Kommt ein Schuldner mit der Rückzahlung seines Kredits in Zahlungsverzug oder ist das Kreditengagements zumindest gestört, spricht man von notleidenden Krediten oder englisch von „Non-Performing Loans“ (kurz: NPL).
Der Ausdruck des non-performing-Loans wird oft im bankenaufsichtsrechtlichen Kontext verwendet. So Banken müssen non-performing-Loans mit mehr Eigenkapital hinterlegen. Dies kann dazu führen, dass Banken weniger Eigenkapital zur Verfügung haben, um andere Geschäfte zu tätig, zum Beispiel um neue Darlehen auszugeben.
Hinweis: Auch der Kauf auf Rechnung oder Ratenkauf kann als eine Form der Kreditgewährung gesehen werden und daher als non-Performing-loan gelten, wenn die Raten nicht rechtzeitig gezahlt werden.
Doch wann liegt ein notleidender Kredit eigentlich und welche Handlungsoption haben Sie als Gläubiger?
Nach Art. 178 CRR gibt es zwei wichtige Merkmale für ein Darlehen, die zur Einstufung als non-performing-loan führen.
Zum einen muss die Befriedigung der Kreditforderung des Gläubigers unwahrscheinlich sein. Des Weiteren muss der Schuldner sich mit einem wesentlichen Teil der Zahlungen mehr als 90 Tage in Zahlungsverzug befinden. Doch was heißt das genau:
Das Merkmal der Unwahrscheinlichkeit der Zahlung ist erfüllt, wenn ein Schuldner der Kreditgeber, zum Beispiel eine Bank, es als unwahrscheinlich bewertet, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen ohne die Verwertung von Kreditsicherheiten nachkommt.
Art. 178 CRR nennte hier verschiedene Hinweise, die auf einen non-performing-loan hinweisen, wie die Bank
Zweites Merkmal eines non-performing-loans ist ein Zahlungsverzug des Schuldners mit einem wesentlichen Teil der Kreditschulden. Der Zahlungsverzug beginnt mit dem Tag, an dem Kreditnehmer das ihm eingeräumte Kreditlimit überschritten hat. Wann eine Erheblichkeit des Zahlungsrückstands dann tatsächlich vorliegt, wird jedoch nicht geregelt. Dieses Kriterium ist also eher ungenau.
Doch was können Sie bei non-performing-Loans tun. Hier bestehen verschiedene Handlungsmöglichkeiten:
Wichtig bei non-performing-loans ist dem Schuldner umgehend nach der ersten Verzögerung von Zahlungen eine Zahlungserinnerung oder Mahnung zusenden, um weiteren Zahlungsverzögerung gerade in Folge nach Nachlässigkeiten entgegenzuwirken und nicht den Eindruck zu erwecken, Sie würden sich mit dem Zahlungsverzug abfinden.
Sprechen Sie mit Ihrem Schuldner, woran der Zahlungsverzug liegt. Ggf. ist eine Stundung bei zeitweisen Zahlungsrückständen zu erwägen.
Reagiert der Schuldner nicht, obwohl die richtig gemahnt haben, sollten Sie auch bei geringfügigen Zahlungsrückständen ein Inkasso beauftragen. Hier wird gewährleistet, dass Ihrer Darlehensforderung effektiv nachgegangen wird.
Sollte all dies keine Wirkung zeigen, können Sie das Darlehen kündigen und bestehende Kreditsicherheiten verwerten.
Nach § 409 BGB kann ein Darlehen außerordentlich gekündigt werden, wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird.
Im Falle der Kündigung haben Sie zudem immer die Möglichkeit auf gewährte Kreditsicherheiten zurückzugreifen und diese zu verwerten. Aus dem Verwertungserlös können Sie die bestehenden Kreditforderungen und die mit Ihre im Zusammenhang stehenden Forderungen (Rechtsverfolgungskosten, Inkassogebühren, Vorfälligkeitsentschädigungen) befriedigen.
Eine weitere Möglichkeit ist der Forderungsverkauf der notleidenden Kredite. Dies dürfte vor allem anbieten, wenn der Kreditnehmer zwar im Zahlungsverzug ist, aber der Kredit noch nicht gekündigt werden kann. Durch die Abtretung des non-performing-loans kommen Sie als Gläubiger schnell an Ihre an Liquidität, müssen jedoch immer einen nicht unerheblichen Abschlag auf Ihre Darlehensforderung hinnehmen. Dieser Abschlag ist abhängig von der Höhe und der Dauer der säumigen Zahlung, der Höhe des Darlehens, der Bonität des Darlehensnehmers und der Werthaltigkeit von Kreditsicherheiten.
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