18. Oktober 2023

Zwangsversteigerung

Mit der Zwangsversteigerung kommen enttäuschte Gläubiger oft doch noch an ihr Geld. Wir erklären, was Sie zur Zwangsversteigerung wissen müssen.

Was ist die Zwangsversteigerung?

Im Rahmen des Forderungsmanagements und Mahnwesens versucht ein Inkassounternehmen wie paywise zunächst, den Schuldner per Mahnung zur Zahlung zu bewegen. Verweigert der Schuldner jedoch die Zahlung, kann das Inkassounternehmen die notwendigen Schritte einleiten, um die Forderung des Gläubigers durchzusetzen. In einem solchen Szenario ist die Zwangsversteigerung oft die letzte Möglichkeit eines Eigentümers, seine Schulden zu begleichen.

Die Zwangsversteigerung ist eine besondere Form des Vollstreckungsverfahrens. In einem gerichtlichen Verfahren wird das Vermögen des Schuldners, in der Regel eine Immobilie, durch das zuständige Amtsgericht zwangsversteigert. Nach erfolgreicher Zwangsversteigerung verteilt das Amtsgericht den Erlös an die Gläubiger.

Hinweis: Lesen Sie hier mehr zum generellen Ablauf des Mahnverfahrens.

Verkehrswert und Kosten

Vor Beginn der Zwangsversteigerung legt das Vollstreckungsgericht den Verkehrswert des zu versteigernden Objekts fest. Dabei bewertet ein unabhängiger Sachverständiger den Versteigerungsgegenstand. Er berücksichtigt dabei z.B. den Verkehrswert, der bei Grundstücken etwa durch die Lage des Grundstücks, Mängel sowie rechtliche Gegebenheiten (z.B. eine eingetragene Grundschuld oder Hypothek) beeinflusst ist.

Die Ermittlung des Verkehrswertes ist ein wichtiger Schritt: Denn im ersten Zwangsversteigerungstermin erteilt das Vollstreckungsgericht dem Meistbietenden nur dann den Zuschlag, wenn das Gebot mindestens 50 Prozent des Verkehrswertes des Grundstücks einschließlich der damit verbundenen Rechte beträgt.

Gut zu wissen: Um Transparenz und Fairness im Versteigerungsverfahren zu gewährleisten, ist das Verkehrswertgutachten für alle Verfahrensbeteiligten, also Gläubiger, Schuldner und Kaufinteressenten, im Amtsblatt einsehbar.

Der Kauf einer Immobilie in einer Zwangsversteigerung gilt oft als Schnäppchen. Doch das ist nicht immer der Fall: Um Schleuderpreise für Immobilien zu verhindern, kann der Gläubiger im ersten Zwangsversteigerungstermin den Zuschlag verweigern, wenn das Höchstgebot weniger als 70 Prozent des Verkehrswertes beträgt. Außerdem kommen neben dem Kaufpreis noch weitere Kosten auf den Käufer zu:

  • Kaufpreis zzgl. Zinsen: Für die Zeit zwischen Versteigerungstermin und Zahlung des Gebotes fallen Zinsen in Höhe von vier Prozent p.a. an.
  • Zuschlagsgebühr: Das zuständige Amtsgericht erhebt eine Zuschlagsgebühr in Höhe von ca. 0,5 Prozent des Zuschlags (Höchstgebots). Dafür sparen Sie sich die beim Grundstückskauf üblichen Notarkosten.
  • Nebenkosten beim Grundstückskauf: Die Kosten für die Umschreibung im Grundbuch trägt der Käufer. Außerdem muss er die Grunderwerbsteuer zahlen, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Der Steuersatz ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch.

Auch wenn der Gläubiger in erster Linie aus dem Versteigerungserlös befriedigt wird, entstehen auch ihm Kosten.

  • Gerichtskosten: Der Gläubiger trägt die Gerichtskosten, die durch die Anordnung der Zwangsversteigerung entstehen. Diese hat er im Voraus zu zahlen (Höhe des Vorschusses ca. 750,00 Euro bis 1000,00 Euro).
  • Verkehrswertgutachten: Wenn der Gläubiger selbst ein Gutachten in Auftrag gibt, trägt er die Kosten.

Bildnachweis: @AdobeStock_38183710, Coloures-Pic

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