27. November 2023

Bei Inkasso nur Hauptforderung bezahlen: Darf man das?

Gelegentlich zahlen Schuldner nur die Hauptforderung und lassen die Inkassogebühren des Inkassounternehmens unberücksichtigt, weil sie mit der Höhe der Gebühren nicht einverstanden sind. Doch wann darf der Schuldner beim Inkasso nur die Hauptforderung bezahlen? Und was darf das Inkasso dabei nicht?

Inkassogebühren: Die rechtliche Lage

Für das Inkassoverfahren fallen Gebühren an. Diese können Sie dem Schuldner in Rechnung stellen, wenn Ihre Hauptforderung berechtigt ist und der Schuldner in Zahlungsverzug ist. Beim professionellen Forderungseinzug fallen in der Regel folgende Kosten an:

  • die Kosten der Mahnung oder Zahlungserinnerung,
  • Geschäftsgebühren des Inkassounternehmens, also der Zuschlag, den das Inkassounternehmen für deren Tätigkeit berechnet,
  • Telefon- und Portokosten,
  • Kosten für Aufenthaltsermittlung, z. B. Gebühren für Einwohnermeldeamtsanfragen, und
  • Verzugszinsen, für Verbraucher maximal 5% über dem Basiszinssatz, für Unternehmen maximal 9%,
  • ggf. eine Einigungsgebühr bei Ratenzahlung.

Die Inkassogebühren (auch Geschäftsgebühr) müssen sich jedoch in einem bestimmten Rahmen bewegen. Sie orientieren sich an der Rechtsanwaltsgebührenordnung. In der Regel betragen sie eine 0,3- bis 1,3-fache Gebühr nach RVG. Für unbestrittene Forderungen und einfache Fälle gelten beispielsweise niedrigere Gebührensätze zwischen 0,3 und 0,9 Gebührensätzen. Kompliziertere Fälle rechtfertigen einen höheren Gebührensatzb als die 1,3 Gebühr.

Beispiel: Zahlt der Schuldner die Forderung direkt nach der ersten Mahnung dürfen die Inkassogebühren bei geringen Forderungen bis 50 € nur 15 € betragen, bei Forderungen bis 500 € 24,50 €.

Inkassogebühren zusätzlich zur Hauptforderung immer bezahlen, wenn Forderung berechtigt ist.

Erledigt sich ein Inkassofall nach der ersten Zahlungsaufforderung fallen in der Regel Inkassogebühren nicht höher als eine 0,5 Gebühr an. Zahlt ein Schuldner nur die Hauptforderung, sind weitere Maßnahmen des Inkassounternehmens erforderlich, was die Gebühren weiter erhöht, die der Schuldner zu ersetzen hat. Es kommt auch vor, dass alleine wegen der Nichtbezahlten Inkassogebühren das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird, was vom Schuldner zu ersetzenden Gebühren deutlich steigert.

Um solche zusätzlichen Kosten zu vermeiden, sollten die Inkassogebühren immer sofort mitbezahlt werden, soweit diese berechtigt sind. Denn in der Regel werden die Inkassomunternehmen die offene Forderung solange weiterverfolgen, bis diese mit allen Nebenforderungen bezahlt wurde.

Gut zu wissen: Damit Sie besser nachvollziehen können, wie die Inkassogebühren zustande kommen, lesen Sie hier mehr über den genauen Ablauf eines Inkassoverfahrens.

Ausnahme: In diesen Fällen dürfen Sie bei Inkasso nur die Hauptforderung zahlen

Nur in wenigen Ausnahmefällen kann der Schuldner die Zahlung der Inkassogebühren verweigern.

  • Unberechtigte Hauptforderung: Der Schuldner muss eine Inkassoforderung nicht bezahlen, wenn sie nicht berechtigt ist.
    Beispiel: Hat der Schuldner die angeblich offene Rechnung bereits beglichen oder bestand gar kein Vertragsverhältnis, ist die Inkassoforderung unberechtigt.
  • Wenn ein Inkassounternehmen nicht als solches registriert ist, ist seine Inkassoforderung nicht rechtmäßig. Der Schuldner muss die Inkassokosten nicht bezahlen.
  • Kein Gläubiger: Geht aus dem Inkassoschreiben des Inkassounternehmens nicht hervor, für wen das Inkassounternehmen tätig ist, muss der Schuldner keine Gebühren zahlen. Aus dem Inkassoschreiben muss eindeutig hervorgehen, wer der Gläubiger ist.

In anderen Fällen darf der Schuldner nicht ohne weiteres im Inkasso nur die Hauptforderung bezahlen. Doch was passiert, wenn man Inkasso nicht bezahlt? Bestreitet der Schuldner eine berechtigte Forderung, steigen die Inkassogebühren. Denn der Gläubiger und das Inkassounternehmen berechnen einen höheren Gebührensatz für den Prüfaufwand.

Außerdem: Sie dürfen Ihrem Schuldner keine 19 % Umsatzsteuer auf die Inkassokosten in Rechnung stellen, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Denn als Vorsteuerabzugsberechtigter können Sie sich die Umsatzsteuer, die Sie an das Inkassobüro zahlen, zurückholen.

Lesen Sie hier mehr über die Verjährung bei Inkasso und die Vorteile eines Inkassos.

Bildnachweis: @AdobeStock_41430791, DOC RABE Media

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