Oft ist es branchenüblich Zahlungsziele von 30 bis 90 Tagen zu vereinbaren. Bei solchen langen Zahlungszielen wird der Forderungsverkauf für viele Unternehmer im Rahmen Ihres Forderungsmanagements zum wichtigen Thema.
Der Forderungsverkauf, auch bekannt als Factoring, bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Unternehmen seine offenen Forderungen an einen Dritten verkauft. Juristisch gesehen erfolgt eine Abtretung der Forderung.
Der Käufer der Forderung, oft ein Finanzdienstleister oder Inkassounternehmen, übernimmt dann das Risiko und den Aufwand des Forderungseinzugs. Das Risiko des Bestehens der Forderung wird hierbei in den meisten Fällen jedoch nicht übernommen.
Offene Forderungen sind Rechnungen, die ein Schuldner einem Gläubiger nicht bezahlt hat, beispielsweise aufgrund von gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen.
Der Verkauf dieser Forderungen bedeutet, dass das Unternehmen einen Teil des geschuldeten Betrags von dem Dritten sofort erhält, anstatt auf die Zahlung des Kunden zu warten. Im Gegenzug erhält der Käufer die Rechte an der Forderung und versucht, den vollen Betrag vom Kunden einzuziehen.
Ein Forderungsverkauf kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Erstens verbessert er den Cash-Flow eines Unternehmens, indem es sofort Zugang zu liquiden Mitteln erhält. Zweitens reduziert er das Risiko von Zahlungsausfällen aufgrund von Bonitätslücken oder Insolvenzen des Schuldners. Schließlich spart das Unternehmen Zeit und Ressourcen, die es sonst für den Forderungseinzug aufwenden müsste.
Häufig sind die Gebühren für einen Forderungsverkauf auch geringer als ein Bankkredit, so dass der Forderungsverkauf als Finanzierungstool durchaus beliebt ist.
Tipp: Wenn bereits mehrfach gemahnt wurde, ist eine Forderungsverkauf oft nicht mehr möglich. Hier können Sie dann ein Inkassounternehmen beauftragen.
Für einen erfolgreichen Forderungsverkauf ist es wichtig, den richtigen Käufer zu finden. Unternehmen sollten potenzielle Käufer sorgfältig prüfen, deren Bedingungen verstehen und sicherstellen, dass sie einen fairen Preis erhalten. Es ist auch wichtig, alle Details des Verkaufs schriftlich festzuhalten, um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden.
Tipp: Der Forderungskauf ist bei strittigen Forderungen oft nicht möglich. Zum Bespiel, wenn der Vertragsschluss bestritten wird oder Mängel bei der Leistungserbringungen eingewandt werden.
Wenn eine Forderung bereits tituliert wurde, also durch einen Vollstreckungsbescheid oder gerichtliches Urteil rechtskräftig festgestellt wurde, kann sie immer noch verkauft werden. In der Regel haben titulierte Forderungen einen höheren Wert als nicht titulierte, da kein Risiko mehr besteht, ob die Forderungen gegenüber dem Schuldner berechtigt ist. Das Bestehensrisiko ist für den Käufer der Forderung somit geringer.
Allerdings kann der Verkaufspreis immer noch niedriger sein als der tatsächliche Wert der Forderung, da der Käufer die Zwangsvollstreckung übernimmt. Zudem ist gerade bei Schuldnern, die bei einem rechtskräftigen Titel nicht zahlen, das Ausfallrisiko höher.
Forderungsverkäufe sind für viele Unternehmen ein wertvolles Instrument zur Liquiditätssicherung und Risikominderung. Bei richtiger Anwendung kann es dazu beitragen, den Cashflow zu stabilisieren und das Unternehmen vor Zahlungsausfällen zu schützen.
Allerdings sind mit einem Forderungsverkauf auch immer Rechnungsabzüge und Gebühren für die Bonitätsprüfung der Schuldner und sonstige Factoring Kosten zu beachten, die gerade bei kleinen Margen schnell ins Gewicht fallen können.
Wenn Sie ein Inkasso beauftragen, bleiben Sie bei paywise hingegen zu 100 Prozent-Inhaber Ihrer Hauptforderung.
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