12. Juli 2023

Was ist ein Gläubiger?

Wer sich mit den Themen Buchhaltung, Forderungsmanagement oder Mahnwesen auseinandersetzt, stößt vergleichsweise schnell auf den Begriff „Gläubiger“. Aber worum handelt es sich hierbei genau? Wer nimmt im Rahmen eines Kaufs bzw. bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung diese Position ein? Die folgenden Abschnitte helfen dabei, die Position des Gläubigers etwas näher zu beleuchten.

Definition und Begriffserklärung

Ein Gläubiger ist im Rahmen eines Geschäftsvorgangs die Person, die eine Leistung fordern kann. Wenn jemand einen Geldbetrag fordern kann, ist er der Gläubiger der Geldforderung. Der Gläubiger stellt in gewisser Weise das Gegenteil zum Schuldner dar. Dieser muss die entsprechende Leistung bezahlen – und schuldet dem Gläubiger somit Geld.

Hinsichtlich der Gegenleistung für die Geldforderung – zum Beispiel Lieferung der Waren – ist der Fall umgekehrt. Hier ist der Käufer Gläubiger der Lieferung der Ware und der Verkäufer Schuldner der Lieferung der Ware.

Es kommt somit stark auf das einzelnen Rechtsverhältnis an, wer hinsichtlich welcher Leistung Gläubiger oder Schuldner ist. Gläubiger und Schuldner werden gerade in der Buchhaltung auch als Kreditoren und Debitoren bezeichnet.

Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger

Die meisten Verhältnisse zwischen Schuldnern und Gläubigern werden auf vertraglicher Basis geregelt. Der Gläubiger hat – auf der Grundlage des besagten Vertrages – das Recht, die entsprechende Leistung einzufordern. Verträge benötigen immer zwei Parteien, die diesen abschließen und werden als vertragliche Schuldverhältnisse bezeichnet.

In diesem Zusammenhang existieren zwei verschiedene Arten von Schuldverhältnissen: Das gesetzliche und das vertragliche Schuldverhältnis. Wie die Bezeichnung schon sagt, ist das gesetzliche Schuldverhältnis per Gesetz geregelt. Ein typisches Beispiel: ein Mensch, der durch Gewalt verletzt wurde, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Demgegenüber steht das vertragliche Schuldverhältnis. Dieses resultiert aus einem Vertrag, den zwei Parteien miteinander geschlossen haben. Ein klassisches Beispiel hierfür ist ein Kaufvertrag. Hier hat sich meist eine Partei zum Erbringen einer Leistung und die andere zum Bezahlen vereinbarten Summe verpflichtet.

Der maßgebliche Unterschied zwischen den beiden Schuldverhältnissen ist schnell erklärt: Bei einem gesetzlichen Schuldverhältnis gab es keine Absprache und dementsprechend auch keinen Vertrag. Was und wie viel einer Person hier zusteht, ist per Gesetz geregelt.

Um das Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger besser zu verstehen, hier ein Bespiel aus dem Geschäftsalltag: Wird Ware geliefert, die Rechnung aber nicht direkt gezahlt, entsteht ein Zahlungsanspruch aus dem Schuldverhältnis. Hier wird der Lieferant zum Gläubiger und der Käufer der Ware zum Schuldner des Zahlungsanspruchs. Zahlt der Schuldner nicht pünktlich und trotz einer Mahnung nicht, gerät er in Zahlungsverzug. Der Zahlungsverzug ist Basis für die Beauftragung eines Forderungseinzugs, so dass das richtig mahnen unbedingt zu beachten ist

Rechte von Gläubigern

Als Gläubiger haben Sie ein Recht darauf, dass der Schuldner seine Leistung allumfänglich erbringt. Beim Kauf auf Rechnung, wäre diese Leistung beispielsweise das Bezahlen der Ware.

Die folgenden drei Punkte sind in diesem Zusammenhang relevant: Der Vertrag, die Rahmenbedingungen und die gesetzliche Regelung. Wenn keine Vereinbarung darüber getroffen wurde, wann die Leistung erbracht werden muss, besteht das Recht auf die sofortige Erfüllung des Vertrags.

Bildnachweise: Headerbild © AdobeStock_374684742

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