9. Mai 2024

Inkassovollmacht

Eine Inkassovollmacht erleichtert es Ihnen, ausstehende Zahlungen einzusammeln. Sie berechtigen darin eine Person oder ein Unternehmen, Ihre offenen Forderungen einzutreiben und entgegenzunehmen.

Was ist eine Inkassovollmacht?

Unternehmen oder Privatpersonen entscheiden sich häufig dafür, das Forderungsmanagement ihres Unternehmens an ein professionelles Inkassounternehmen auszulagern. Auf diese Weise können sie von dessen Know-how und Ressourcen profitieren und Forderungen effizienter und vor allem risikoärmer eintreiben.

Dazu muss der Gläubiger dem Inkassounternehmen eine Inkassovollmacht erteilen. Diese erlaubt es dem Inkassounternehmen, die Forderungen im Namen des Gläubigers einzuziehen. Mit der Vollmacht kann das Inkassounternehmen rechtliche Schritte einleiten und die offene Forderung eintreiben. Eine Inkassovollmacht sollte schriftlich erteilt werden, um Streitigkeiten über den Umfang zu vermeiden.

Was steht in einer Inkassovollmacht?

Die genauen Befugnisse und Grenzen einer Inkassovollmacht hängen von der konkreten Vollmacht selbst ab. Es handelt sich um eine einseitige Rechtserklärung des Gläubigers, das heißt, der Gläubiger bestimmt den genauen Umfang. Damit das Inkassounternehmen die Forderungen auch tatsächlich einziehen kann, hat eine Inkassovollmacht in der Regel folgenden Inhalt.

Zum einen ermächtigt die Vollmacht das Inkassounternehmen, bestimmte Handlungen in Ihrem Namen vorzunehmen:

  • Im außergerichtlichen Inkassoverfahren erstreckt sich die Vollmacht auf alle außergerichtlichen Maßnahmen, die zur Einziehung der Forderung und weiterer Kosten erforderlich sind. Dabei nehmen wir Kontakt mit dem säumigen Kunden auf und verschicken zum Beispiel Mahnungen oder Zahlungserinnerungen.
  • Zahlt der Schuldner daraufhin nicht, ist das Inkassounternehmen in der Regel berechtigt, das gerichtliche Mahnverfahren und gegebenenfalls Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.
  • Darüber hinaus umfasst die Vollmacht auch den Abschluss von Vereinbarungen und Vergleichen, z. B. Ratenzahlungsvereinbarungen, mit dem Schuldner sowie die Entgegennahme von Sicherheiten und entsprechenden Urkunden.
  • Andererseits ermächtigt das Unternehmen das Inkassounternehmen, Geld, Wertsachen, Urkunden und Sicherheiten vom Schuldner entgegenzunehmen („Geldempfangsvollmacht“). Der Schuldner befreit sich also von seiner Zahlungspflicht, indem er die ausstehenden Forderungen an das Inkassounternehmen zahlt. Das Inkassounternehmen leitet die Zahlungen an seinen Auftraggeber weiter.

Alternative zur Inkassovollmacht: Die Inkassozession

Die Inkassozession ähnelt der Inkassovollmacht, unterscheidet sich aber von ihr. Sie wird auch als treuhänderische oder fiduziarische Zession bezeichnet.

Was ist der Unterschied?

Die Inkassovollmacht ermächtigt das Inkassounternehmen lediglich zum Forderungseinzug, der Gläubiger bleibt aber Eigentümer der Forderung. Bei der Inkassozession verkauft der Gläubiger die Forderung an das Inkassounternehmen. Gegenüber den Kunden des Gläubigers ist das Inkassounternehmen nun der neue Gläubiger und kann die Forderung ohne Vorlage einer Vollmacht einfordern und einziehen. Mit Ihnen, dem alten Gläubiger, vereinbart das Inkassounternehmen, die Forderung nur für Sie einzuziehen und den Großteil des Erlöses an Sie abzuführen – das ist der treuhänderische Teil der Abtretung.

Eine Inkassozession ist sinnvoll, wenn Sie eine große Anzahl gleichartiger Forderungen haben, z. B. ausstehende Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio.

Bildnachweis: ©AdobeStock_144883380, Stockwerk-Fotodesign

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