Mit einer Zahlungserinnerung fordert der Gläubiger seinen säumigen Kunden auf, eine noch offene Forderung zu begleichen.
Hier erfahren Sie den Unterschied zwischen einer Mahnung oder einer Zahlungserinnerung.
Sobald Sie nach einer vereinbarten Zahlungsfrist keinen Zahlungseingang verzeichnen konnten, sollten Sie eine Zahlungserinnerung versenden. Häufig sind jedoch drei Mahnstufen üblich, bevor Gläubiger härtere Maßnahmen ergreifen.
Achtung: Der Gläubiger darf Mahngebühren nur in der Höhe berechnen, in der ihm tatsächlich Kosten durch den Versand der Mahnung entstanden sind (Porto, Druck- und Papierkosten). Verwaltungs- oder Personalkosten dürfen Sie nicht berechnen.
Achtung: Diese drei Mahnstufen sind nicht vorgeschrieben. Sobald Ihr Schuldner in Zahlungsverzug gerät, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Das abgestufte Vorgehen kann Ihnen aber helfen, leichter an die offenen Forderungen heranzukommen, ohne die Geschäftsbeziehung zu gefährden.
Eine Zahlungserinnerung löst eine Reihe von Rechtsfolgen aus, die dem Gläubiger helfen sollen, zu seinem Geld zu kommen. Dafür sollten Sie die Zahlungserinnerung deutlich als Mahnung formulieren.
Für die Zahlungserinnerung ist keine besondere Form vorgeschrieben. Das bedeutet, dass auch eine mündliche Mahnung an Ihren Schuldner die beschriebenen Rechtsfolgen auslöst. Manchmal ist daher auch ein einfacher Anruf bei Ihrem Kunden das geeignete Mittel, um gemeinsam eine Lösung zu finden und den richtigen Ton zu treffen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen wir Ihnen jedoch, eine schriftliche Zahlungserinnerung – per E-Mail oder zugestelltem Brief – zu versenden. So können Sie gegebenenfalls nachweisen, wann genau der Schuldner in Zahlungsverzug geraten ist. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn Sie Verzugszinsen berechnen.
In der Regel enthält eine Zahlungserinnerung
Reagiert der Schuldner nicht auf Ihre Mahnungen, hilft Ihnen paywise als professionelles Inkassounternehmen gerne beim Forderungseinzug und unterstützt Sie im gerichtlichen Mahnverfahren.
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