7. August 2023

Kostenfreies Inkasso: Gibt es das?

Im Rahmen des aktiven Forderungsmanagements zeigt sich immer wieder, dass einige Kunden häufig in Zahlungsverzug geraten. Sie entscheiden sich zum Beispiel für den Kauf auf Rechnung, lassen aber das in der Zahlungsvereinbarung festgelegt Zahlungsziel verstreichen. Oder es kommt im Nachhinein zu einer Rücklastschrift.

Nach ein paar Wochen stellen sich Gläubiger, die bisher geduldig auf ihr Geld gewartet haben, eine Frage: Sollten sie ein Inkasso beauftragen, um ihr Geld doch noch zu erhalten? Und kosten die Dienstleistungen, die Inkassounternehmen anbieten, nicht eine Menge Geld? Wie teuer ist es wirklich, den Forderungseinzug auszulagern?

In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, ob ein Inkasso kostenfrei sein kann und mit welchen Belastungen Sie neben den Vorteilen eines Inkassodienstes rechnen sollten.

Wie funktioniert die Kostenabrechnung bei einem Inkassodienst?

Grundsätzlich gilt, dass es sich auch bei einem Inkassodienst um einen Dienstleister handelt. Und genau jeder andere Dienstleister selbstverständlich auch bezahlt werden will.

Die gute Nachricht ist, dass Sie als Gläubiger gegenüber Ihrem säumigen Schuldner den Verzugsschaden geltend machen können gemäß § 286 BGB.

Im Rahmen des Verzugsschadens hat Ihr Schuldner unter anderem Verzugszinsen zu zahlen und die Rechtsverfolgungskosten zu tragen. Unter Rechtsverfolgungskosten fallen die erstattungsfähigen Kosten, die im Rahmen des Ablauf des Inkassoverfahrens anfallen.

Hat das Inkassounternehmen beim Einzug der offenen Rechnung Erfolg und hat der Schuldner vollstänidg gezahlt, zahlt der Inkassodienst die offene Forderung an seinen Auftraggeber aus und verrechnet im Rahmen des Verzugsschadens erstattet Inkassogebühren. Zusätzlich hat der Schuldner Auslagen, zum Bespiel für eine Adressermittlung zu erstatten.

Das bedeutet: Die Hauptforderung erhält natürlich der Gläubiger, die Inkassokosten (inklusive der erwähnten Auslagen und Pauschalen) behält das Inkassounternehmen. Da wir bei paywise keine Vorschüsse für unsere Tätigkeit nehmen, erlauben wir uns zudem Ihnen die angefallenen Verzugszinsen als Erfolgsvergütung in Rechnung zu stellen.

Kostenlos oder kostenneutral: Ein kleiner, aber feiner Unterschied

Es ist falsch zu behaupten, dass die Beauftragung eines Inkassodienstleisters kostenlos ist.

Für das Inkassoverfahren fallen Kosten an. Diese hat der Schuldner zwar zu ersetzen, jedoch sind Sie als Gläubiger grundsätzlich verpflichtet, den Service des Inkassounternehmens zu bezahlen.

Professionelle Inkassounternehmen, wie paywise, bieten zudem an, dass Sie ihren Verzugsschaden hinsichtlich der Rechtsverfolgungskosten an „Erfüllungsstatt“ abtreten können. So müssen sie keine Zahlung leisten.

Gleichwohl können im Inkassoverfahren Kosten für Sie als Auftraggeber anfallen, zum Beispiel für das Mahnverfahren, die Zwangsvollvollstreckung oder Adressermittlung bei Schuldnern. Hier für verlangen wir bei paywise von Ihnen Vorschüsse. Die Kosten sind jedoch vom Schuldner zu ersetzen. Im Falle des erfolgreichen Forderungseinzugs erhalten Sie somit alle angefallen Kosten im Inkassoverfahren ersetzt.

Experten nennen es „Kostenneutralität“, wenn derjenige, der ein Inkasso beauftragt, erstmal selbst Geld ausgeben muss.

Falls Ihr Schuldner jedoch zum Beispiel insolvent sein sollte, kann es sein, dass die Auslagen für Mahnverfahren, die Zwangsvollvollstreckung oder Adressermittlung bei Schuldnern nicht ersetzt werden.

Inkassokosten: Wie viel kostet ein Inkassoservice?

Letztendlich ist die Höhe der Inkassokosten natürlich auch von der Höhe der Forderung abhängig. Die Höhe der Inkassokosten richtet sich nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bzw. dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hier ist die Höhe der Vergütung je nach Streitwert vorschrieben, die je nach Maßnahme anfällt. Als Richtwert gilt jedoch, dass die Gebühren, die ein Inkassodienstleister aufruft, nicht über denen eines Anwalts liegen dürfen

Die Kosten erhöhen sich, je mehr Maßnahmen das Inkassounternehmen ergreifen musste, um die Forderung einzuziehen.

Die meisten Inkassounternehmen verlangen im Rahmen des ersten außergerichtlichen Zahlungsaufforderung eine 0,5 Gebühr. Wir bei paywise verlangen hierfür nur eine 0,3 Gebühr im Ihre Kundenbeziehung zu schonen.

Solle ein Inkassounternehmen für dein Einzug einer unbestrittenen Forderung eine Gebühr auf der Basis eines Satzes von etwa 1,3 verlangen, ist diese Gebühr überhöht. Denn eine 1,3-Gebühr kann grundsätzlich nur bei streitigen Sachverhalten verlangt werden.

Da sich paywise dem fairen Inkasso verschrieben hat, können Sie sicher sein, dass wir keine überhöhten Inkassogebühren vom Ihrem Schuldner verlangen.

Bildnachweise: Headerbild © AdobeStock_329035118, bluedesign

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