Beauftragen Sie Ihren Forderungseinzug einfach und schnell per Dateiupload, Buchhaltungsintegration oder Datenschnittstelle (API).
Laden Sie Ihre offenen Rechnungen einfach als PDF hoch und alle Daten werden automatisch erkannt.
Erstellen Sie Aufträge, erhalten Sie Status-Updates und Forderungsstände oder melden Sie uns Zahlungseingänge.
Übergeben Sie uns Ihre Inkassoaufträge bequem per CSV-Datei, die Sie aus Ihrer Buchhaltung exportieren.
Holen Sie Ihre offenen Forderungen ganz einfach aus Lexware Office ab und übergeben diese in den Forderungseinzug.
Binden Sie Ihren FastBill-Account an paywise an und übergeben Sie Ihre offenen Forderungen ganz einfach an uns.
Übergeben Sie Ihre offenen Rechnungen aus sevdesk mit nur wenigen Klicks an uns ins Inkasso.
Als erfahrenes Inkassounternehmen wissen wir, worauf es bei Zahlungsverzug wirklich ankommt, wie Sie Ihre Kunden richtig mahnen und wie Sie beispielsweise die Verjährung titulierter Zinsen verhindern können. Die Vorteile von Inkasso liegen demnach klar auf der Hand.
Paywise wurde von auf das Forderungsmanagement spezialisierten Anwälten und Entwicklern gegründet. So bieten wir eine Mischung aus effektiver Automatisierung und rechtlichem Know-How. Unsere angeschlossene Partnerkanzlei vertritt Sie – wenn nötig – vor Gericht.
Über Dateiupload, Smartphone oder per Datenschnittstelle übersenden Sie uns einfach und unkompliziert Ihre Forderung. Sie bestimmen das Vorgehen und bleiben über alle Schritte Ihres Forderungsmanagements informiert.
Bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen hat der säumige Schuldner die Kosten des Forderungsmanagements zu tragen. Die Kosten des Forderungseinzugs trägt Ihr Schuldner. Es fallen bei Bedarf lediglich Vorschüsse für Gerichtsgebühren und Zwangsvollstreckungen an.
Mit unserem fair pay-Angebot schaffen wir niedrigschwellige Angebote an Ihre Schuldner unterhalb der gesetzlichen Inkassogebühren.
paywise ist ein digitales Inkassounternehmen. Mit unserer Hilfe können Sie Ihre offenen Forderungen und auch Kleinbeträge einziehen lassen – auf Erfolgsbasis. Sie können unser Inkasso ganz einfach beauftragen, innerhalb weniger Minuten und ohne Zahlung von Inkassogebühren.
paywise ist als Rechtsdienstleistungsunternehmen beim Amtsgericht in München registriert. Außerdem sind wir Mitglied des Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. Hierdurch stehen wir für faires Inkasso mit höchsten Qualitätsansprüchen.
Bei paywise übermitteln Sie ganz einfach per Rechnungs-Upload, E-Mail oder API Ihre unbezahlten Rechnungen. Unsere KI-gestützte Software wertet diese direkt online aus und wir übernehmen sofort.
Wir bearbeiten Ihre Forderung schnell und transparent. Sie bleiben stets über alle Schritte in unserem Login-Bereich informiert.
Unser digitaler Workflow vermeidet zeitraubende Telefonate und Schriftverkehr.
paywise stellt durch den Einsatz moderner Technologien sicher, dass dies so effizient wie möglich geschieht.
Bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen hat Ihr Schuldner sämtliche Kosten des Forderungseinzugs zu tragen, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Alle Kosten des Forderungsmanagements muss Ihr säumiger Schuldner bezahlen.
Wenn wir kein Geld für Sie einziehen, erhalten wir von Ihnen auch keine Zahlung auf unsere Vergütung. Dies gilt auch dann, wenn wir die Forderung nicht eintreiben können, zum Beispiel weil Ihr Schuldner insolvent ist.
Gegebenenfalls kann es sein, dass Sie Auslagen für das Mahngericht oder Zwangsvollstreckungskosten leisten müssen. Hierfür können wir Vorschüsse verlangen. Bei Forderungen unter 500 Euro fallen für das Mahngericht in der Regel 36 Euro Gerichtskostenvorschuss an. Für jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme müssen Sie mit weiteren 50 bis 70 Euro rechnen. Auch diese Auslagen und Vorschüsse muss Ihr Schuldner vollständig erstatten.
Als Gegenleistung für unseren erfolgsbasierte Tätigkeit möchten wir, dass Sie mit uns „all the way“ gehen. Das heißt, dass sie das Inkassoverfahren mit uns bis zum Ende durchziehen. Wenn Sie das Forderungsmanagement vorzeitig abbrechen ( und beispielsweise keine Gerichtskostenvorschüsse zahlen), können wir keinen Erfolg mehr garantieren. In diesem Fall stellen wir die bis dahin entstandenen Gebühren für das Forderungsmanagement und Auslagen bei Ihnen in Rechnung.
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Fälle übernehmen, die streitig sind, zum Beispiel weil
Kommt es zum Bestreiten im laufenden Inkassoprozess, versuchen wir natürlich, für Sie eine Lösung mit Ihrem Schuldner zu finden. Wir müssen uns jedoch vorbehalten, Ihnen die angefallenen Inkassogebühren in Rechnung zu stellen. Alles weitere finden Sie in unseren AGB und unter Kosten.
Tipp: Alle wichtigen Informationen zum Ablauf eines Inkassoverfahrens finden Sie hier.
Einen Auftrag zum Forderungsmanagement können Sie grundsätzlich nur bei unbestrittenen und berechtigten Forderungen erteilen. Zudem können nur Unternehmer das Forderungsmanagement von paywise beauftragen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Leistung vollständig erbracht haben und der Schuldner darf dies nicht bestritten haben. Das wäre der Fall, wenn er behauptet, dass Sie Ihre Leistung nicht oder nicht mangelfrei erbracht haben. Der Schuldner muss sich zudem im Verzug befinden. Hier ist bei Privatpersonen grundsätzlich eine Zahlungserinnerung beziehungsweise Mahnung erforderlich.
Wenn Sie Ihre Leistung erbracht haben und die Forderung unbestritten ist. Ansonsten ist eine Beauftragung von paywise bei jeder Forderungshöhe sinnvoll – auch bei Kleinstforderungen.
Manchmal kann ein Mahnverfahren aber auch bei voraussichtlich bestrittenen Forderungen zielführend sein. Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist ist das Mahnverfahren häufig die einzige Möglichkeit, um die drohende Verjährung noch zu verhindern.
Ihr Schuldner hat Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt? Dann kann unsere angeschlossene Partnerkanzlei Sie auch im gerichtlichen Verfahren vertreten.
Sie beauftragen das Forderungsmanagement beziehungsweise das Inkasso einfach und bequem per Upload der offenen Rechnung, per E-Mail oder Datenschnittstelle. Unser KI-gestütztes Upload-System erkennt die benötigten Daten und übernimmt diese automatisch aus den hochgeladenen Dokumenten.
Wir prüfen die übermittelten Daten und in der Regel erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Wir versenden dann unmittelbar – oft noch am selben Tag – eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung an Ihren Schuldner.
Falls erforderlich oder gewünscht, beantragen wir aber auch sofort einen Mahnbescheid. Bezahlt der Schuldner die Forderung nicht vollständig, beantragen wir einen Vollstreckungsbescheid.
Nach Erlass des Vollstreckungsbescheids leiten wir in Abstimmung mit Ihnen die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ein. Sollte der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid/Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen, vertreten Sie unsere Rechtsanwälte im gerichtlichen Verfahren.
Ja. Wenn Sie paywise regelmäßig mit der Einziehung Ihrer offenen Forderungen beauftragen möchten, stellen wir eine Datenschnittstelle zur Verfügung. Sie können die Rechnungsdaten dann direkt aus Ihrem Buchhaltungssystem per REST-API exportieren oder per Excel-Datei übermitteln.
Es kann vorkommen, dass wir den Schuldner noch einmal außergerichtlich zur Zahlung auffordern. Alternativ können wir aber auch sofort einen Mahnbescheid beantragen.
Viele Schuldner zahlen erfahrungsgemäß nach der ersten Zahlungsaufforderung innerhalb der gesetzten Frist. In diesem Fall ist die außergerichtliche Zahlungsaufforderung natürlich der bessere Weg. Sie bekommen Ihr Geld möglichst schnell und belasten die Kundenbeziehung wenig.
Einen Mahnbescheid müssen Sie hingegen beantragen, sobald Sie nicht mehr mit einer freiwilligen Zahlung rechnen. In diesem Fall verlieren Sie durch die außergerichtliche Zahlungsaufforderung nur unnötig Zeit. Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist ist das Mahnverfahren oft die einzige Option, um die drohende Verjährung der Inkassoschulden zu verhindern.
Als Legal-Tech-Unternehmen legen wir besonderen Wert auf Datenschutz. Ihre Daten werden im Rahmen unserer digitalen Arbeitsprozesse immer in verschlüsselter Form verarbeitet und ausschließlich auf DSGVO-konformen Servern in Deutschland gespeichert.
Wir kümmern uns um alle Schritte im Forderungsmanagement: Von der ersten außergerichtlichen Zahlungsaufforderung bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Häufig genügt schon ein eindringliches Schreiben von uns als Dienstleister des Forderungsmanagements, um Ihren Schuldner zur Zahlung zu veranlassen. Hierbei gilt: Je mehr Kontaktinformationen wir zu Ihrem Schuldner haben, desto effektiver ist dieses Vorgehen. Das heißt, desto schneller kommen Sie an Ihr Geld. Um den Kunden zu einer schnellen Zahlung zu bewegen, verlangen wir nicht die vollen gesetzlichen Inkassogebühren.
Bleibt Ihr Kunde im Zahlungsverzug, senden wir ein weiteres Zahlungsaufforderungsschreiben.
Um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen, fordern wir den Schuldner, unter Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens erneut zur Zahlung auf. Dabei wählen wir bewusst einen bestimmten Ton. Wenn erforderlich, treffen wir mit Ihrem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung.
Sollten die außergerichtlichen Maßnahmen einmal keinen Erfolg zeigen, leiten wir automatisch das gerichtliche Mahnverfahren ein. Der Ablauf dieses Mahnverfahrens gestaltet sich wie folgt.
Wir als Unternehmen für Forderungsmanagement kümmern uns um die Beantragung des Mahnbescheids, und Ihr Schuldner erhält Post vom Mahngericht. Widerspricht er nicht und legt auch gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch ein, so ist Ihre Forderung rechtskräftig tituliert. Im Anschluss ist es uns möglich, die Zwangsvollstreckung anzuordnen – beispielsweise durch einen Gerichtsvollzieher (Stufe 5).
Der Schuldner widerspricht/ legt Einspruch ein? Dann verfolgt unsere angeschlossene Partnerkanzlei die Angelegenheit vor dem Prozessgericht im streitigen Verfahren weiter.
Die Angelegenheit geht direkt an das zuständige Amts- oder Landgericht. Hier reichen unsere Anwälte für Sie eine Anspruchsbegründung mit den richtigen Anträgen und Beweisantritten ein. Der Schuldner muss sich nun im Gerichtsverfahren verteidigen. Unsere Anwälte vertreten Sie in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht.
Nachdem ein Urteil durch das Prozessgericht ergangen ist, erfolgt die so genannte Zwangsvollstreckung.
Ist Ihre Forderung tituliert, ist es möglich, die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Das heißt, die Vermögenswerte und Konten des Schuldners werden gepfändet.
Führt die Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Begleichung Ihrer Forderung, nehmen wir den Vorgang in die Langzeitüberwachung. Denn eine Zwangsvollstreckung aufgrund einer titulierten Forderung kann innerhalb eines Zeitraums von bis zu 30 Jahren erfolgen.
Sie haben Ihren Kunden den Kauf auf Rechnung angeboten und nun wird diese nicht bezahlt? Wir ziehen Ihre Forderungen zuverlässig und unkompliziert ein – und übernehmen für Sie alle weiteren Aufgaben des Forderungsmanagements.
Per Definition umfasst das Forderungsmanagement das gesamte Mahnwesen. Dieses beginnt mit dem Ordnen, Registrieren und Organisieren offener Zahlungen.
Sollte Ihr Schuldner die offene Rechnung nicht auf einmal bezahlen können, bieten wir auch Ratenzahlung an. Auch kann es ratsam sein, mit dem Schuldner über Teilerlasse zu sprechen. Dies ist zwar wirtschaftlich einschneidend, jedoch in manchen Fällen sinnvoller, als Ihren Schuldner in die Insolvenz zu treiben.
Ein gutes Forderungsmanagement reduziert schon bei der Auftragsanbahnung das Risiko eines Zahlungsausfalls. Bereits bei der Vertragsgestaltung vereinbaren Sie mit dem Kunden ein bestimmtes Zahlungsziel. Bleibt der Kunde die Erfüllung dieses Ziels schuldig, erfolgt eine effektive Mahnung. Haben Aufträge ein besonders großes Volumen, sollten Sie auch die Bonität des Kunden prüfen.
Im Grunde wäre es auch möglich, das Forderungsmanagement innerbetrieblich von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin erstellen und durchzuführen zu lassen. Neben einem erheblichen Zeitaufwand sind dazu jedoch auch grundlegende und teils tiefergehende Kenntnisse des Rechnungswesens nötig. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, lohnt es sich, die vielfältigen Aufgaben des Forderungsmanagements an einen Dienstleister outzusourcen.
paywise zieht Ihre Forderung schnell und unkompliziert ein. Sie haben mit uns einen starken Partner an Ihrer Seite. Wir ziehen Forderungen für Unternehmen jeder Größe ein – von Solo-Selbständigen über KMUs bis hin zu Großunternehmen.
Wir vertreten ausschließlich Unternehmen, Selbstständige und Gewerbetreibende. Dabei können Sie sich auf die juristische Kompetenz unserer Rechtsanwälte für Forderungsmanagement verlassen.
Haben Sie laufend offene Forderungen und mehrere säumige Schuldner? Dann können Sie in unserem paywise-Cockpit das Forderungsmanagement schnell und einfach beauftragen und überwachen. Hier stehen Ihnen insbesondere die Stapel-Beauftragung, die Beauftragung per Excel-Liste oder die Einrichtung einer Schnittstelle zu Ihrem Buchhaltungsprogramm zur Verfügung. Wir gewährleisten den schnellen und parallelen Einzug Ihrer Forderung/en.
In diesem Fall geht es sich nicht mehr um den Einzug unbestrittener Forderungen. Deswegen können Sie eine Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs und eine erfolgsbasierte Vergütung nur im Einzelfall vereinbaren. Gleichzeitig müssen Sie die Kosten des Forderungsmanagements, die durch die Beauftragung von paywise entstanden sind, selbst tragen.
Bestreitet der Schuldner die Forderung und legt Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, kann unsere Partnerkanzlei Sie dennoch unterstützen. Beispielsweise kann sie nach einem gesonderten Auftrage eine Klage beim Gericht einnehmen. Außerdem können unsere Partner-Anwälte Gerichtstermine für Sie wahrnehmen. Bevor unsere Partnerkanzlei Ihren Anspruch im streitigen Verfahren weiterverfolgt, klären wir Sie selbstverständlich umfassend über die Erfolgsaussichten auf.
Sie haben mit uns einen starken Partner an Ihrer Seite.
paywise zieht Forderungen für Unternehmen jeder Größe ein – von Start-ups bis hin zu großen Konzernen.