27. Februar 2024

Verzugszinsen berechnen

Verzugszinsen fallen an, wenn der Schuldner in Zahlungsverzug befindet. Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren wie z.B. den beteiligten Parteien ab.

Wann fallen Verzugszinsen an?

Sobald der Schuldner in Verzug gerät, kann der Gläubiger Verzugszinsen verlangen. Das bedeutet, dass auf das geschuldete Geld zusätzliche Zinsen erhoben werden. Diese sollen den säumigen Schuldner motivieren, möglichst schnell zu zahlen.

Wann befindet sich der Schuldner im Verzug?

Verzug setzt voraus, dass der Schuldner dem Gläubiger noch eine fällige Zahlung schuldet. Häufig ist im Vertrag geregelt, wann der Schuldner die Rechnung begleichen muss. Hält er dieses Datum nicht ein, gerät er grundsätzlich in Verzug.

Haben die Parteien keinen bestimmten Zeitpunkt festgelegt, kommt der Schuldner erst in Verzug, wenn er vom Gläubiger gemahnt wird. Dabei genügt jegliche Zahlungsaufforderung an den Schuldner.

Beispiel: Unternehmen A verkauft B Computer-Hardware. Auf der Rechnung ist als Fälligkeitsdatum der 01.02.2024 angegeben. Der Schuldner veranlasst die Überweisung am 04.02.2024. B ist somit drei Tage in Verzug (02.02. – 04.02.2024). Für diese drei Verzugstage fallen Zinsen an. 

Ausnahmsweise tritt kein Verzug ein, wenn der Schuldner die Verzögerung nicht verschuldet. Das ist z.B. denkbar, wenn die Rechnung widersprüchlich und somit der geschuldete Betrag unklar ist.

Übrigens: Es ist nicht möglich, den Anspruch auf Verzugszinsen vertraglich auszuschließen. Eine derartige Vereinbarung ist regelmäßig unwirksam.

Wie berechnen sich Verzugszinsen?

Verzugszinsen setzen sich aus dem sogenannten Basiszinssatz und einem Aufschlag zusammen. Die Deutsche Bundesbank legt diesen Basiszinssatz nach Vorgaben der Europäischen Zentralbank halbjährlich zum 01.01. und 01.07. fest. Aktuell liegt der Basiszinssatz bei 3,62 Prozent.

Die Höhe des Aufschlags hängt davon ab, ob der Schuldner eine Privatperson, also ein Verbraucher, oder ein Unternehmer ist. Den aktuellen Basiszinssatz finden Sie auf der Website der Bundesbank.

  • Bei Geschäften mit Verbrauchern beträgt der Zinssatz im Januar 2024 8,62 Prozent. Denn nach § 288 Abs. 1 BGB beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz: 3,62 Prozent + 5 Prozent = 8,62 Prozent.
  • Ist kein Verbraucher im Spiel, handelt es sich um ein Handelsgeschäft. Dann beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz im Januar 2024: 3,62 Prozent + 9 Prozent = 12,62 Prozent. 

Hinweis: Sie können mit dem Schuldner vertraglich auch einen höheren Verzugszinssatz vereinbaren. Ist der Zinssatz allerdings höher als der zu erwartende Schaden, ist die Vereinbarung regelmäßig unwirksam.

So lautet die Formel für die Berechnung der Verzugskosten

Der Verzugszins ist nur auf den Rechnungsbetrag zu erheben. Daher bildet dieser auch den Ausgangpunkt der Berechnungsformel. Wegen des unterschiedlichen Aufschlags bei Privatkunden und Unternehmern muss man differenzieren:

  • B2C oder C2C: Rechnungsbetrag x (Basiszinssatz + 5 %) x Verzugstage/ (365 x 100) = Verzugszinsbetrag
  • B2B: Rechnungsbetrag x (Basiszinssatz + 9%) x Verzugstage/ (365 x 100) = Verzugszinsbetrag

Achtung: Das Jahr 2024 ist ein Schaltjahr mit 366 Tagen. Dies müssen Sie bei der Formel berücksichtigen. Die Formel für Verbraucher würde also lauten: Rechnungsbetrag x (Basiszinssatz + 5 %) x Verzugstage / (366 x 100) = Verzugszinsbetrag.

Zur Veranschaulichung folgen zwei Berechnungsbeispiele:

  • Privatkunden: Ein Kunde hat bei Unternehmen X im August 2023 ein Catering für eine Geburtstagsparty im Wert von 1.000 Euro bestellt. Trotz Mahnungen bezahlt er die Rechnung erst ca. drei Monate später und ist 90 Tage im Verzug. Im August 2023 beträgt der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank 3,12 %. Die konkrete Formel lautet daher: 1.000 Euro x (3,12 % + 5 %) x 90 Tage / (365 x 100) = 20,02 Euro Verzugszinsen. Der geschuldete Gesamtbetrag inklusive Verzugszinsen beträgt nach 90 Tagen also 1020,02 Euro.
  • Geschäftskunden: Zum gleichen Zeitpunkt hat ein Händler hat bei einem Unternehmen Ersatzteile im Wert von 3000 Euro eingekauft. Der Händler gerät 100 Tage in Zahlungsverzug. Das bedeutet für die Verzugszinsen: 3.000 Euro x (3,12 % + 9 %) x 100 Tage / (365 x 100) = 99,62 Euro Verzugszinsen. Der Geschäftskunde schuldet also insgesamt 3.099,62 Euro.

Im Internet gibt es viele Onlinerechner, die Ihnen bei der Berechnung helfen können.  

Übrigens: Sie können Ihren Geschäftskunden zusätzlich zu den Verzugszinsen auch noch eine Mahnpauschale in Höhe von 40 Euro berechnen.

In vier Schritten zur Verzugszinsberechnung

Um die Höhe der Verzugszinsen zu ermitteln, sind zusammenfassend also vier Schritte erforderlich.

  1. Schritt: Aktuellen Basiszinssatz feststellen
  2. Schritt: Aufschläge für Unternehmenskunden bzw. Privatkunden berechnen
  3. Schritt: Anzahl der Säumnistage bestimmen
  4. Schritt: Zinsen mit der Formel für den Verzugszeitraum berechnen

Sollte Ihr Schuldner die offene Forderung und die Verzugszinsen nicht bezahlen, können Sie ein erfahrenes Inkassounternehmen wie paywise beauftragen, das Sie beim professionellen Forderungseinzug unterstützt.

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