Säumige Schuldnerunternehmen versuchen häufig, per Dividendenzahlungen Vermögen aus dem Unternehmen zu schaffen. So soll Gläubigern das Vermögen entzogen werden.
In diesem Fall können Gläubiger oder der Insolvenzverwalter die Dividendenzahlung anfechten, um diese rückgängig zu machen. Auf diese Weise versuchen sie, die Liquidität des Schuldners wiederherzustellen, um die eigentlichen Gläubiger des Unternehmens zu bezahlen.
Eine Dividendenzahlung ist eine Möglichkeit für Gesellschafter, am Gewinn eines Unternehmens teilzuhaben. Wenn ein Unternehmen erfolgreich ist und einen Bilanzgewinn erzielt, zahlt es einen Teil dieses Gewinns in Form einer Dividende an die Inhaber von Unternehmensanteilen aus.
Kurz: Die Dividende ist eine Gewinnbeteiligung.
Von der Dividende spricht man meist im Kontext einer Aktiengesellschaft. In der GmbH ist meist die Rede von der Gewinnausschüttung. In diesem Beitrag wird beides synonym verwendet.
Ob und in welcher Höhe ein Unternehmen eine Dividende ausschüttet, entscheidet die Haupt- oder Gesellschafterversammlung des Unternehmens. Die Höhe der Dividende kann daher von Jahr zu Jahr schwanken. Beschließt die Hauptversammlung eine Dividende, zahlt das Unternehmen diese nach dem Beschluss an die Gesellschafter aus. Alle Gesellschafter, die zu einem bestimmten Stichtag Aktien besitzen, haben gegebenenfalls Anspruch auf die Auszahlung der Dividende. Sie wird pro Anteilsschein, also pro Aktie oder GmbH-Anteil, ausgezahlt.
Hinweis: In einem so genannten Dividendenkalender finden Sie alle Termine vergangener Hauptversammlungen bzw. Dividendenzahlungen von deutschen und ausländischen Aktien. Er bietet Anlegern und Aktionären einen guten Überblick und zeigt in der Regel an, wann bestimmte Aktiengesellschaften Dividenden an ihre Aktionäre ausschütten wollen.
Zwei Formen der Ausschüttung sind üblich:
Weniger gebräuchlich ist die Sachdividende. Die Ausschüttung erfolgt nicht in Form von Bargeld, sondern in Form von Sachwerten, z. B. selbst hergestellten Produkten wie Autos.
Aber nicht alle Unternehmen schütten Dividenden aus. Einige wachstumsorientierte Unternehmen reinvestieren ihre Gewinne, um ihr Geschäft auszubauen, und zahlen keine oder nur geringe Dividenden. Die Entscheidung eines Unternehmens, Dividenden zu zahlen, hängt von seiner Geschäftsstrategie, seiner finanziellen Gesundheit und seinen Zielen ab.
Wenn Sie eine titulierte Forderung gegen das Unternehmen haben, stören Sie sich womöglich an Dividendenzahlungen. Schließlich wird Ihr Schuldner so noch ärmer, weil Vermögen ohne Gegenleistung abfließt.
Allerdings ist es möglich, eine Dividendenzahlung unter bestimmten Umständen anzufechten. Die Anfechtung führt dazu, dass der Empfänger der Dividende diese wieder zurückzahlen muss.
Insbesondere im Anfechtungsrecht und Insolvenzrecht gibt es Bestimmungen, die die Rückforderung von Dividenden ermöglichen, wenn das Unternehmen diese „unrechtmäßig“ oder „unentgeltlich“ gewährt hat.
Sie (bzw. im Insolvenzverfahren nur der Insolvenzverwalter) können eine Dividendenzahlung anfechten, wenn das Schuldnerunternehmen durch die Zahlung vorsätzlich seine Gläubiger benachteiligen wollte und der Empfänger davon wusste.
Beispiel: Der geschäftsführende Alleingesellschafter erkennt, dass die GmbH Ihre Rechnung nicht bezahlen kann. Er schüttet deshalb alle Gewinne der GmbH auf sein privates Konto aus, um diese Gewinne vor Ihrem Zugriff zu schützen. Diese Dividendenzahlung können Sie ggf. anfechten.
Ebenso kommt die Anfechtung von Dividendenzahlungen in Betracht, wenn diese bis zu vier Jahre vor der Insolvenzeröffnung oder Ihrer Anfechtungserklärung erfolgte und als „unentgeltliche Leistung“ angesehen wird. Das setzt voraus, dass die Gesellschafter keinen Anspruch auf diese Dividende hatten (z.B. Ausschüttung von Scheingewinnen oder gewinnunabhängige Dividenden).
Achtung: Versierte Aktionäre kennen das Recht auf Anfechtung von Dividendenzahlungen wegen aktienrechtlicher Bestimmungen, z.B. wegen eines fehlerhaften Jahresabschlusses. Hier müssen Sie allerdings unterscheiden. Eine wichtige Klarstellung des Bundesgerichtshofs (Urteil v. 30.03.2023, Az. IX ZR 121/22) in diesem Zusammenhang ist, dass die Rückforderungsansprüche im Aktienrecht und im Insolvenzrecht rechtlich unabhängig voneinander sind. Das bedeutet, dass die Insolvenzanfechtung einer Dividendenzahlung auch dann möglich sein kann, wenn gleichzeitig die aktienrechtliche Anfechtung nicht möglich ist, z.B. weil die Aktionäre von der fehlenden Rechtsgrundlage der Dividende nichts wussten.
Außerdem: Lesen Sie in diesem Zusammenhang mehr zu einem Bankrott im Strafrecht.
Bildnachweis: @AdobeStock_600164016, Suriya
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