12. Oktober 2023

Wann verjährt ein Vollstreckungstitel?

Der Vollstreckungstitel ist die erste Voraussetzung für eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung. Doch was ist ein Vollstreckungstitel überhaupt? Und wann verjährt er?

Vollstreckungs- bzw. Schuldtitel: Was versteht man darunter?

Damit der Gläubiger gegen den Schuldner vollstrecken kann, benötigt er einen Vollstreckungstitel. Dabei handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, die dem Gläubiger einen bestimmten Anspruch zuerkennt. Diese behördliche oder gerichtliche Entscheidung berechtigt den Gläubiger dann, die Forderung zwangsweise durchzusetzen. Eine Rechnung oder Mahnung können Sie also nicht unmittelbar vollstrecken lassen.

Vollstreckungstitel können beispielsweise sein:

  • Gerichtsurteile,
  • Prozessvergleiche,
  • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
  • Unterhaltsfestsetzungsbeschlüsse,
  • Vollstreckungsbescheide,
  • für vollstreckbar erklärte Schiedssprüche und
  • notarielle Urkunden, in denen sich der Schuldner der Zwangsvollstreckung unterworfen hat.

Der Vollstreckungstitel muss den Vollstreckungsgläubiger und den Vollstreckungsschuldner bezeichnen. Außerdem darf der Gerichtsvollzieher den Vollstreckungstitel nur dann vollstrecken, wenn Art und Umfang des Anspruchs genau bestimmt sind.

Ist ein Inkassounternehmern beteiligt, wird der Vollstreckungstitel in der Regel die Zahlung eines Geldbetrages, z. B. einer offenen Rechnung, bescheinigen. Der titulierte Anspruch kann aber auch auf ein Tun, Unterlassen oder Dulden gerichtet sein, zum Beispiel auf das Fällen eines Baumes.

Wichtig: Eine Zwangsvollstreckung setzt in den meisten Fällen neben einem Vollstreckungstitel auch eine Vollstreckungsklausel und die Zustellung des Titels voraus. Die Vollstreckungsklausel ist ein amtlicher Vermerk, dass das entsprechende Urteil auch vollstreckbar ist. Vollstreckungsbescheide, die häufig im Rahmen eines Inkassoverfahrens ergehen, benötigen diese Klausel nicht.

Kann die Verjährung neu beginnen?

Auch ein vollstreckbarer Titel kann verjähren. Der Gläubiger hat jedoch genügend Zeit, die Forderung zwangsweise durchzusetzen. Denn der Vollstreckungstitel verjährt grundsätzlich erst nach 30 Jahren. Der Grund für diese lange Verjährungsfrist liegt darin, dass es im Zwangsvollstreckungsverfahren oft nicht möglich ist, den titulierten Betrag vom Schuldner auf einmal zu erhalten oder sofort durchzusetzen. Sie können dann zu einem späteren Zeitpunkt vollstrecken, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihres Schuldners verbessert haben.

Wichtig: Hierbei spielt es keine Rolle, welche Verjährungsfrist für den jeweiligen Anspruch gilt. Ist eine (inzwischen) verjährte Rechnung einmal tituliert, gilt die 30-Jahres-Frist. 

In den meisten Fällen bleibt es jedoch nicht bei den 30 Jahren.  Die gesamte Verjährungsfrist beginnt erneut zu laufen, wenn der Schuldner durch sein Verhalten zu erkennen gibt, dass er den Vollstreckungstitel anerkennt, z. B. indem er

  • Abschlags-oder Zinszahlungen leistet oder
  • eine Sicherheitsleistung zahlt.

Außerdem beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen, wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen wird. Dies ist der Fall, wenn der Gerichtsvollzieher zumindest versucht hat, die Forderung beim Schuldner einzutreiben.

Aber Vorsicht: Wenn der Gläubiger längere Zeit nichts unternimmt, kann er seine titulierte Forderung verwirken. Ist ein Vollstreckungstitel verwirkt, kann ihn der Gläubiger nicht mehr vollstrecken

Beispiel: Der Titelinhaber ist über 10 Jahre untätig geblieben. Deshalb konnte der Schuldner je nach Einzelfall davon ausgehen, dass der Gläubiger die Vollstreckung aufgegeben hat. Der Schuldtitel ist dann verwirkt.

Können Gläubiger ihren Vollstreckungstitel verkaufen?

Gläubiger haben die Möglichkeit, ihre Vollstreckungstitel zu verkaufen. Dabei erhält der ursprüngliche Gläubiger einen bestimmten Betrag und die Rechte an der Forderung gehen auf den jeweiligen Käufer über. Nun ist es nicht mehr Ihre Aufgabe, sich um das Vollstreckungsverfahren zu kümmern.

Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass Sie im Rahmen des Forderungsverkauf – gerade bei Vollstreckungstiteln oft Abschläge hinnehmen müssen, da die Zwangsvollstreckung immer auch ein erhöhtes Vollstreckungsrisiko besteht.

Zusammenfassung

Vollstreckungstitel bieten dem Gläubiger erhebliche Vorteile, insbesondere hinsichtlich der Verjährungsfrist. Während nicht titulierte Forderungen oft nach nur drei Jahren verjähren, bietet ein gerichtlicher Titel eine 30-jährige Frist zur Durchsetzung der Forderung.

Es ist jedoch wichtig, sich über die genauen Regelungen und eventuelle Hemmungen oder Neubeginne der Verjährung im Klaren zu sein, um keine Rechte zu verlieren.

Bitte beachten Sie, dass Zinsen auch bei Vollstreckungstiteln verjähren können, wenn nicht regelmäßig die Zwangsvollstreckung aus dem Titel unternommen wird.

Bildnachweis: @AdobeStock_246152382, Eigens

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