen, wenn er sich im Verzug befindet und die Forderung berechtigt ist. Sie haben hier ein Kostenerstattungsanspruch auf Ersatz der Inkassogebühren.

Für die Inkassogebühren müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Wir ziehen die Inkassogebühren zusammen mit Ihrer Forderung direkt beim Schuldner ein. paywise erhält für jeden Auftrag eine sich nach dem Gegenstandswert richtende Vergütung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) bzw. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Dies gilt sowohl für den außergerichtlichen Forderungseinzug als auch für das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung.

Als Erfolgsvergütung für die Übernahme des Zahlungsrisikos treten Sie zudem die Verzugszinsen an paywise ab.

Kosten Inkasso bei Raten und Teilzahlungen

Sollte ihr Schuldner einmal nicht in der Lage sein, die Forderung auf einmal zu bezahlen, schließen wir mit Ihrem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung.

Wir kümmern uns um den Einzug und die Überwachung der Ratenzahlungen.

Sämtliche Kosten der Ratenzahlungsvereinbarung hat ebenfalls der Schuldner zu tragen.

Entsprechend der gesetzlichen Regelungen der §§ 366, 367 BGB werden Teil und Ratenzahlungen zunächst auf die entstandenen Inkassogebühren, Auslagen und Verzugszinsen angerechnet.

Natürlich erhalten Sie Ihre ursprüngliche Forderung zu 100 % ausgezahlt, wenn die Inkassovergütung und Auslagen vollständig ausgeglichen sind.

Kostenvorschüsse im Inkassoverfahren

Als Gegenleistung für unseren erfolgsbasierte Tätigkeit möchten wir, dass Sie mit uns “all the way” gehen. Das heißt, dass Sie das Inkassoverfahren mit uns bis zum Ende durchziehen. Denn nur insoweit ist gewährleistet, dass wir Ihre Forderung auch erfolgreich einziehen können.

Im Rahmen des Inkassoverfahrens können Auslagen für Gerichtskosten, Vollstreckungsmaßnahmen oder Adressermittlungen erforderlich werden.

Hierfür verlangen wir Vorschüsse. Bei Forderungen unter 500 Euro fallen für das Mahngericht in der Regel 36 Euro Gerichtskostenvorschuss an. Für jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme müssen Sie mit weiteren 50 bis 120 Euro rechnen. Auch diese Auslagen und Vorschüsse muss Ihr Schuldner vollständig erstatten.

Streitwert bis Gerichtskosten, Vorschuss Mahnverfahren/ Mahnbescheid
500 € 36,00 €
1.000 € 36,00 €
1.500 € 39,00 €
2.000 € 49,00 €
3.000 € 59,50 €
4.000 € 70,00 €
5.000 € 80,50 €
6.000 € 91,00 €
7.000 € 101,50 €
8.000 € 112,00 €
9.000 € 122,50 €
10.000 € 133,00 €
13.000 € 147,50 €
16.000 € 162,00 €
19.000 € 176,50 €
22.000 € 191,00 €
25.000 € 205,50 €

Wenn Sie das Forderungsmanagement vorzeitig abbrechen (und beispielsweise keine Gerichtskostenvorschüsse zahlen), können wir keinen Erfolg mehr garantieren. In diesem Fall stellen wir die bis dahin entstandenen Inkassogebühren und geleisteten Auslagen bei Ihnen in Rechnung.

Kosten Inkasso bei Direktzahlungen an Gläubiger

Es kommt vor, dass Schuldner versuchen, die Inkassogebühren zu  umgehen, indem Sie die offene Rechnung an Sie als Gläubiger bezahlen.

In jeden Fall stellt dies einen Erfolg dar, da aufgrund unserer Tätigkeit schon einmal Ihre Hauptforderung beglichen ist.

Aufgrund des Verzugs ist Ihr Schuldner verpflichtet, jedoch auch die Verzugszinsen und die angefallenen Inkassogebühren zu tragen.

Bei Zahlung lediglich in Höhe des offenen Forderungsbetrags, ist der Fall daher noch nicht erledigt.

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§§ 366/367 BGB) werden (Teil-)Zahlungen zunächst auf die entstandenen Inkassokosten und die Verzugszinsen angerechnet. Das heißt: Bei einer Zahlung lediglich in Höhe des Betrags Ihrer offenen Rechnung, ist Ihre Forderung weiterhin in Höhe der aufgelaufenen Verzugszinsen und Inkassogebühren unbezahlt.

Wir versuchen dann selbstverständlich, den Restbetrag bei Ihrem Schuldner für Sie einzuziehen.

Hierfür ist ggf. auch noch die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen erforderlich, deren Kosten durch Sie zu verauslagen sind. Da aufgrund unserer Tätigkeit bereits ein Erfolg eingetreten ist, behalten wir uns vor in solchen Fällen, die angefallenen Inkassogebühren bei Ihnen abzurechnen. Nach erfolgreicher Eintreibung erhalten Sie dann natürlich eine entsprechende Auszahlung durch uns.

Kosten Inkasso wenn der Schuldner nicht zahlen kann

Wir tragen das Bonitätsrisiko der Schuldnerin mit Ihnen. Wenn wir also kein Geld einziehen, erhalten wir auch keine Zahlung von Ihnen.

Im Falle der Nichtzahlung treten Sie Ihren Anspruch gegen den Schuldner auf Ersatz der entstandenen Inkassovergütung an Erfüllungs statt an paywise ab.

Sie müssen also auch dann keine Zahlungen für unsere Inkassovergütung leisten, wenn der Schuldner nicht zahlen kann, zum Beispiel weil er gerade über keine finanziellen Mittel verfügt oder insolvent ist.

Wir nehmen Ihre titulierte Forderung in die Langzeitüberwachung und führen regelmäßig Bonitätsprüfungen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch. So kann aus einem Vollstreckungsbescheid für 30 Jahre die Zwangsvollstreckung betrieben werden, so dass Ihre Forderung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgreich eingezogen werden kann.

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