18. März 2024

Mahnung

Eine Mahnung ist eine klare und eindeutige Aufforderung an den Schuldner, eine offene Geldforderung zu bezahlen. Sie löst einige Rechtsfolgen aus.

Welche Folgen hat eine Mahnung?

Spätestens mit Erhalt der Mahnung kommt der säumige Schuldner in Verzug. Es ist wichtig, einen säumigen Schuldner in Verzug zu setzen, da dies eine Reihe von Rechtsfolgen auslöst, die Sie in eine bessere Position bringen und den Schuldner zur schnellen Zahlung veranlassen sollen:

  • Sie dürfen Verzugszinsen auf den ausbleibenden Rechnungsbetrag und Mahngebühren verlangen. Erfahren Sie hier, wie Sie Verzugszinsen berechnen.
  • Der Schuldner muss für den durch den Zahlungsverzug entstandenen Schaden einstehen und diesen ersetzen. Dazu zählen grundsätzlich auch die Kosten eines Inkassounternehmens.

Hinweis: Damit der Schuldner in Verzug gerät, bedarf es nicht immer einer Mahnung. Insbesondere wenn Sie mit Ihrem Schuldner vertraglich einen Zahlungstermin vereinbart haben, tritt der Verzug automatisch mit diesem Termin ein. Dasselbe gilt in der Regel 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit einer Rechnung (bei Verbrauchern nur nach entsprechender Belehrung). In der Praxis ist es jedoch üblich, trotzdem eine Mahnung zu verschicken, bevor rechtliche Schritte oder Verzugszinsen drohen. Damit schonen Unternehmen die Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden und Vertragspartnern.

Wie viele Mahnungen sind üblich?

Rechtlich löst bereits die erste Mahnung die gewünschten Rechtsfolgen aus. In der Praxis verschicken Unternehmen jedoch bis zu drei Mahnungen, bevor sie mit einem Inkassoverfahren oder gerichtlichen Schritten drohen:

  • In einer ersten Zahlungserinnerung erinnern Sie den Schuldner freundlich an seine offene Forderung. In der Regel werden hier noch keine Gebühren oder Zinsen erhoben.
  • In einer weiteren Mahnung mahnen Sie in schärferem Ton und können Mahngebühren berechnen.
  • In der letzten Mahnung setzen Sie eine letzte Zahlungsfrist und kündigen bei Nichtzahlung gerichtliche Schritte an.

Welche Mahngebühren und Zinsen darf ich verlangen?

Der Gläubiger hat die Kosten einer Mahnung nicht zu tragen. Er kann Mahngebühren erheben:

  • Gegenüber Privatkunden dürfen Sie nur die tatsächlich entstandenen Kosten, z. B. für Porto und Papier, in Rechnung stellen. Fixkosten wie den Personalaufwand dürfen Sie nicht einbeziehen.
  • Geschäftskunden dürfen Sie eine Mahnkostenpauschale von 40 Euro berechnen. Um den Vertragspartner nicht zu verärgern, verzichten jedoch viele Gläubiger auf diese Pauschale. Die Verzugspauschale in Höhe von 40 e ist zudem auf spätere Rechtsverfolgungskosten anzurechnen.

Auch bei den Verzugszinsen muss zwischen B2B und B2C unterschieden werden. Bei Geschäften mit Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Geschäftskunden sogar 9 Prozentpunkte. Wie Sie die Verzugszinsen genau berechnen, erfahren Sie hier.

Was steht in einer Mahnung?

Mahnung bedeutet Aufforderung zur Leistung. Sie sollten deutlich und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass Sie die Zahlung der offenen Forderung verlangen. Außerdem dürfen folgende Angaben in der Mahnung nicht fehlen:

  • Name, Anschrift, Firma des Gläubigers und des Schuldners
  • Angaben zur steuerlichen Erfassung
  • Kundennummer und Rechnungsnummer
  • Rechnungsbetrag (ggf. zzgl. Mahngebühren und Verzugszinsen)
  • Zahlungsfrist oder ein bestimmter Zahlungstermin
  • Bankverbindung des Gläubigers

Wichtig: Für die Mahnung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Für ein organisiertes Forderungsmanagement und aus Beweisgründen ist eine schriftliche Mahnung jedoch die beste Lösung.

Der Schuldner zahlt trotz Mahnung nicht: Die nächsten Schritte

Wenn Mahnungen nichts nützen, hilft Ihnen ein Inkassounternehmen wie paywise beim professionellen Forderungseinzug. Wir versuchen, die ausstehenden Zahlungen außergerichtlich zu realisieren und leiten gegebenenfalls das gerichtliche Mahnverfahren für Sie ein.

Bildnachweis: ©AdobeStock_350018146, MQ-Illustrations

Sofort mit dem paywise Forderungsmanagement starten

paywise zieht Ihre Forderung schnell und unkompliziert ein

Sie haben mit uns einen starken Partner an Ihrer Seite.
paywise zieht Forderungen für Unternehmen jeder Größe ein – für Soloselbständige, KMUs sowie große Unternehmen.

Jetzt Forderung einreichen
In 3 Minuten - Einfach. Schnell. Kosten trägt Ihr Schuldner.

Kontaktieren Sie uns

Forderung direkt einreichen