Eine Behandlung ist erbracht, die Rechnung verschickt und trotzdem bleibt die Zahlung aus. Für Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen ist das kein Einzelfall: Vergessene Überweisungen, finanzielle Engpässe oder schlicht Zahlungsunwilligkeit sorgen dafür, dass offene Posten sich häufen. Wer als Praxisinhaber selbst mahnt, verliert dabei wertvolle Zeit, die besser in die Patientenversorgung investiert ist. Eine spürbar entspannte Lösung bietet die Übergabe der Forderung an ein spezialisiertes Inkassounternehmen wie Paywise, ganz ohne den Umweg über ein gerichtliches Mahnverfahren.
Rechtlich maßgeblich ist § 286 BGB. Verzug tritt ein, sobald der Patient trotz Fälligkeit und Zugang der Rechnung nicht bezahlt und entweder gemahnt wurde oder – bei entsprechendem Hinweis auf der Rechnung – 30 Tage seit Zugang verstrichen sind. Damit dieser Automatismus greift, muss die Rechnung ausdrücklich auf die Zahlungsfrist und die Folgen einer Nichtzahlung hinweisen. Ab dem Verzugseintritt kann die Praxis Verzugszinsen sowie die Erstattung von Beitreibungskosten verlangen.
Ein gerichtliches Mahnverfahren ist nicht immer der schnellste oder wirtschaftlichste Weg, um an offene Zahlungen zu kommen. Häufig lässt sich eine Forderung außergerichtlich klären – strukturiert, professionell und ohne dass Gericht oder Vollstreckung überhaupt notwendig werden. Genau hier setzt Paywise an:
• Zeitersparnis: Das Praxisteam muss sich nicht mit Mahnschreiben, Fristen und Telefonaten beschäftigen.
• Wertschätzender Ton: Die Kommunikation mit Patienten erfolgt sachlich und professionell – wichtig für die langfristige Patientenbindung.
• Kein Gerichtsweg nötig: Die meisten Fälle werden außergerichtlich gelöst, ein Mahnverfahren bleibt die Ausnahme.
• Transparenz: Praxen erhalten laufend Einblick in den Bearbeitungsstatus jeder Forderung.
• Höhere Zahlungsquote: Konsequentes, aber professionelles Forderungsmanagement erhöht die Erfolgsaussichten spürbar.
Die Begriffe werden häufig verwechselt, rechtlich bestehen jedoch wichtige Unterschiede.
| Hemmung der Verjährung | Neubeginn der Verjährung |
| Frist wird pausiert | Frist beginnt komplett neu |
| Bereits verstrichene Zeit bleibt erhalten | Frühere Zeit wird nicht angerechnet |
| Beispiel: laufende Verhandlungen | Beispiel: Anerkenntnis durch Teilzahlung |
So läuft die Zusammenarbeit mit Paywise ab
Der Ablauf ist bewusst schlank gehalten, damit Praxen so wenig Aufwand wie möglich haben:
• Übergabe: Die Praxis übermittelt die offene Rechnung samt relevanten Patientendaten an Paywise.
• Erstansprache: Paywise kontaktiert den Patienten mit einer Zahlungsaufforderung.
• Klärung: Bei Bedarf werden Ratenzahlungen oder individuelle Lösungen mit dem Patienten abgestimmt.
• Rückmeldung: Die Praxis wird laufend über den Stand der Forderung informiert.
• Eskalation nur in Abstimmung: Bleibt eine Zahlung dauerhaft aus, bespricht Paywise die weiteren Schritte mit der Praxis – der gerichtliche Weg ist dabei stets die letzte Option, nicht der Standardfall.
| Gut zu wissen Da sich der Patient durch die Nichtzahlung bereits in Verzug befindet, trägt er in der Regel auch die Kosten des Inkassoverfahrens, für die Praxis entsteht dadurch im Regelfall kein wirtschaftliches Risiko. |
Wenn ein Patient die Rechnung nicht zahlt, muss das für die Praxis kein langwieriger Kraftakt sein. Die Übergabe an Paywise sorgt für ein professionelles, außergerichtliches Forderungsmanagement, das Zeit spart, die Patientenbeziehung schont und die Erfolgsaussichten auf Zahlung deutlich erhöht.
Zunächst empfiehlt sich eine freundliche Zahlungserinnerung. Bleibt diese erfolglos, lohnt sich die Übergabe der Forderung an ein Inkassounternehmen wie Paywise, das die weitere Kommunikation professionell übernimmt.
Verzug tritt nach § 286 BGB entweder durch eine Mahnung oder automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, sofern die Rechnung auf diese Folge hingewiesen hat.
Nein. Paywise kann bereits die erste Zahlungsaufforderung übernehmen. Eine vorherige eigene Mahnung ist hilfreich, aber keine zwingende Voraussetzung für die Beauftragung.
Nein. Die Bearbeitung durch Paywise erfolgt außergerichtlich. Ein gerichtliches Mahn- oder Klageverfahren kommt nur in Betracht, wenn eine außergerichtliche Einigung tatsächlich nicht möglich ist, und wird zuvor mit der Praxis abgestimmt.
Da der Patient sich bereits in Verzug befindet, trägt er in der Regel die entstehenden Inkassokosten. Die genauen Konditionen der Zusammenarbeit bespricht Paywise individuell mit jeder Praxis.
Die Erstansprache des Patienten erfolgt in der Regel zeitnah nach Übergabe der vollständigen Unterlagen, sodass offene Forderungen ohne unnötige Verzögerung bearbeitet werden.
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paywise zieht Forderungen für Unternehmen jeder Größe ein – für Soloselbständige, KMUs sowie große Unternehmen.