1. Juli 2025

Beantragung Vollstreckungsbescheid

  1. Das Wichtigste im Überblick:
  2. Warum der Vollstreckungsbescheid im Forderungsmanagement unverzichtbar ist
  3. Rechtliche Grundlagen des Vollstreckungsbescheids
    1. Der Vollstreckungsbescheid im Kontext des Mahnverfahrens
    2. Voraussetzungen für die Beantragung eines Vollstreckungsbescheids
    3. Rechtliche Wirkung des Vollstreckungsbescheids
  4. Der Weg zum Vollstreckungsbescheid: Schritt für Schritt
    1. Voraussetzung: Der Mahnbescheid
    2. Antragstellung für den Vollstreckungsbescheid
    3. Kosten des Vollstreckungsbescheids
    4. Zustellung des Vollstreckungsbescheids
  5. Der Vollstreckungsbescheid in der Praxis: Möglichkeiten und Grenzen
    1. Was tun, wenn der Schuldner Einspruch einlegt?
    2. Vollstreckungsmaßnahmen auf Grundlage des Vollstreckungsbescheids
    3. Langfristige Überwachung und Titelverwertung
  6. Praktische Tipps für erfolgreiche Vollstreckungsbescheide
    1. Vorbereitung ist alles: Dokumentation der Forderung
    2. Zeitmanagement: Fristen im Blick behalten
    3. Digitale Hilfe: Online-Mahnverfahren und -Tools
    4. Kommunikation mit dem Schuldner: Das richtige Maß finden
  7. Checkliste: Beantragung eines Vollstreckungsbescheids
    1. Vor der Beantragung des Mahnbescheids
    2. Beantragung und Zustellung des Mahnbescheids
    3. Bei Ausbleiben des Widerspruchs: Beantragung des Vollstreckungsbescheids
    4. Nach Erlass des Vollstreckungsbescheids
    5. Vollstreckungsmaßnahmen
    6. Langfristige Beobachtung bei erfolglosen Vollstreckungsversuchen
  8. Der Vollstreckungsbescheid als effektives Instrument im Forderungsmanagement
  9. Häufig gestellte Fragen
    1. Was ist der Unterschied zwischen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid?
    2. Wie lange ist ein Vollstreckungsbescheid gültig?
    3. Was kostet die Beantragung eines Vollstreckungsbescheids?
    4. Was kann ich tun, wenn der Schuldner gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegt?
    5. Welche Vollstreckungsmaßnahmen kann ich mit einem Vollstreckungsbescheid einleiten?
    6. Was passiert, wenn der Schuldner nach Erhalt des Vollstreckungsbescheids zahlt?
    7. Kann ich einen Vollstreckungsbescheid auch für Forderungen im Ausland beantragen?
    8. Was kann ich tun, wenn der Schuldner nicht zahlungsfähig ist?
    9. Wie beantrage ich einen Vollstreckungsbescheid online?
    10. Kann ich einen Vollstreckungsbescheid auch ohne vorherige Mahnung beantragen?
Beantragung Vollstreckungsbescheid featured image

Das Wichtigste im Überblick:

  • Ein Vollstreckungsbescheid ist der zweite Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren und wird beantragt, wenn der Schuldner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegt oder nicht reagiert.
  • Die Beantragung eines Vollstreckungsbescheids muss innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids erfolgen und ermöglicht die direkte Zwangsvollstreckung ohne reguläres Gerichtsverfahren.
  • Der Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel, der 30 Jahre lang gültig bleibt und die Grundlage für verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen wie Pfändung oder Zwangsversteigerung bildet.

Die Beantragung eines Vollstreckungsbescheids stellt den zweiten Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren dar. Voraussetzung ist ein bereits zugestellter Mahnbescheid, gegen den der Schuldner keinen Widerspruch eingelegt hat. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids erfolgen und kann entweder schriftlich oder online über das Mahnportal der Justiz gestellt werden. Mit dem Vollstreckungsbescheid erhält der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel, der 30 Jahre lang gültig ist und die direkte Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ermöglicht. Wir bei Paywise beraten Sie diesbezüglich gerne im Detail.

Ein Vollstreckungsbescheid bietet entscheidende Vorteile im Forderungsmanagement. Als vollstreckbarer Titel ermöglicht er die sofortige Zwangsvollstreckung ohne langwieriges Gerichtsverfahren. Die Kosten für die Beantragung richten sich nach dem Streitwert und können dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Nach Zustellung beginnt für den Schuldner eine zweiwöchige Einspruchsfrist. Gleichzeitig kann der Gläubiger bereits Vollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändung, Lohnpfändung oder Sachpfändung einleiten.

Warum der Vollstreckungsbescheid im Forderungsmanagement unverzichtbar ist

Offene Rechnungen und unbezahlte Forderungen können für Unternehmen und Selbstständige zu einem erheblichen finanziellen Problem werden. Wenn der Schuldner trotz mehrfacher Mahnungen nicht zahlt, stellt das gerichtliche Mahnverfahren einen effizienten Weg dar, um die Forderung durchzusetzen. Ein zentraler Bestandteil dieses Verfahrens ist der Vollstreckungsbescheid, der dem Gläubiger ermöglicht, ohne langwieriges Gerichtsverfahren direkt in die Zwangsvollstreckung zu gehen.

In der heutigen Wirtschaftswelt, in der Liquidität für Unternehmen existenziell ist, gewinnt ein effizientes Forderungsmanagement zunehmend an Bedeutung. Der Vollstreckungsbescheid spielt dabei eine Schlüsselrolle, da er den Übergang von der bloßen Forderung zur tatsächlichen Vollstreckbarkeit markiert. Dies ist besonders relevant in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, wenn Zahlungsausfälle häufiger werden.

Rechtliche Grundlagen des Vollstreckungsbescheids

Das gerichtliche Mahnverfahren, in dessen Rahmen der Vollstreckungsbescheid beantragt wird, ist in den §§ 688 bis 703d der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Diese gesetzlichen Bestimmungen definieren den Ablauf des Verfahrens, die Voraussetzungen für die Beantragung und die Rechtsfolgen.

Der Vollstreckungsbescheid im Kontext des Mahnverfahrens

Die Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen, geregelt in §§ 808 ff. ZPO, ist die häufigste Form der VDas gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. Es besteht aus zwei Hauptphasen:

  1. Mahnbescheid: Der Gläubiger beantragt zunächst einen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht. Nach dessen Zustellung hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen.
  2. Vollstreckungsbescheid: Wenn der Schuldner nicht oder nicht rechtzeitig Widerspruch einlegt, kann der Gläubiger in einem zweiten Schritt den Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser gilt gemäß § 700 ZPO als Versäumnisurteil und ist ein vollstreckbarer Titel.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Vollstreckungsbescheids

Um einen Vollstreckungsbescheid beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es muss bereits ein Mahnbescheid zugestellt worden sein.
  2. Der Schuldner darf gegen diesen Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt haben oder hat den Widerspruch nicht fristgerecht eingelegt.
  3. Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids muss innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids gestellt werden.
  4. Die Forderung muss eine Geldforderung betreffen.
  5. Die Forderung darf nicht von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängig sein, es sei denn, diese Abhängigkeit wird im Antrag vermerkt.

Wichtig zu beachten ist, dass der Vollstreckungsbescheid nur für genau die Forderung erlassen werden kann, die auch im Mahnbescheid aufgeführt wurde. Eine nachträgliche Erhöhung oder inhaltliche Änderung der Forderung ist im Rahmen des Mahnverfahrens nicht möglich.

Rechtliche Wirkung des Vollstreckungsbescheids

Der Vollstreckungsbescheid hat mehrere wichtige rechtliche Wirkungen:

  1. Vollstreckbarkeit: Der Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Mit ihm kann der Gläubiger direkt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner einleiten.
  2. Rechtskraftwirkung: Wenn der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegt, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Er steht dann einem rechtskräftigen Urteil gleich.
  3. Verjährungshemmung: Die Verjährung der Forderung wird durch den Vollstreckungsbescheid unterbrochen. Die titulierte Forderung verjährt erst nach 30 Jahren. 
  4. Kostenfestsetzung: Der Vollstreckungsbescheid enthält auch eine Festsetzung der Verfahrenskosten, die der Schuldner zu tragen hat.

Der Weg zum Vollstreckungsbescheid: Schritt für Schritt

Voraussetzung: Der Mahnbescheid

Bevor die eigentliche Zwangsvollstreckung beginnen kann, muss der Gläubiger einen Vollstreckungstitel eBevor ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann, muss zunächst ein Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht beantragt und dem Schuldner zugestellt werden. Dies geschieht durch das Ausfüllen eines amtlichen Formulars oder über das Online-Mahnportal der Justiz. Im Mahnbescheid werden die Forderung, Zinsen und entstandene Kosten genau beziffert.

Nach Zustellung beginnt für den Schuldner eine zweiwöchige Widerspruchsfrist. Legt er innerhalb dieser Frist keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen. Hat der Schuldner Widerspruch eingelegt, wird das Verfahren in ein streitiges Verfahren übergeleitet, und der Weg zum Vollstreckungsbescheid ist versperrt.

Antragstellung für den Vollstreckungsbescheid

DDer Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids kann auf verschiedenen Wegen gestellt werden:

  1. Schriftlich: Durch Ausfüllen des amtlichen Formulars, das bei den Gerichten erhältlich ist oder im Internet heruntergeladen werden kann.
  2. Online: Über das Online-Mahnportal der Justiz, was eine schnellere Bearbeitung ermöglicht.
  3. Maschinell: Für Großantragsteller gibt es die Möglichkeit, Anträge maschinell zu übermitteln.

Bei der Antragstellung sind folgende Angaben erforderlich:

  • Genaue Bezeichnung von Antragsteller (Gläubiger) und Antragsgegner (Schuldner) mit vollständigen Adressdaten
  • Aktenzeichen des Mahnbescheids
  • Höhe der Hauptforderung, Zinsen und Kosten
  • Bankverbindung des Gläubigers für Zahlungen des Schuldners
  • Bestätigung, dass der Schuldner keinen Widerspruch eingelegt hat bzw. der Widerspruch verspätet war

Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids beim Mahngericht eingehen. Diese Frist sollte unbedingt beachtet werden, da bei Fristversäumnis das gesamte Mahnverfahren neu begonnen werden muss.

Kosten des Vollstreckungsbescheids

Ein wichtiges Instrument im Rahmen der Zwangsvollstreckung ist die Vermögensauskunft nach § 802c Die Kosten für einen Vollstreckungsbescheid setzen sich zusammen aus:

  1. Gerichtskosten: Diese richten sich nach dem Streitwert und betragen etwa die Hälfte der Kosten für ein reguläres Gerichtsverfahren.
  2. Anwaltskosten: Wenn ein Rechtsanwalt beauftragt wird, fallen zusätzliche Kosten an, die sich ebenfalls nach dem Streitwert richten.
  3. Auslagen: Zusätzlich können Auslagen wie Zustellungskosten anfallen.

Zustellung des Vollstreckungsbescheids

Nach Prüfung des Antrags erlässt das Mahngericht den Vollstreckungsbescheid und stellt ihn dem Schuldner zu. Die Zustellung erfolgt in der Regel durch die Post mittels Zustellungsurkunde oder Einschreiben mit Rückschein, um den Zustellungszeitpunkt dokumentieren zu können.

Mit der Zustellung beginnt für den Schuldner eine zweiwöchige Einspruchsfrist. Gleichzeitig ist der Vollstreckungsbescheid ab diesem Zeitpunkt vorläufig vollstreckbar. Das bedeutet, der Gläubiger kann bereits Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, auch wenn der Schuldner noch Einspruch einlegen könnte.

Der Vollstreckungsbescheid in der Praxis: Möglichkeiten und Grenzen

Was tun, wenn der Schuldner Einspruch einlegt?

Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Dies erfolgt durch eine schriftliche Erklärung beim zuständigen Mahngericht. Anders als beim Widerspruch gegen den Mahnbescheid muss der Einspruch nicht begründet werden.

Folgen des Einspruchs:

  1. Der Vollstreckungsbescheid bleibt trotz Einspruchs vorläufig vollstreckbar. Der Schuldner kann jedoch die Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen die Sicherheitsleistung beantragen.
  2. Das Verfahren wird automatisch an das im Mahnantrag bezeichnete Streitgericht abgegeben.
  3. Es findet ein reguläres Klageverfahren statt, in dem der Gläubiger seine Forderung begründen und beweisen muss.

Vollstreckungsmaßnahmen auf Grundlage des Vollstreckungsbescheids

Sobald der Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde, kann der Gläubiger verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen einleiten:

  1. Pfändung von Bankguthaben: Über den Gerichtsvollzieher kann das Konto des Schuldners gepfändet werden.
  2. Lohnpfändung: Arbeitet der Schuldner in einem Angestelltenverhältnis, kann ein Teil seines Einkommens gepfändet werden.
  3. Sachpfändung: Der Gerichtsvollzieher kann bewegliche Gegenstände des Schuldners pfänden und versteigern lassen.
  4. Zwangsvollstreckung in Immobilien: Bei größeren Forderungen ist auch eine Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung von Immobilien möglich.
  5. Vermögensauskunft: Der Schuldner kann zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über sein Vermögen verpflichtet werden.

Langfristige Überwachung und Titelverwertung

Ein besonderer Vorteil des Vollstreckungsbescheids liegt in seiner langen Gültigkeitsdauer. Als vollstreckbarer Titel ist er grundsätzlich 30 Jahre lang gültig. Dies ermöglicht dem Gläubiger eine langfristige Strategie zur Forderungsdurchsetzung.

Wenn der Schuldner aktuell nicht zahlungsfähig ist, kann der Gläubiger die Vollstreckung vorübergehend aussetzen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, etwa wenn sich die finanzielle Situation des Schuldners verbessert hat. Hierfür bieten spezialisierte Inkassounternehmen wie Paywise GmbH Langzeitüberwachungsservices an, die regelmäßig die Bonität des Schuldners prüfen und bei positiven Veränderungen automatisch Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Praktische Tipps für erfolgreiche Vollstreckungsbescheide

Vorbereitung ist alles: Dokumentation der Forderung

  1. Sorgfältige Aufbewahrung aller relevanten Unterlagen (Verträge, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen)
  2. Chronologische Dokumentation des Mahnwesens (Datum und Inhalt aller Mahnungen)
  3. Nachweis der Zustellung von Rechnungen und Mahnungen (z.B. durch Einschreiben mit Rückschein)
  4. Protokollierung aller Kommunikation mit dem Schuldner

Zeitmanagement: Fristen im Blick behalten

  1. Die Antragsfrist für den Vollstreckungsbescheid beträgt sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheids.
  2. Nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids haben Sie 30 Jahre Zeit für Vollstreckungsmaßnahmen.
  3. Vollstreckungsmaßnahmen wie Pfändungen müssen spätestens drei Monate nach ihrer Anordnung durchgeführt werden.

Digitale Hilfe: Online-Mahnverfahren und -Tools

  1. Das Online-Mahnportal der Justiz ermöglicht die elektronische Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, was Zeit und Porto spart.
  2. Spezielle Software für das Forderungsmanagement kann die Erstellung von Anträgen automatisieren und an Fristen erinnern.
  3. Die Integration mit Buchhaltungssoftware wie lexoffice oder sevDesk erleichtert den Datenaustausch und reduziert Fehlerquellen.
  4. Elektronische Schnittstellen zu Inkassounternehmen ermöglichen eine nahtlose Übergabe schwieriger Fälle.

Kommunikation mit dem Schuldner: Das richtige Maß finden

  1. Bleiben Sie stets sachlich und professionell, auch wenn die Situation emotional belastend ist.
  2. Informieren Sie den Schuldner über jeden Schritt des Verfahrens und die möglichen Konsequenzen.
  3. Bleiben Sie offen für Zahlungsvorschläge oder Vergleichsangebote des Schuldners.
  4. Dokumentieren Sie jede Kommunikation schriftlich.

Checkliste: Beantragung eines Vollstreckungsbescheids

Vor der Beantragung des Mahnbescheids

  • Forderung vollständig dokumentieren (Verträge, Rechnungen, Liefernachweise)
  • Außergerichtliches Mahnwesen durchführen (mindestens eine schriftliche Mahnung)
  • Aktuelle Adresse des Schuldners verifizieren
  • Forderungshöhe inklusive Zinsen und Kosten genau berechnen

Beantragung und Zustellung des Mahnbescheids

  • Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht beantragen
  • Verfahrenskosten vorstrecken
  • Zustellung des Mahnbescheids an den Schuldner abwarten
  • Widerspruchsfrist (zwei Wochen) im Kalender markieren

Bei Ausbleiben des Widerspruchs: Beantragung des Vollstreckungsbescheids

  • Sechsmonatsfrist für Antrag auf Vollstreckungsbescheid beachten
  • Vollstreckungsbescheid beim Gericht beantragen
  • Sicherstellen, dass alle Angaben mit dem Mahnbescheid übereinstimmen
  • Angabe einer Bankverbindung für Zahlungen des Schuldners

Nach Erlass des Vollstreckungsbescheids

  • Zustellung des Vollstreckungsbescheids an den Schuldner verfolgen
  • Einspruchsfrist (zwei Wochen) im Kalender markieren
  • Bei Ausbleiben des Einspruchs: Vollstreckungsmaßnahmen einleiten
  • Bei Einspruch: Auf Abgabe an das Streitgericht vorbereiten

Vollstreckungsmaßnahmen

  • Informationen über pfändbares Vermögen des Schuldners einholen
  • Geeignete Vollstreckungsmaßnahme(n) auswählen
  • Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht beauftragen
  • Vollstreckungsverlauf überwachen und dokumentieren

Langfristige Beobachtung bei erfolglosen Vollstreckungsversuchen

  • System zur langfristigen Überwachung der Forderung einrichten
  • Regelmäßige Bonitätsprüfungen des Schuldners durchführen
  • Zahlungseingänge überwachen und Teilzahlungen dokumentieren
  • Verjährungsfristen im Blick behalten

Der Vollstreckungsbescheid als effektives Instrument im Forderungsmanagement

Der Vollstreckungsbescheid ist ein mächtiges Instrument zur Durchsetzung unbestrittener Forderungen. Er ermöglicht es Gläubigern, ohne langwieriges Gerichtsverfahren direkt in die Zwangsvollstreckung zu gehen und so ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen. Die lange Gültigkeitsdauer von 30 Jahren macht ihn zudem zu einem langfristig wertvollen Titel, der auch bei momentan zahlungsunfähigen Schuldnern noch Jahre später vollstreckt werden kann.

Die erfolgreiche Beantragung und Nutzung eines Vollstreckungsbescheids erfordert jedoch ein strukturiertes Vorgehen und die Beachtung zahlreicher rechtlicher und praktischer Aspekte. Von der lückenlosen Dokumentation der Forderung über die fristgerechte Antragstellung bis hin zur Auswahl geeigneter Vollstreckungsmaßnahmen – jeder Schritt will gut überlegt sein.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid?

Der Mahnbescheid ist der erste Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren. Er fordert den Schuldner auf, die Forderung zu begleichen oder Widerspruch einzulegen. Der Vollstreckungsbescheid folgt auf den Mahnbescheid, wenn der Schuldner keinen Widerspruch eingelegt hat. Im Gegensatz zum Mahnbescheid ist der Vollstreckungsbescheid ein vollstreckbarer Titel, mit dem direkt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können.

Wie lange ist ein Vollstreckungsbescheid gültig?

Ein Vollstreckungsbescheid ist als vollstreckbarer Titel 30 Jahre lang gültig. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Gläubiger jederzeit Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, selbst wenn der Schuldner zunächst nicht zahlungsfähig ist. Diese lange Gültigkeitsdauer macht den Vollstreckungsbescheid zu einem besonders wertvollen Instrument im Forderungsmanagement.

Was kostet die Beantragung eines Vollstreckungsbescheids?

Die Kosten für einen Vollstreckungsbescheid richten sich nach dem Streitwert (Höhe der Forderung). Sie setzen sich zusammen aus Gerichtskosten und gegebenenfalls Anwaltskosten. Hinzu kommen Zustellungskosten. Diese Kosten kann der Gläubiger jedoch dem Schuldner in Rechnung stellen und über den Vollstreckungsbescheid mit eintreiben.

Was kann ich tun, wenn der Schuldner gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegt?

Legt der Schuldner Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, wird das Verfahren an das zuständige Streitgericht abgegeben. Es findet dann ein reguläres Klageverfahren statt, in dem der Gläubiger seine Forderung begründen und beweisen muss. Der Vollstreckungsbescheid bleibt trotz Einspruchs vorläufig vollstreckbar, wobei der Schuldner die Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen die Sicherheitsleistung beantragen kann.

Welche Vollstreckungsmaßnahmen kann ich mit einem Vollstreckungsbescheid einleiten?

Mit einem Vollstreckungsbescheid können verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden: Pfändung von Bankguthaben, Lohnpfändung bei Arbeitnehmern, Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckung in Immobilien und die Abgabe der Vermögensauskunft. Der Gläubiger kann frei wählen, welche Maßnahme(n) er ergreifen möchte, sollte jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten.

Was passiert, wenn der Schuldner nach Erhalt des Vollstreckungsbescheids zahlt?

Zahlt der Schuldner nach Erhalt des Vollstreckungsbescheids die vollständige Forderung plus Zinsen und Kosten, ist die Angelegenheit erledigt. Der Gläubiger muss dann keine weiteren Maßnahmen ergreifen und bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen stoppen. Es empfiehlt sich, dem Schuldner nach vollständiger Zahlung eine Bestätigung über den Erhalt der Zahlung und die Erledigung der Forderung zukommen zu lassen.

Kann ich einen Vollstreckungsbescheid auch für Forderungen im Ausland beantragen?

Grundsätzlich ist das gerichtliche Mahnverfahren auf Forderungen innerhalb Deutschlands ausgerichtet. Für Forderungen gegen Schuldner im EU-Ausland gibt es jedoch das Europäische Mahnverfahren. Dieses funktioniert ähnlich wie das deutsche Mahnverfahren und führt bei Nichtbestreitung der Forderung zu einem in allen EU-Staaten vollstreckbaren Titel. Bei Schuldnern außerhalb der EU ist die Vollstreckungsmöglichkeit stark von den jeweiligen internationalen Abkommen abhängig.

Was kann ich tun, wenn der Schuldner nicht zahlungsfähig ist?

Wenn der Schuldner nicht zahlungsfähig ist und keine Vollstreckungsmaßnahmen erfolgversprechend sind, gibt es mehrere Optionen: Die Abgabe der Vermögensauskunft kann Klarheit über die tatsächliche finanzielle Situation des Schuldners bringen. Eine Langzeitüberwachung der Forderung ermöglicht es, die Bonität des Schuldners regelmäßig zu prüfen und bei Besserung erneut zu vollstrecken. Alternativ können auch Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen werden, um wenigstens einen Teil der Forderung zu sichern.

Wie beantrage ich einen Vollstreckungsbescheid online?

Die Online-Beantragung eines Vollstreckungsbescheids ist über das Online-Mahnportal der Justiz möglich. Hierfür benötigen Sie zunächst einen Zugang zum Portal, der bei der zentralen Mahnabteilung Ihres Bundeslandes beantragt werden kann. Im Portal füllen Sie dann ein elektronisches Formular aus, das dem Papierformular entspricht. Nach dem Absenden wird der Antrag elektronisch bearbeitet und bei Vollständigkeit der Vollstreckungsbescheid erlassen. Die Online-Beantragung spart Zeit und Porto und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung.

Kann ich einen Vollstreckungsbescheid auch ohne vorherige Mahnung beantragen?

Für den Mahnbescheid (der dem Vollstreckungsbescheid vorausgeht) ist keine vorherige außergerichtliche Mahnung gesetzlich vorgeschrieben. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es jedoch oft sinnvoll, vor dem gerichtlichen Mahnverfahren zunächst außergerichtlich zu mahnen, da dies kostengünstiger ist und viele Schuldner bereits auf eine formelle Mahnung hin zahlen. Zudem können die Kosten einer erfolglosen außergerichtlichen Mahnung später im gerichtlichen Verfahren als Teil der Forderung geltend gemacht werden.

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