Mit der Zwangsversteigerung kommen enttäuschte Gläubiger oft doch noch an ihr Geld. Wir erklären, was Sie zur Zwangsversteigerung wissen müssen.
Im Rahmen des Forderungsmanagements und Mahnwesens versucht ein Inkassounternehmen wie paywise zunächst, den Schuldner per Mahnung zur Zahlung zu bewegen. Verweigert der Schuldner jedoch die Zahlung, kann das Inkassounternehmen die notwendigen Schritte einleiten, um die Forderung des Gläubigers durchzusetzen. In einem solchen Szenario ist die Zwangsversteigerung oft die letzte Möglichkeit eines Eigentümers, seine Schulden zu begleichen.
Die Zwangsversteigerung ist eine besondere Form des Vollstreckungsverfahrens. In einem gerichtlichen Verfahren wird das Vermögen des Schuldners, in der Regel eine Immobilie, durch das zuständige Amtsgericht zwangsversteigert. Nach erfolgreicher Zwangsversteigerung verteilt das Amtsgericht den Erlös an die Gläubiger.
Hinweis: Lesen Sie hier mehr zum generellen Ablauf des Mahnverfahrens.
Vor Beginn der Zwangsversteigerung legt das Vollstreckungsgericht den Verkehrswert des zu versteigernden Objekts fest. Dabei bewertet ein unabhängiger Sachverständiger den Versteigerungsgegenstand. Er berücksichtigt dabei z.B. den Verkehrswert, der bei Grundstücken etwa durch die Lage des Grundstücks, Mängel sowie rechtliche Gegebenheiten (z.B. eine eingetragene Grundschuld oder Hypothek) beeinflusst ist.
Die Ermittlung des Verkehrswertes ist ein wichtiger Schritt: Denn im ersten Zwangsversteigerungstermin erteilt das Vollstreckungsgericht dem Meistbietenden nur dann den Zuschlag, wenn das Gebot mindestens 50 Prozent des Verkehrswertes des Grundstücks einschließlich der damit verbundenen Rechte beträgt.
Gut zu wissen: Um Transparenz und Fairness im Versteigerungsverfahren zu gewährleisten, ist das Verkehrswertgutachten für alle Verfahrensbeteiligten, also Gläubiger, Schuldner und Kaufinteressenten, im Amtsblatt einsehbar.
Der Kauf einer Immobilie in einer Zwangsversteigerung gilt oft als Schnäppchen. Doch das ist nicht immer der Fall: Um Schleuderpreise für Immobilien zu verhindern, kann der Gläubiger im ersten Zwangsversteigerungstermin den Zuschlag verweigern, wenn das Höchstgebot weniger als 70 Prozent des Verkehrswertes beträgt. Außerdem kommen neben dem Kaufpreis noch weitere Kosten auf den Käufer zu:
Auch wenn der Gläubiger in erster Linie aus dem Versteigerungserlös befriedigt wird, entstehen auch ihm Kosten.
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