Bei Zahlungsverzug stehen Verkäufern wirksame rechtliche Instrumente zur Verfügung, um ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Rechte des Verkäufers bei Zahlungsverzug, erklärt die gesetzlichen Grundlagen und zeigt praxiserprobte Handlungsstrategien auf. Erfahren Sie, welche Fristen zu beachten sind, wie ein effektiver Mahnprozess gestaltet wird und wann die Unterstützung durch professionelle Inkassodienstleister sinnvoll ist, um Ihre Liquidität langfristig zu sichern.
Ein effektives Forderungsmanagement bildet das Fundament für eine stabile Liquidität Ihres Unternehmens. Gerade bei säumigen Zahlern ist ein strukturiertes Vorgehen entscheidend, um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen und finanzielle Einbußen zu vermeiden. Wer frühzeitig die richtigen Schritte einleitet, kann den Großteil offener Forderungen erfolgreich realisieren.
Als Unternehmer kennen Sie die Situation sicherlich: Sie haben Ihre Ware geliefert oder Ihre Dienstleistung erbracht – doch die Zahlung Ihres Kunden bleibt aus. Die Rechnung ist längst fällig, aber auf Ihrem Konto geht nichts ein. Was können Sie in einem solchen Fall tun? Welche Rechte haben Sie als Verkäufer bei Zahlungsverzug? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtliche Situation und zeigt Ihnen, wie Sie vorgehen sollten, um schnell und effektiv an Ihr wohlverdientes Geld zu kommen.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) gerät ein Schuldner in Verzug, wenn er eine fällige Leistung trotz Mahnung nicht erbringt. Handelt es sich bei dieser Leistung um eine Zahlung, spricht man von Zahlungsverzug. Damit Ihr Kunde in Zahlungsverzug geraten kann, müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:
Das bedeutet konkret: Sie müssen als Verkäufer Ihre Ware bereits geliefert oder Ihre Dienstleistung erbracht haben, und es darf keine Vorleistungspflicht Ihrerseits bestehen (wie etwa bei Vorkasse).
Entscheidend für den Eintritt des Zahlungsverzugs ist außerdem die vereinbarte Zahlungsfrist. Haben Sie in Ihrer Rechnung keine Fälligkeit angegeben, gilt nach § 271 Abs. 1 BGB, dass die Zahlung sofort fällig ist. Der Gläubiger kann die Leistung dann sofort verlangen, und der Schuldner muss sie umgehend erbringen.
Wichtig: Ein Zahlungsverzug tritt in der Regel erst ein, wenn Sie Ihren Kunden zuvor eindeutig und richtig gemahnt haben (§ 286 BGB). Die Mahnung ist eine an den Schuldner gerichtete Aufforderung, die ausstehende Zahlung zu leisten. Diese darf erst nach versäumter Fälligkeit verschickt werden.
Interessanterweise kann der Zahlungsverzug nach § 286 BGB unter bestimmten Umständen auch ohne Mahnung eintreten. Diese Ausnahmefälle sind für Sie als Verkäufer besonders wichtig zu kennen:
Besonders relevant für Unternehmer ist die sogenannte 30-Tage-Regel: Bei Geschäften zwischen Unternehmern gerät der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung automatisch in Zahlungsverzug – auch ohne Mahnung. Bei Verbrauchern gilt diese Regel allerdings nur, wenn Sie in der Rechnung ausdrücklich auf die Folgen des Zahlungsverzugs hingewiesen haben (§ 286 Abs. 3 BGB).
Wenn sich Ihr Kunde im Zahlungsverzug befindet, haben Sie als Verkäufer verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um an Ihr Geld zu kommen. Der Zahlungsverzug stellt eine vertragliche Pflichtverletzung dar, die folgende Ansprüche begründet:
Sie können weiterhin auf die Erfüllung des Vertrags, also die Begleichung der offenen Rechnung, bestehen. Dieser Anspruch erlischt erst mit der vollständigen Bezahlung oder der Verjährung der Forderung.
Nach § 280 Abs. 1 und 2 BGB haben Sie Anspruch auf Ersatz des durch den Zahlungsverzug entstandenen Schadens. Dieser sogenannte Verzögerungsschaden umfasst insbesondere:
Gemäß § 288 BGB können Sie bei Zahlungsverzug Verzugszinsen verlangen:
Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank angepasst. Verzugszinsen laufen ab dem Eintritt des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung.
Ein systematischer Mahnprozess erhöht Ihre Chancen, offene Forderungen einzutreiben. Obwohl gesetzlich nur eine Mahnung erforderlich ist, um den Zahlungsverzug auszulösen, hat sich in der Praxis ein mehrstufiges Vorgehen bewährt:
Die Zahlungserinnerung ist der erste Schritt und sollte freundlich formuliert sein. Oft haben Kunden die Rechnung einfach übersehen oder vergessen.
Beispielformulierung: „Wir möchten Sie freundlich daran erinnern, dass die Rechnung Nr. 12345 vom 15.01.2025 über 1.200 EUR noch offen ist. Bitte überweisen Sie den Betrag in den nächsten 7 Tagen.“
Bleibt die Zahlungserinnerung erfolglos, folgt etwa 7-14 Tage später die erste Mahnung.
Wichtig: Mahngebühren dürfen nur in der Höhe berechnet werden, in der tatsächlich Kosten durch den Versand entstanden sind (Porto, Druck- und Papierkosten). Verwaltungs- oder Personalkosten sind nicht umlagefähig.
Die letzte Mahnung sollte deutlich als solche gekennzeichnet sein und klar auf die Konsequenzen hinweisen.
In der letzten Mahnung sollte unbedingt die Wendung „Letzte Mahnung“ enthalten sein. Zudem sollten Sie ankündigen, welche weiteren Schritte bei Nichtzahlung folgen werden: gerichtliches Mahnverfahren, Einschaltung eines Inkassounternehmens oder eines Rechtsanwalts.
Bleibt auch Ihre letzte Mahnung ohne Erfolg, sollten Sie die angekündigten Schritte konsequent umsetzen. Ab diesem Zeitpunkt empfiehlt es sich dringend, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Forderung durchzusetzen.
Option 1: Beauftragung eines Inkassounternehmens Ein spezialisiertes Inkassounternehmen wie paywise kann Ihnen beim Forderungseinzug helfen und übernimmt den gesamten weiteren Prozess für Sie.
Mit paywise entscheiden Sie sich für einen technologisch fortschrittlichen Partner, der Ihre Rechte als Verkäufer bei Zahlungsverzug konsequent und effizient durchsetzt. Die digitale Abwicklung und die erfolgsbasierte Vergütung machen den Forderungseinzug besonders unkompliziert und kostengünstig.
Sie können das gerichtliche Mahnverfahren auch selbst einleiten, indem Sie einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dies ist jedoch mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden und erfordert Kenntnisse im Verfahrensrecht.
Die professionelle Unterstützung durch ein Inkassounternehmen wie paywise bietet letztlich eine deutlich höhere Erfolgsaussicht bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Verkäufer bei Zahlungsverzug. Sie sparen Zeit, Nerven und interne Kosten, die Ihnen niemand ersetzt. Mit der Beauftragung eines Inkassounternehmens können Sie sicherstellen, dass alle rechtlichen Schritte korrekt und termingerecht erfolgen.
Die Einschaltung eines spezialisierten Inkassounternehmens wie paywise bietet zahlreiche Vorteile gegenüber dem Selbstmanagement offener Forderungen:
Erfahrene Inkassounternehmen erzielen nachweislich bessere Ergebnisse beim Einzug offener Forderungen:
Das Forderungsmanagement bindet wertvolle Unternehmensressourcen:
Die Beauftragung eines Inkassounternehmens ist oft kostengünstiger als die Eigenabwicklung:
Mit paywise profitieren Sie von all diesen Vorteilen und zusätzlich von einem technologisch fortschrittlichen Inkassosystem. Durch vielseitige Beauftragungswege (Webformular, API, CSV oder direkte Integration in Ihre Buchhaltungssoftware) und konsequentes Durchsetzen Ihrer Rechte als Verkäufer bei Zahlungsverzug sichert paywise Ihre Liquidität und schützt Sie vor Forderungsausfällen.
Paywise hat sich auf effizientes und professionelles Inkasso für Unternehmen jeder Größe spezialisiert – vom Freiberufler bis zum Großkonzern. Mit einem fortschrittlichen System bewältigt paywise sowohl Einzelforderungen als auch Masseninkasso mit höchster Effizienz.
Als Verkäufer verfügen Sie über wirksame rechtliche Instrumente, um ausstehende Forderungen durchzusetzen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einem strukturierten Mahnwesen und – wenn nötig – der frühzeitigen Einschaltung professioneller Unterstützung. Mit einem Partner wie paywise sichern Sie Ihre Liquidität und können sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während Ihre berechtigten Ansprüche effizient durchgesetzt werden.
Wenn Sie als Verkäufer mit Zahlungsverzug konfrontiert sind, sollten Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen und konsequent nutzen. Von der ersten Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung stehen Ihnen wirksame Instrumente zur Verfügung, um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Die Erfahrung zeigt: Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Erfolgsaussichten. Insbesondere bei Forderungen, die weniger als 60 Tage überfällig sind, ist die Beitreibungsquote deutlich höher als bei älteren Außenständen.
Ein professionelles Inkassounternehmen wie paywise kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte als Verkäufer bei Zahlungsverzug effektiv durchzusetzen. Das Unternehmen ermöglicht eine unkomplizierte Beauftragung über verschiedene Kanäle – vom Webformular über CSV-Dateien bis zur Integration in gängige Buchhaltungssoftware.
Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Liquiditätsengpässen und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, während sich ein professioneller Partner um Ihre offenen Forderungen kümmert. Bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen können die Kosten des Inkassos in der Regel dem Schuldner als Teil des Verzugsschadens in Rechnung gestellt werden.
Lassen Sie Zahlungsverzug nicht zu einem Problem für Ihr Unternehmen werden. Handeln Sie rechtzeitig und konsequent!
Als Verkäufer sollten Sie nicht zu lange warten, um Maßnahmen bei ausbleibenden Zahlungen zu ergreifen. Die Erfahrung zeigt, dass die Erfolgsaussichten beim Forderungseinzug mit zunehmendem Alter der Forderung deutlich sinken. Optimal ist es, direkt nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist mit einer freundlichen Zahlungserinnerung zu beginnen. Sollte diese unbeantwortet bleiben, empfiehlt sich nach etwa 7-14 Tagen die erste Mahnung. Die Statistik belegt, dass Forderungen, die weniger als 60 Tage überfällig sind, wesentlich häufiger erfolgreich eingezogen werden als ältere Außenstände. Zögern Sie daher nicht zu lange mit der Beauftragung eines professionellen Inkassounternehmens, wenn Ihr Kunde auf Ihre Mahnungen nicht reagiert.
Als Verkäufer haben Sie gemäß § 288 BGB das Recht, Verzugszinsen zu verlangen, sobald sich Ihr Kunde im Zahlungsverzug befindet. Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich festgelegt und unterscheidet sich je nach Art des Kunden: Bei Verbrauchern können Sie 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz verlangen. Bei Unternehmern erhöht sich dieser Satz auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank angepasst und veröffentlicht. Die Verzugszinsen laufen ab dem Eintritt des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung der offenen Forderung und können einen erheblichen zusätzlichen Betrag ausmachen, besonders bei länger andauerndem Verzug.
Aus rechtlicher Sicht ist nur eine einzige Mahnung erforderlich, um den Zahlungsverzug auszulösen, sofern keine der gesetzlichen Ausnahmen vorliegt, bei denen der Verzug auch ohne Mahnung eintritt. Sie könnten also theoretisch bereits nach der ersten unbeantworteten Mahnung weitere rechtliche Schritte einleiten. In der Praxis hat sich jedoch ein dreistufiges Mahnverfahren bewährt: Zahlungserinnerung, erste Mahnung und letzte Mahnung. Dieses Vorgehen gibt Ihnen die Möglichkeit, die Kundenbeziehung zu schonen, falls es sich um ein Versehen handelt, und gleichzeitig Ihre Entschlossenheit zu demonstrieren. Es dient auch der Dokumentation Ihrer Bemühungen, was im Falle eines späteren Rechtsstreits von Vorteil sein kann.
Ein Inkassoverfahren beginnt, wenn ein Unternehmen eine offene Forderung an uns übergibt. Wir starten zunächst mit einer kundenfreundlichen ersten Zahlungsaufforderung. Bleibt diese erfolglos, folgt eine zweite Mahnung mit Hinweis auf rechtliche Konsequenzen. Führt auch dies nicht zum Erfolg, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein und führen anschließend die Zwangsvollstreckung durch. Der gesamte Prozess wird dabei digital überwacht und Sie werden kontinuierlich über alle Entwicklungen informiert.
Bei Geschäften zwischen Unternehmern (B2B-Geschäfte) gilt die sogenannte 30-Tage-Regel: Der Schuldner gerät automatisch in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung bezahlt. Diese Regelung ist in § 286 Abs. 3 BGB verankert und stellt eine wichtige Vereinfachung für Unternehmer dar. Eine gesonderte Mahnung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Dies bedeutet für Sie als Verkäufer, dass Sie bei Geschäften mit anderen Unternehmen nach Ablauf dieser 30-Tage-Frist unmittelbar Verzugszinsen (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro geltend machen können, ohne zuvor eine formelle Mahnung verschickt haben zu müssen.
Anders als traditionelle Inkassounternehmen setzt paywise auf einen vollständig digitalisierten Prozess, der Ihren Forderungseinzug erheblich beschleunigt und vereinfacht. Während klassische Inkassounternehmen oft noch mit Papierformularen und manuellen Prozessen arbeiten, nutzen wir modernste Legal-Tech-Lösungen: Ihre Forderung wird innerhalb von 12 Stunden geprüft, KI-gestützte Systeme erkennen automatisch alle relevanten Informationen aus Ihren Dokumenten, und Sie haben jederzeit digitalen Zugriff auf den aktuellen Status Ihres Falls. Unser Fair-Payment-Ansatz unterscheidet sich ebenfalls vom traditionellen Inkasso: Statt sofort die maximalen Gebühren zu erheben, setzen wir zunächst auf reduzierte Inkassokosten, um eine schnelle Einigung zu ermöglichen. Die Kombination aus digitaler Effizienz und juristischer Expertise unter anwaltlicher Führung führt zu deutlich höheren Erfolgsquoten als bei herkömmlichen Inkassoverfahren. Dabei bleiben Sie dank unseres transparenten Online-Systems immer über jeden Schritt informiert – von der ersten Mahnung bis zur erfolgreichen Forderungsdurchsetzung.
Sie können einen Inkassodienstleister wie paywise beauftragen, sobald sich Ihr Schuldner im Zahlungsverzug befindet. Ein Zahlungsverzug liegt bei Unternehmern in der Regel 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit einer Rechnung vor. Bei Verbrauchern müssen einmal in der Regel vorher einmal selbst mahnen oder an die Zahlung erinnern. Eine Zahlungserinnerung ist aus Gründen der Kundenbeziehung jedoch immer sinnvoll, denn jeder hat schon mal eine Rechnung übersehen. Als erfahrenes Inkassounternehmen unterstützen wir Sie gerne bei der Einschätzung des richtigen Zeitpunkts für die Einleitung des Inkassoverfahrens.
Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, wird das vereinfachte Mahnverfahren in ein reguläres streitiges Verfahren überführt. Dies bedeutet, dass nun ein ordentliches Klageverfahren beginnt, in dem Sie als Kläger Ihre Forderung inhaltlich begründen und nachweisen müssen. Das zuständige Gericht fordert Sie auf, Ihre Klage innerhalb einer bestimmten Frist zu begründen. In diesem Stadium ist es besonders ratsam, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, da die Erfolgsaussichten nun stark von der rechtlichen Argumentation und Beweisführung abhängen. Ein spezialisiertes Inkassounternehmen wie paywise arbeitet in solchen Fällen mit erfahrenen Anwälten zusammen, die den Fall übernehmen und Ihre Interessen vor Gericht vertreten können.
Die Übergabe gestaltet sich denkbar einfach: Laden Sie Ihre Rechnung als PDF in unserem System hoch oder nutzen Sie eine unserer Schnittstellen zu gängigen Buchhaltungssystemen wie Lexoffice, Sevdesk oder FastBill. Unser System erkennt automatisch alle relevanten Informationen, und Sie erhalten innerhalb von 12 Stunden eine Auftragsbestätigung.Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Auftragsübergabe der Excel-Datei (CSV) oder Rest-API (Schnittstelle).
Bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen hat Ihr Schuldner sämtliche Kosten des Inkassoverfahrens zu tragen, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Alle Kosten des Forderungsmanagements muss Ihr säumiger Schuldner bezahlen.
Wir als Inkassounternehmen erhalten erst eine Vergütung, wenn der Schuldner nach unserer Beauftragung ganz oder teilweise an Sie oder uns zahlt. Wir werten also auch Direktzahlungen als Erfolg unserer Inkassotätigkeit. Das heißt im Umkehrschluss aber auch, wenn wir kein Geld für Sie einziehen, erhalten wir von Ihnen auch keine Zahlung auf unsere Vergütung. Dies gilt auch dann, wenn wir die Forderung nicht eintreiben können, zum Beispiel weil Ihr Schuldner insolvent ist.
Gegebenenfalls kann es sein, dass Sie Auslagen für das Mahngericht oder Zwangsvollstreckungskosten leisten müssen. Hierfür können wir Vorschüsse verlangen. Bei Forderungen unter 500 Euro fallen für das Mahngericht in der Regel 36 Euro Gerichtskostenvorschuss an. Für jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme müssen Sie mit weiteren 40 bis 120 Euro rechnen. Auch diese Auslagen und Vorschüsse muss Ihr Schuldner vollständig erstatten. Da hier jedoch ein gewisses Ausfallrisiko besteht, schauen wir vor kostenauslösenden Maßnahmen immer in die Schufa. Sollten dort für den Schuldner Negativmerkmale hinterlegt sein, können Sie das Inkassoverfahren kostenfrei abbrechen.
Alles weitere finden Sie in unseren AGB und unter Kosten.Kommt es zum Bestreiten im laufenden Inkassoprozess, versuchen wir natürlich, für Sie eine Lösung mit Ihrem Schuldner zu finden und vermitteln im Zweifelsfall eine Partnerkanzlei für Ihre Vertretung im streitigen Verfahren.
Sie haben mit uns einen starken Partner an Ihrer Seite.
paywise zieht Forderungen für Unternehmen jeder Größe ein – für Soloselbständige, KMUs sowie große Unternehmen.