Beitreibung ist die zwangsweise Einziehung einer offenen Geldforderung vor Gericht. Sie kommt bei privatrechtlichen Streitigkeiten, aber auch im öffentlichen Recht vor.
Allgemein versteht man unter Beitreibung einer Forderung das gesamte Verfahren, mit dem ein Gläubiger versucht, eine ausstehende Geldforderung bei seinem Schuldner einzutreiben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ausstehende Beträge schnell beizutreiben.
Nun etwas technischer: Im Zivilrecht spricht man häufig von der Beitreibung von Zwangsgeldern. Im privatrechtlichen Verfahren verhängt das Gericht ein Zwangsgeld, um den Schuldner zur Vornahme einer Handlung zu veranlassen, die nur von seinem Willen abhängt und die ein Dritter nicht vornehmen kann.
Beispiel: Bei einer Scheidung können die Ehegatten gegenseitig Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen. Verweigert ein Ehegatte die Auskunft, kann dies zu einem Zwangsgeld führen, da die Auskunftserteilung von der Person abhängt.
Auf Antrag des Gläubigers wird das Zwangsgeld beigetrieben. Den Erlös erhält jedoch nicht der Gläubiger selbst. Er fließt nur der Staatskasse zu.
Auch im öffentlichen Recht verhängen Behörden Zwangsgelder, um z.B. ein Tun oder Unterlassen zu erzwingen. Auch diese zieht die Verwaltung durch Beitreibung vor dem Verwaltungsgericht ein. Gleiches gilt, wenn ein Bürger Steuern, Verwaltungsgebühren oder Buß- und Strafgelder nicht (rechtzeitig) bezahlt.
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