Zahlt ein Patient seine Rechnung nicht, obwohl sie ihn mehrfach und richtig gemahnt haben, ist er im Zahlungsverzug. In diesem Fall können Sie ein Inkasso beauftragen – auch im Gesundheitswesen.
Wir erklären, was Sie als Gläubiger beim Forderungsmanagement und Mahnwesen im Gesundheitswesen beachten müssen.
Patienten und andere Leistungsempfänger im Gesundheitswesen zahlen ihre Rechnungen oft trotz mehrfacher Mahnung nicht. Doch weder das medizinische Personal noch die Buchhalter anderer Leistungserbringer sind oft mit den Feinheiten des Mahn- und Inkassowesens vertraut. Dabei lohnt sich Inkasso gerade für Ärzte und Co:
Denn ein professionelles Inkassounternehmen wie paywise spart Zeit und Kosten. Während sich die Praxen voll und ganz auf das Tagesgeschäft konzentrieren können, übernimmt das Inkassounternehmen zeitgleich den Forderungseinzug.
Der Patient weiß, dass sich der zu zahlende Betrag mit der Zeit erhöht. Um den Forderungsbetrag so gering wie möglich zu halten, werden die meisten Schuldner der Arztpraxen ihre Rechnungen nach einem Inkassoschreiben begleichen. Andernfalls riskieren sie nämlich im schlimmsten Fall einen Vollstreckungsbescheid.
Ärzte, die ein Inkassounternehmen beauftragen, stehen vor besonderen Herausforderungen. Da zu jedem Patienten ein großer Datensatz gehört, stellt sich die Frage, ob Ärzte offene Forderungen überhaupt an ein Inkassounternehmen übergeben dürfen, ohne dabei das Arzt-Patienten-Verhältnis zu gefährden.
Am sichersten gehen Sie, wenn Sie sich von Ihren Patienten deren schriftliche Einwilligung einholen. Entsprechende Formulare sind in der Gesundheitsbranche verbreitet und dem Patienten somit bekannt. Liegt eine wirksame Einwilligung vor, sind alle davon abgedeckten Formen des Inkassos ohne Weiteres zulässig.
Wenn Ihnen keine Einwilligung vorliegt, können Sie Inkassodienst je nach Fall trotzdem nutzen. Es wird insoweit vertreten, dass die Beauftragung eines Inkassounternehmens auch ohne Einwilligung durch eine smarte Gestaltung der Rechnungen möglich ist. Hier sollte sichergestellt sein, dass in der Rechnung keine Angaben gemacht werden, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Der sicherste Weg ist aber immer die vorherige Einwilligung des Patienten.
Schließlich kann eine gewisse Flexibilität hilfreich sein, um Forderungen möglichst schnell einzutreiben, ohne dabei das Arzt-Patienten-Verhältnis zu gefährden. Gerade im Gesundheitswesen bieten Inkassounternehmen den Leistungsempfängern häufig die Möglichkeit, den ausstehenden Betrag im Rahmen einer individuellen Ratenzahlungsvereinbarung zu begleichen. Sie vermitteln damit: „Wir möchten, dass Sie Ihre Rechnung zahlen, bringen jedoch auch Verständnis auf.“ Mit der richtigen Vorgehensweise und Wortwahl muss ein Schreiben aus dem Hause eines Inkassounternehmens nicht zwangsläufig das Ende der Arzt-Patientenbeziehung bedeuten.
Als erfahrenes Inkassounternehmen übernehmen wir von paywise gerne den Forderungseinzug für Sie.
Doch so umfangreich das Angebot moderner Inkassoanbieter auch ist: Besser ist es Zahlungsausfällen bereits im Vorfeld entgegenzuwirken. Die folgenden Tipps können dabei helfen, Zahlungsausfällen bestmöglich vorzubeugen.
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