5. Juli 2023

Adressermittlung: Schuldner ausfindig machen: So geht’s!

Falls Ihnen die Adresse Ihres Schuldners nicht vorliegt, haben Sie zunächst keine Möglichkeit, mit diesen in Kontakt zu treten. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen oder die Person seine Kontaktdaten von Anfang an falsch übermittelt hat. 

Sämtliche Mahnungen oder Zahlungserinnerungen kämen in diesem Fall als „unzustellbar“ zurück. Was also tun, wenn ein Kunde in Zahlungsverzug geraten – und nun nicht mehr erreichbar ist? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Adressermittlung wissen müssen.

Stringenz und Datensicherheit

Die beiden Begriffe „Stringenz“ und „Datensicherheit“ spielen mit Hinblick auf ein funktionierendes Forderungsmanagement eine wichtige Rolle und sind eng miteinander verbunden.

Stringenz meint eine konsequente und systematische Vorgehensweise im Forderungsmanagement. Ein stringentes Forderungsmanagement beinhaltet unter anderem

  1. die rechtzeitige Erstellung und Versendung von Rechnungen
  2. ein ebenso konsequentes Mahnwesen
  3. das Einleiten von rechtlichen Schritten bei Zahlungsverzug.

Datensicherheit bezieht sich hingegen auf den Schutz von sensiblen Daten der Kunden und Gläubiger. Hier geht es darum, sicherzustellen, dass persönliche und finanzielle Informationen vertraulich behandelt und vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Da Forderungsmanagement oft mit der Verarbeitung großer Mengen sensibler Daten einhergeht, ist es wichtig, dass entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. 

Stringenz ist vor allem denn von Bedeutung, wenn Sie vorhaben, einen Inkassodienst zu beauftragen. Dieser kann sich dann an Ihrer Stelle um den Forderungseinzug kümmern. Warten Sie nicht allzu lange und lassen Sie nicht zu viel Zeit zwischen Mahnung und Inkasso verstreichen. Denn ist bereits zu viel Zeit vergangen, kann sich der säumige Schuldner vielleicht nicht mehr an den Sachverhalt erinnern.

Rechnung und Mahnung wurden korrekt zugestellt? Und die Adresse des Schuldners hat sich nicht geändert? Dann sollten in der Regel auch die Schreiben des Inkassounternehmens ankommen.

Umgekehrt ist Datensicherheit  für die Stringenz enorm wichtig: Sollte sich herausstellen, dass das Inkassoschreiben nicht angekommen ist, gilt es, die neue Adresse des Schuldners zu ermitteln.  Anschließend ist es möglich, dass Inkassoschreiben erneut zuzustellen.

Oft ist es – mit einem professionellen Partner an der Seite – kein Problem, die neue Adresse des Schuldners ausfindig zu machen.  Jedoch ist dies sehr zeitaufwendig.  Sorgen Sie am besten selbst dafür, dass die Adressen, an die Sie Rechnungen und Co. versenden, stets aktuell sind.

Adressermittlung: So finden Sie säumige Schuldner

Eigentlich dürfte es nicht schwer sein, säumige Schuldner, ausfindig zu machen. In Deutschland ist immerhin jede Person und jedes Unternehmen dazu verpflichtet, sich mit der neuen Adresse vor Ort anzumelden. Wer sich nicht hieran hält, macht sich sogar strafbar. Genau das hält jedoch viele nicht davon ab, die Fristen verstreichen zu lassen.

Im ersten Schritt wird im Rahmen der Adressermittlung von Schuldnern dann eine Anfrage beim letzten (bekannten) Einwohnermeldeamt gestellt. Hier müssten dann auch alle Informationen zur (hoffentlich erfolgten) Ummeldung vorliegen. Interessanterweise werden die Kosten für die Auskunftserteilung dem Schuldner angelastet. Immerhin ist dieser seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen. Im Idealfall gestaltet sich ein Forderungseinzug dementsprechend unkompliziert.

Schuldner ausfindig machen – auch nach einem Umzug

Mit Hinblick auf die Adressermittlung eines Schuldners, sofern dieser umgezogen ist, hat sich im Laufe der Zeit einiges verändert. Früher war es schwer, säumige Schuldner zu finden, sofern diese umgezogen sind, ohne den Wechsel ihrer Adresse anzugeben. Aber jetzt haben Gläubiger im Falle eines Zahlungsverzugs bessere Chancen. Mittlerweile stellen die Melderegister unter bestimmten Umständen die  Adressen zur Verfügung. So ist es leichter, die  neue Adresse des Schuldners zu ermitteln. Das geht relativ unkompliziert und die entsprechende Recherche kann sogar  online durchgeführt werden. Einzige Einschränkung: Die Suche kann nur dann erfolgreich sein, wenn sich der Schuldner zumindest bei seinem neuen Einwohnermeldeamt gemeldet hat.

Problematisch wird das Ganze jedoch dann, wenn der Schuldner „unbekannt verzogen“ ist. Dann sollten Sie überprüfen, ob der Schuldner seinen PKW (sofern vorhanden) am neuen Wohnort angemeldet hat.

Gegebenenfalls ist es sinnvoll, eine zunächst nicht erfolgreiche Anfrage ein paar Tage oder Wochen später noch einmal zu starten. Immerhin werden Menschen, die umziehen, Fristen eingeräumt. Das bedeutet: Niemand muss sich direkt am ersten Tag nach seinem Umzug ummelden.

Bildnachweise: Headerbild © AdobeStock_603696516, Diana

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