12. Juni 2025

Rechte des Verkäufers bei Zahlungsverzug – Wann Sie handeln sollten

Bei Zahlungsverzug stehen Verkäufern wirksame rechtliche Instrumente zur Verfügung, um ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Rechte des Verkäufers bei Zahlungsverzug, erklärt die gesetzlichen Grundlagen und zeigt praxiserprobte Handlungsstrategien auf. Erfahren Sie, welche Fristen zu beachten sind, wie ein effektiver Mahnprozess gestaltet wird und wann die Unterstützung durch professionelle Inkassodienstleister sinnvoll ist, um Ihre Liquidität langfristig zu sichern.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Zahlungsverzug tritt ein, wenn Ihr Kunde trotz Mahnung nicht fristgerecht zahlt oder wenn bestimmte gesetzliche Bedingungen erfüllt sind
  • Als Verkäufer haben Sie Anspruch auf Verzugszinsen (5% bei Verbrauchern, 9% bei Unternehmern über Basiszinssatz) und Schadensersatz
  • Je schneller Sie bei ausbleibenden Zahlungen handeln und professionelle Unterstützung hinzuziehen, desto höher sind Ihre Erfolgsaussichten

Ein effektives Forderungsmanagement bildet das Fundament für eine stabile Liquidität Ihres Unternehmens. Gerade bei säumigen Zahlern ist ein strukturiertes Vorgehen entscheidend, um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen und finanzielle Einbußen zu vermeiden. Wer frühzeitig die richtigen Schritte einleitet, kann den Großteil offener Forderungen erfolgreich realisieren.

Als Unternehmer kennen Sie die Situation sicherlich: Sie haben Ihre Ware geliefert oder Ihre Dienstleistung erbracht – doch die Zahlung Ihres Kunden bleibt aus. Die Rechnung ist längst fällig, aber auf Ihrem Konto geht nichts ein. Was können Sie in einem solchen Fall tun? Welche Rechte haben Sie als Verkäufer bei Zahlungsverzug? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtliche Situation und zeigt Ihnen, wie Sie vorgehen sollten, um schnell und effektiv an Ihr wohlverdientes Geld zu kommen.

Was ist Zahlungsverzug und wann tritt er ein?

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) gerät ein Schuldner in Verzug, wenn er eine fällige Leistung trotz Mahnung nicht erbringt. Handelt es sich bei dieser Leistung um eine Zahlung, spricht man von Zahlungsverzug. Damit Ihr Kunde in Zahlungsverzug geraten kann, müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Zahlung muss fällig sein
  2. Die Forderung muss frei von Einreden sein

Das bedeutet konkret: Sie müssen als Verkäufer Ihre Ware bereits geliefert oder Ihre Dienstleistung erbracht haben, und es darf keine Vorleistungspflicht Ihrerseits bestehen (wie etwa bei Vorkasse).

Entscheidend für den Eintritt des Zahlungsverzugs ist außerdem die vereinbarte Zahlungsfrist. Haben Sie in Ihrer Rechnung keine Fälligkeit angegeben, gilt nach § 271 Abs. 1 BGB, dass die Zahlung sofort fällig ist. Der Gläubiger kann die Leistung dann sofort verlangen, und der Schuldner muss sie umgehend erbringen.

Wichtig: Ein Zahlungsverzug tritt in der Regel erst ein, wenn Sie Ihren Kunden zuvor eindeutig und richtig gemahnt haben (§ 286 BGB). Die Mahnung ist eine an den Schuldner gerichtete Aufforderung, die ausstehende Zahlung zu leisten. Diese darf erst nach versäumter Fälligkeit verschickt werden.

Zahlungsverzug ohne Mahnung – wann ist das möglich?

Interessanterweise kann der Zahlungsverzug nach § 286 BGB unter bestimmten Umständen auch ohne Mahnung eintreten. Diese Ausnahmefälle sind für Sie als Verkäufer besonders wichtig zu kennen:

  • Kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin: Wenn für die Zahlung ein konkretes Datum festgelegt wurde (z.B. bei Mietzahlungen oder Darlehensrückzahlungen). Dies gilt beispielsweise, wenn in der Rechnung explizit steht: „Zahlbar bis zum 15.04.2025“. Ab dem 16.04.2025 befindet sich der Schuldner automatisch in Verzug.
  • Berechenbare Fristen: Wenn die Zahlung innerhalb einer angemessenen, berechenbaren Frist nach einem bestimmten Ereignis zu erbringen ist. Ein Beispiel hierfür wäre: „Zahlung binnen 14 Tagen nach Warenlieferung“. Die Frist beginnt mit der Lieferung zu laufen.
  • Leistungsverweigerung: Wenn der Schuldner die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert. Dies könnte der Fall sein, wenn Ihr Kunde schriftlich oder mündlich erklärt, dass er nicht zahlen wird oder kann.
  • Besondere Gründe: Wenn aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Zahlungsverzugs gerechtfertigt ist. Diese Ausnahmeregelung kommt selten zur Anwendung und bedarf einer individuellen rechtlichen Prüfung.

Besonders relevant für Unternehmer ist die sogenannte 30-Tage-Regel: Bei Geschäften zwischen Unternehmern gerät der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung automatisch in Zahlungsverzug – auch ohne Mahnung. Bei Verbrauchern gilt diese Regel allerdings nur, wenn Sie in der Rechnung ausdrücklich auf die Folgen des Zahlungsverzugs hingewiesen haben (§ 286 Abs. 3 BGB).

Eine Übersicht: Wann tritt Zahlungsverzug ein?

Mit Mahnung

  • Nach Zugang einer eindeutigen Zahlungsaufforderung (Mahnung)
  • Die Mahnung muss nach Fälligkeit der Rechnung erfolgen
  • Auch telefonische Mahnungen sind wirksam (schwer nachweisbar)

Ohne Mahnung

  • Bei kalendermäßig bestimmtem Zahlungstermin
  • Nach berechenbaren Fristen (z.B. „14 Tage nach Lieferung“)
  • Bei ernsthafter und endgültiger Leistungsverweigerung
  • Bei Unternehmern: 30 Tage nach Rechnungserhalt
  • Bei Verbrauchern: 30 Tage nach Rechnungserhalt mit Hinweis auf Folgen

Voraussetzungen

  • Fälligkeit der Zahlung
  • Freiheit von Einreden (z.B. Mängel der Ware)
  • Leistungsfähigkeit des Schuldners

Die Rechte des Verkäufers bei Zahlungsverzug – Ihre Handlungsoptionen

Wenn sich Ihr Kunde im Zahlungsverzug befindet, haben Sie als Verkäufer verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um an Ihr Geld zu kommen. Der Zahlungsverzug stellt eine vertragliche Pflichtverletzung dar, die folgende Ansprüche begründet:

1. Erfüllungsanspruch

Sie können weiterhin auf die Erfüllung des Vertrags, also die Begleichung der offenen Rechnung, bestehen. Dieser Anspruch erlischt erst mit der vollständigen Bezahlung oder der Verjährung der Forderung.

2. Schadensersatzanspruch

Nach § 280 Abs. 1 und 2 BGB haben Sie Anspruch auf Ersatz des durch den Zahlungsverzug entstandenen Schadens. Dieser sogenannte Verzögerungsschaden umfasst insbesondere:

  • Rechtsverfolgungskosten: Hierzu zählen Inkassogebühren und Zwangsvollstreckungskosten, wie etwa die Kosten für die Zustellung des Vollstreckungsbescheids. Diese Kosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet und richten sich nach der Höhe der Forderung.
  • Verzugspauschale für B2B-Geschäfte: Ist der Käufer ein Unternehmer, können Sie zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 40 Euro erheben. Diese Pauschale ist unabhängig von der Höhe der Forderung und steht Ihnen als Ausgleich für den internen Verwaltungsaufwand zu.

3. Verzugszinsen

Gemäß § 288 BGB können Sie bei Zahlungsverzug Verzugszinsen verlangen:

  • Bei Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
  • Bei Unternehmern: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz

Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank angepasst. Verzugszinsen laufen ab dem Eintritt des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung.

Der richtige Mahnprozess – Schritt für Schritt zum Erfolg

Ein systematischer Mahnprozess erhöht Ihre Chancen, offene Forderungen einzutreiben. Obwohl gesetzlich nur eine Mahnung erforderlich ist, um den Zahlungsverzug auszulösen, hat sich in der Praxis ein mehrstufiges Vorgehen bewährt:

1. Zahlungserinnerung (Erste Mahnstufe)

Die Zahlungserinnerung ist der erste Schritt und sollte freundlich formuliert sein. Oft haben Kunden die Rechnung einfach übersehen oder vergessen.

  • Zeitpunkt: Sobald die vereinbarte Zahlungsfrist abgelaufen ist
  • Ton: Höflich und kundenorientiert
  • Inhalt: Hinweis auf die offene Rechnung und Bitte um zeitnahe Begleichung
  • Zusatz: Eventuell Hinweis auf mögliche Verzugszinsen ab Fälligkeit

Beispielformulierung: „Wir möchten Sie freundlich daran erinnern, dass die Rechnung Nr. 12345 vom 15.01.2025 über 1.200 EUR noch offen ist. Bitte überweisen Sie den Betrag in den nächsten 7 Tagen.“

2. Erste Mahnung (Zweite Mahnstufe)

Bleibt die Zahlungserinnerung erfolglos, folgt etwa 7-14 Tage später die erste Mahnung.

  • Zeitpunkt: 1-2 Wochen nach der Zahlungserinnerung
  • Ton: Bestimmter, aber noch höflich
  • Inhalt: Deutlicher Hinweis auf Zahlungsverzug und kürzere Zahlungsfrist
  • Zusatz: Gegebenenfalls Berechnung von Mahngebühren und Verzugszinsen

Wichtig: Mahngebühren dürfen nur in der Höhe berechnet werden, in der tatsächlich Kosten durch den Versand entstanden sind (Porto, Druck- und Papierkosten). Verwaltungs- oder Personalkosten sind nicht umlagefähig.

3. Letzte Mahnung (Dritte Mahnstufe)

Die letzte Mahnung sollte deutlich als solche gekennzeichnet sein und klar auf die Konsequenzen hinweisen.

  • Zeitpunkt: 1-2 Wochen nach der ersten Mahnung
  • Ton: Nachdrücklich und bestimmt
  • Inhalt: Klare Ankündigung rechtlicher Schritte bei weiterer Nichtzahlung
  • Zusatz: Letzte Zahlungsfrist (meist 7-14 Tage), Auflistung aller offenen Beträge inklusive Mahngebühren und Verzugszinsen

In der letzten Mahnung sollte unbedingt die Wendung „Letzte Mahnung“ enthalten sein. Zudem sollten Sie ankündigen, welche weiteren Schritte bei Nichtzahlung folgen werden: gerichtliches Mahnverfahren, Einschaltung eines Inkassounternehmens oder eines Rechtsanwalts.

Was tun, wenn auch die letzte Mahnung ignoriert wird?

Bleibt auch Ihre letzte Mahnung ohne Erfolg, sollten Sie die angekündigten Schritte konsequent umsetzen. Ab diesem Zeitpunkt empfiehlt es sich dringend, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Forderung durchzusetzen.

Option 1: Beauftragung eines Inkassounternehmens Ein spezialisiertes Inkassounternehmen wie paywise kann Ihnen beim Forderungseinzug helfen und übernimmt den gesamten weiteren Prozess für Sie.

  • Außergerichtliches Inkasso: Das Inkassounternehmen versucht zunächst, die Forderung außergerichtlich einzutreiben. Dies geschieht durch professionelle Anschreiben, E-Mails, manchmal auch Anrufe oder sogar Nachrichten per Messenger-Dienst. Die meisten Fälle lassen sich bereits in dieser Phase erfolgreich lösen, da die Einschaltung eines Inkassounternehmens für viele Schuldner ein deutliches Signal darstellt.
  • Gerichtliches Mahnverfahren: Bleibt das außergerichtliche Inkasso erfolglos, kann das Inkassounternehmen für Sie einen Mahnbescheid beantragen und das gerichtliche Mahnverfahren begleiten. Dies ist ein formalisiertes, kostengünstiges Verfahren zur Durchsetzung unbestrittener Geldforderungen.
  • Zwangsvollstreckung: Mit einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid kann das Inkassounternehmen verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen für Sie einleiten, etwa durch einen Gerichtsvollzieher oder eine Kontopfändung. Die hierbei entstehenden Kosten werden ebenfalls dem Schuldner in Rechnung gestellt.
  • Langzeitüberwachung: Führen auch Vollstreckungsmaßnahmen nicht zum Erfolg, überwacht das Inkassounternehmen die Forderung langfristig und versucht in regelmäßigen Abständen erneut, sie einzuziehen. Dies ist besonders wertvoll, da sich die wirtschaftliche Situation des Schuldners ändern kann.

Mit paywise entscheiden Sie sich für einen technologisch fortschrittlichen Partner, der Ihre Rechte als Verkäufer bei Zahlungsverzug konsequent und effizient durchsetzt. Die digitale Abwicklung und die erfolgsbasierte Vergütung machen den Forderungseinzug besonders unkompliziert und kostengünstig.

Option 2: Gerichtliches Mahnverfahren in Eigenregie

Sie können das gerichtliche Mahnverfahren auch selbst einleiten, indem Sie einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dies ist jedoch mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden und erfordert Kenntnisse im Verfahrensrecht.

Die professionelle Unterstützung durch ein Inkassounternehmen wie paywise bietet letztlich eine deutlich höhere Erfolgsaussicht bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Verkäufer bei Zahlungsverzug. Sie sparen Zeit, Nerven und interne Kosten, die Ihnen niemand ersetzt. Mit der Beauftragung eines Inkassounternehmens können Sie sicherstellen, dass alle rechtlichen Schritte korrekt und termingerecht erfolgen.

Vorteile der Beauftragung eines professionellen Inkassounternehmens

Die Einschaltung eines spezialisierten Inkassounternehmens wie paywise bietet zahlreiche Vorteile gegenüber dem Selbstmanagement offener Forderungen:

1. Höhere Erfolgsquote beim Forderungseinzug

Erfahrene Inkassounternehmen erzielen nachweislich bessere Ergebnisse beim Einzug offener Forderungen:

  • Professionelles Auftreten: Die formelle Kontaktaufnahme durch ein Inkassounternehmen wird von Schuldnern meist ernster genommen als wiederholte Mahnungen des Gläubigers. Dies führt häufig dazu, dass Zahlungen schneller erfolgen.
  • Spezialisierte Expertise: Inkassounternehmen verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit unterschiedlichen Schuldnertypen und Zahlungssituationen. Diese Expertise ermöglicht es ihnen, die richtigen Strategien für jeden Fall anzuwenden.
  • Zeitlicher Faktor: Die Statistik zeigt, dass die Erfolgsquote beim Forderungseinzug deutlich sinkt, je älter die Forderung ist. Forderungen, die weniger als 60 Tage überfällig sind, werden wesentlich häufiger erfolgreich eingezogen als ältere Forderungen. Professionelle Inkassounternehmen handeln schnell und erhöhen damit die Erfolgsaussichten erheblich.

2. Zeit- und Ressourceneinsparung für Ihr Unternehmen

Das Forderungsmanagement bindet wertvolle Unternehmensressourcen:

  • Konzentration auf das Kerngeschäft: Statt Zeit und Personal für Mahnwesen und Forderungsverfolgung aufzuwenden, können Sie sich auf Ihre eigentliche Geschäftstätigkeit konzentrieren. Dies steigert die Produktivität und letztlich auch die Rentabilität Ihres Unternehmens.
  • Reduzierter administrativer Aufwand: Die Erstellung und Verfolgung von Mahnungen, die Berechnung von Verzugszinsen und die Dokumentation des Mahnprozesses verursachen erheblichen Verwaltungsaufwand. Ein Inkassounternehmen übernimmt diese Aufgaben vollständig für Sie.
  • Entlastung der Buchhaltung: Die Integration eines professionellen Inkassodienstes, etwa durch Schnittstellen zu gängigen Buchhaltungsprogrammen, automatisiert den Forderungseinzug weitgehend. Dies reduziert Fehlerquellen und vereinfacht Ihre internen Prozesse.
  • Kosten trägt der Schuldner: Bei berechtigten Forderungen muss der Schuldner die Kosten tragen. Ihre Interne Kosten müssen hingegen nicht vom Schuldner ersetzt werden. 

3. Kostenvorteile durch Effizienz und Spezialisierung

Die Beauftragung eines Inkassounternehmens ist oft kostengünstiger als die Eigenabwicklung:

  • Erfolgsbasierte Vergütung: Viele Inkassounternehmen arbeiten auf Erfolgsbasis – Sie zahlen also nur bei erfolgreichem Forderungseinzug. Dies minimiert Ihr finanzielles Risiko erheblich.
  • Umlagefähige Kosten: Bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen trägt in der Regel der Schuldner die Inkassokosten als Teil des Verzugsschadens. Sie als Gläubiger werden damit finanziell entlastet.
  • Effiziente Prozesse: Moderne Inkassounternehmen setzen auf digitale Prozesse und Automatisierung, was die Kosten pro Fall senkt und die Effizienz steigert. Dies wirkt sich positiv auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis aus.

Mit paywise profitieren Sie von all diesen Vorteilen und zusätzlich von einem technologisch fortschrittlichen Inkassosystem. Durch vielseitige Beauftragungswege (Webformular, API, CSV oder direkte Integration in Ihre Buchhaltungssoftware) und konsequentes Durchsetzen Ihrer Rechte als Verkäufer bei Zahlungsverzug sichert paywise Ihre Liquidität und schützt Sie vor Forderungsausfällen.

paywise: Ihr Partner für professionelles Inkasso

Paywise hat sich auf effizientes und professionelles Inkasso für Unternehmen jeder Größe spezialisiert – vom Freiberufler bis zum Großkonzern. Mit einem fortschrittlichen System bewältigt paywise sowohl Einzelforderungen als auch Masseninkasso mit höchster Effizienz.

Vorteile von paywise im Überblick:

  • Technologiebasierter Ansatz: Das Unternehmen setzt auf modernste Technologie, um den Forderungseinzug zu optimieren und zu beschleunigen. Dies ermöglicht einen effizienten Prozess mit hoher Erfolgsquote.
  • Flexible Beauftragungswege: Sie können das Inkasso über verschiedene Kanäle beauftragen – per Webformular, CSV-Datei, REST-API oder direkt über Ihre Buchhaltungssoftware (Integration mit Lexware Office, sevDesk, fastbill, Sage, Xentral und weiteren Systemen). Dies macht die Zusammenarbeit besonders unkompliziert.
  • Kosteneffizientes Modell: Bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen trägt der Schuldner die Kosten des Inkassoverfahrens – für Sie als Auftraggeber entstehen keine oder nur geringe Kosten. Dies minimiert Ihr finanzielles Risiko beim Forderungseinzug.
  • Schnelles Handeln: paywise empfiehlt, frühzeitig tätig zu werden, da die Erfolgsquote bei jüngeren Forderungen deutlich höher ist. Bei Forderungen, die weniger als 60 Tage überfällig sind, ist die Erfolgsaussicht signifikant besser.
  • Umfassende Betreuung: Von der ersten außergerichtlichen Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung und Langzeitüberwachung – paywise betreut den gesamten Prozess professionell. Sie haben dabei jederzeit Einblick in den aktuellen Stand Ihrer Forderungen.

Als Verkäufer verfügen Sie über wirksame rechtliche Instrumente, um ausstehende Forderungen durchzusetzen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einem strukturierten Mahnwesen und – wenn nötig – der frühzeitigen Einschaltung professioneller Unterstützung. Mit einem Partner wie paywise sichern Sie Ihre Liquidität und können sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während Ihre berechtigten Ansprüche effizient durchgesetzt werden.

Ihre Liquidität sichern – Zahlungsverzug professionell managen

Wenn Sie als Verkäufer mit Zahlungsverzug konfrontiert sind, sollten Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen und konsequent nutzen. Von der ersten Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung stehen Ihnen wirksame Instrumente zur Verfügung, um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Die Erfahrung zeigt: Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Erfolgsaussichten. Insbesondere bei Forderungen, die weniger als 60 Tage überfällig sind, ist die Beitreibungsquote deutlich höher als bei älteren Außenständen.

Ein professionelles Inkassounternehmen wie paywise kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte als Verkäufer bei Zahlungsverzug effektiv durchzusetzen. Das Unternehmen ermöglicht eine unkomplizierte Beauftragung über verschiedene Kanäle – vom Webformular über CSV-Dateien bis zur Integration in gängige Buchhaltungssoftware.

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Liquiditätsengpässen und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, während sich ein professioneller Partner um Ihre offenen Forderungen kümmert. Bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen können die Kosten des Inkassos in der Regel dem Schuldner als Teil des Verzugsschadens in Rechnung gestellt werden.

Lassen Sie Zahlungsverzug nicht zu einem Problem für Ihr Unternehmen werden. Handeln Sie rechtzeitig und konsequent!

Häufig gestellte Fragen

  1. Wie lange kann ich als Verkäufer auf die Zahlung warten, bevor ich Maßnahmen ergreifen sollte?

Als Verkäufer sollten Sie nicht zu lange warten, um Maßnahmen bei ausbleibenden Zahlungen zu ergreifen. Die Erfahrung zeigt, dass die Erfolgsaussichten beim Forderungseinzug mit zunehmendem Alter der Forderung deutlich sinken. Optimal ist es, direkt nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist mit einer freundlichen Zahlungserinnerung zu beginnen. Sollte diese unbeantwortet bleiben, empfiehlt sich nach etwa 7-14 Tagen die erste Mahnung. Die Statistik belegt, dass Forderungen, die weniger als 60 Tage überfällig sind, wesentlich häufiger erfolgreich eingezogen werden als ältere Außenstände. Zögern Sie daher nicht zu lange mit der Beauftragung eines professionellen Inkassounternehmens, wenn Ihr Kunde auf Ihre Mahnungen nicht reagiert.

  1. Welche Verzugszinsen darf ich bei Zahlungsverzug verlangen?

Als Verkäufer haben Sie gemäß § 288 BGB das Recht, Verzugszinsen zu verlangen, sobald sich Ihr Kunde im Zahlungsverzug befindet. Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich festgelegt und unterscheidet sich je nach Art des Kunden: Bei Verbrauchern können Sie 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz verlangen. Bei Unternehmern erhöht sich dieser Satz auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank angepasst und veröffentlicht. Die Verzugszinsen laufen ab dem Eintritt des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung der offenen Forderung und können einen erheblichen zusätzlichen Betrag ausmachen, besonders bei länger andauerndem Verzug.

  1. Muss ich mehrere Mahnungen verschicken, bevor ich rechtliche Schritte einleiten kann?

Aus rechtlicher Sicht ist nur eine einzige Mahnung erforderlich, um den Zahlungsverzug auszulösen, sofern keine der gesetzlichen Ausnahmen vorliegt, bei denen der Verzug auch ohne Mahnung eintritt. Sie könnten also theoretisch bereits nach der ersten unbeantworteten Mahnung weitere rechtliche Schritte einleiten. In der Praxis hat sich jedoch ein dreistufiges Mahnverfahren bewährt: Zahlungserinnerung, erste Mahnung und letzte Mahnung. Dieses Vorgehen gibt Ihnen die Möglichkeit, die Kundenbeziehung zu schonen, falls es sich um ein Versehen handelt, und gleichzeitig Ihre Entschlossenheit zu demonstrieren. Es dient auch der Dokumentation Ihrer Bemühungen, was im Falle eines späteren Rechtsstreits von Vorteil sein kann.

  1. Was genau passiert bei einem Inkassoverfahren?

Ein Inkassoverfahren beginnt, wenn ein Unternehmen eine offene Forderung an uns übergibt. Wir starten zunächst mit einer kundenfreundlichen ersten Zahlungsaufforderung. Bleibt diese erfolglos, folgt eine zweite Mahnung mit Hinweis auf rechtliche Konsequenzen. Führt auch dies nicht zum Erfolg, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein und führen anschließend die Zwangsvollstreckung durch. Der gesamte Prozess wird dabei digital überwacht und Sie werden kontinuierlich über alle Entwicklungen informiert.

  1. Wann tritt Zahlungsverzug bei Geschäften mit anderen Unternehmen automatisch ein?

Bei Geschäften zwischen Unternehmern (B2B-Geschäfte) gilt die sogenannte 30-Tage-Regel: Der Schuldner gerät automatisch in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung bezahlt. Diese Regelung ist in § 286 Abs. 3 BGB verankert und stellt eine wichtige Vereinfachung für Unternehmer dar. Eine gesonderte Mahnung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Dies bedeutet für Sie als Verkäufer, dass Sie bei Geschäften mit anderen Unternehmen nach Ablauf dieser 30-Tage-Frist unmittelbar Verzugszinsen (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro geltend machen können, ohne zuvor eine formelle Mahnung verschickt haben zu müssen.

  1. Wie funktioniert Inkasso bei paywise im Vergleich zu traditionellen Inkassounternehmen?

Anders als traditionelle Inkassounternehmen setzt paywise auf einen vollständig digitalisierten Prozess, der Ihren Forderungseinzug erheblich beschleunigt und vereinfacht. Während klassische Inkassounternehmen oft noch mit Papierformularen und manuellen Prozessen arbeiten, nutzen wir modernste Legal-Tech-Lösungen: Ihre Forderung wird innerhalb von 12 Stunden geprüft, KI-gestützte Systeme erkennen automatisch alle relevanten Informationen aus Ihren Dokumenten, und Sie haben jederzeit digitalen Zugriff auf den aktuellen Status Ihres Falls. Unser Fair-Payment-Ansatz unterscheidet sich ebenfalls vom traditionellen Inkasso: Statt sofort die maximalen Gebühren zu erheben, setzen wir zunächst auf reduzierte Inkassokosten, um eine schnelle Einigung zu ermöglichen. Die Kombination aus digitaler Effizienz und juristischer Expertise unter anwaltlicher Führung führt zu deutlich höheren Erfolgsquoten als bei herkömmlichen Inkassoverfahren. Dabei bleiben Sie dank unseres transparenten Online-Systems immer über jeden Schritt informiert – von der ersten Mahnung bis zur erfolgreichen Forderungsdurchsetzung.

  1. Ab welchem Zeitpunkt kann ich einen Inkassodienstleister einschalten?

Sie können einen Inkassodienstleister wie paywise beauftragen, sobald sich Ihr Schuldner im Zahlungsverzug befindet. Ein Zahlungsverzug liegt bei Unternehmern in der Regel 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit einer Rechnung vor. Bei Verbrauchern müssen einmal in der Regel vorher einmal selbst mahnen oder an die Zahlung erinnern. Eine Zahlungserinnerung ist aus Gründen der Kundenbeziehung jedoch immer sinnvoll, denn jeder hat schon mal eine Rechnung übersehen. Als erfahrenes Inkassounternehmen unterstützen wir Sie gerne bei der Einschätzung des richtigen Zeitpunkts für die Einleitung des Inkassoverfahrens.

  1. Was kann ich tun, wenn der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt?

Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, wird das vereinfachte Mahnverfahren in ein reguläres streitiges Verfahren überführt. Dies bedeutet, dass nun ein ordentliches Klageverfahren beginnt, in dem Sie als Kläger Ihre Forderung inhaltlich begründen und nachweisen müssen. Das zuständige Gericht fordert Sie auf, Ihre Klage innerhalb einer bestimmten Frist zu begründen. In diesem Stadium ist es besonders ratsam, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, da die Erfolgsaussichten nun stark von der rechtlichen Argumentation und Beweisführung abhängen. Ein spezialisiertes Inkassounternehmen wie paywise arbeitet in solchen Fällen mit erfahrenen Anwälten zusammen, die den Fall übernehmen und Ihre Interessen vor Gericht vertreten können.

  1. Wie übergebe ich eine offene Forderung an paywise?

Die Übergabe gestaltet sich denkbar einfach: Laden Sie Ihre Rechnung als PDF in unserem System hoch oder nutzen Sie eine unserer Schnittstellen zu gängigen Buchhaltungssystemen wie Lexoffice, Sevdesk oder FastBill. Unser System erkennt automatisch alle relevanten Informationen, und Sie erhalten innerhalb von 12 Stunden eine Auftragsbestätigung.Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Auftragsübergabe der Excel-Datei (CSV) oder Rest-API (Schnittstelle).

  1. Wer trägt die Kosten des Inkassoverfahrens?

Bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen hat Ihr Schuldner sämtliche Kosten des Inkassoverfahrens zu tragen, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Alle Kosten des Forderungsmanagements muss Ihr säumiger Schuldner bezahlen.

Wir als Inkassounternehmen erhalten erst eine Vergütung, wenn der Schuldner nach unserer Beauftragung ganz oder teilweise an Sie oder uns zahlt. Wir werten also auch Direktzahlungen als Erfolg unserer Inkassotätigkeit. Das heißt im Umkehrschluss aber auch, wenn wir kein Geld für Sie einziehen, erhalten wir von Ihnen auch keine Zahlung auf unsere Vergütung. Dies gilt auch dann, wenn wir die Forderung nicht eintreiben können, zum Beispiel weil Ihr Schuldner insolvent ist.

Gegebenenfalls kann es sein, dass Sie Auslagen für das Mahngericht oder Zwangsvollstreckungskosten leisten müssen. Hierfür können wir Vorschüsse verlangen. Bei Forderungen unter 500 Euro fallen für das Mahngericht in der Regel 36 Euro Gerichtskostenvorschuss an. Für jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme müssen Sie mit weiteren 40 bis 120 Euro rechnen. Auch diese Auslagen und Vorschüsse muss Ihr Schuldner vollständig erstatten. Da hier jedoch ein gewisses Ausfallrisiko besteht, schauen wir vor kostenauslösenden Maßnahmen immer in die Schufa. Sollten dort für den Schuldner Negativmerkmale hinterlegt sein, können Sie das Inkassoverfahren kostenfrei abbrechen.

Alles weitere finden Sie in unseren AGB und unter Kosten.Kommt es zum Bestreiten im laufenden Inkassoprozess, versuchen wir natürlich, für Sie eine Lösung mit Ihrem Schuldner zu finden und vermitteln im Zweifelsfall eine Partnerkanzlei für Ihre Vertretung im streitigen Verfahren.

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