9. August 2023

Was ist ein Verzugsschaden?

Ein Verzugsschaden entsteht, wenn der Gläubiger auf eine offene Zahlung warten muss und durch diesen Zahlungsausfall geschädigt wird. Dazu kann es kommen, wenn sich ein Kunde für einen Kauf auf Rechnung entscheidet und nicht auf eine Mahnung oder Zahlungserinnerung oder auf andere Aktivitäten des Forderungsmanagements reagiert. Der Schaden besteht dann z.B. darin, dass dem Gläubiger auf seinem Geschäftskonto Minuszinsen berechnet werden.

Die folgenden Abschnitte zeigen, warum Gläubiger auch immer an einen Verzugsschaden denken sollten, wenn sie auf Zahlungen warten. Sie können dann im Mahnwesen mehr als bloß die offene Rechnung verlangen. 

Verzugsschaden: Was bedeutet das?

Wenn ein Kunde nicht zahlt, ist das nicht nur ärgerlich – in einigen Fällen kostet die Verzögerung das Unternehmen „bares Geld“. Das ist etwa der Fall, wenn

  • Portokosten für den Forderungseinzug anfallen.
  • ein Inkassounternehmen oder gar ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss, um die Forderung durchzusetzen.
  • die Geschäftsbank höhere Zinsen berechnet, weil das Konto ins Minus gerät.
  • Der Gläubiger kurzfristig einen neuen Kredit aufnehmen muss, um die fehlende Liquidität auszugleichen.

Gläubiger können diesen Schaden vom Schuldner ersetzt verlangen. Der Verzugsschaden lässt sich leicht in das Mahnwesen einbinden.

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Die Rechnung des Unternehmens ist fällig und nicht verjährt.
  • Der Kunde hat keine berechtigten Gegenansprüche (z.B. aus Gewährleistung).
  • Das Unternehmen hat die Rechnung bereits angemahnt. In einigen Fällen ist eine Mahnung entbehrlich. So etwa, wenn ohnehin ein bestimmter Zahlungstermin vereinbart war. Auch eine geschickte Rechnungsstellung erspart dem Gläubiger die Mahnung. Details zur Mahnung enthält der Beitrag zum Verzug.
  • Der Schuldner hat zu verantworten, dass die Zahlung nicht eingeht. Davon ist bei Geldschulden fast immer auszugehen. Eine Ausnahme ist z.B. denkbar, wenn Störungen im Zahlungsverkehr die Verzögerung verursacht haben. Wenn der Schuldner zum Zeitpunkt des Störungseintritts aber bereits im Verzug war, haftet er trotzdem für den Verzugsschaden (§ 287 S. 2 BGB).
  • Der Schaden resultiert gerade aus der Verzögerung und wäre nicht ohnehin eingetreten.

Rechtliche Folgen

Rechtliche Folge eines Verzugsschaden ist, dass der Schuldner den Schaden ersetzen muss.

Beispiel: Wenn das Gläubigerunternehmen einen Kredit aufnehmen musste, um die fehlende Liquidität auszugleichen, hat der Schuldner die Kreditkosten zu ersetzen.

Der Gläubiger sollte diesen Schaden konkret nachweisen können.

Tipp: Wenn der Schuldner kein Verbraucher ist, kann der Gläubiger gem. § 288 Abs. 5 BGB pauschal 40 € als Verzugskostenpauschale geltend machen. Er muss dafür nicht nachweisen, ob tatsächlich ein Schaden in dieser Höhe entstanden ist. Macht der Gläubiger daneben Kosten für die Rechtsverfolgung geltend (z.B. Inkassokosten), werden diese auf die 40€ angerechnet.

Natürlich kann der Gläubiger zusätzlich zum Ersatz des Verzugsschadens Zinsen auf die Forderung verlangen. Auch der Ersatz des Verzugsschadens ist wiederum zu verzinsen, sobald der Schuldner auch damit in Verzug gerät.

Kosten

Fällt beim Gläubiger ein Verzugsschaden an, erhöhen sich die Kosten beim Schuldner. Da der Gläubiger nunmehr einen höheren Betrag geltend macht, erhöhen sich auch die Inkassokosten, die schlussendlich der Schuldner zu tragen hat. Hinzu können Anwaltskosten treten.   

 

Sofort mit dem paywise Forderungsmanagement starten

paywise zieht Ihre Forderung schnell und unkompliziert ein

Sie haben mit uns einen starken Partner an Ihrer Seite.
paywise zieht Forderungen für Unternehmen jeder Größe ein – für Soloselbständige, KMUs sowie große Unternehmen.

Jetzt Forderung einreichen
In 3 Minuten - Einfach. Schnell. Kosten trägt Ihr Schuldner.

Kontaktieren Sie uns

Forderung direkt einreichen