12. Juli 2023

Pfändung: Was ist das?

Wer auf Mahnungen oder Zahlungserinnerungen nicht reagiert, immer weiter in Zahlungsverzug gerät, der bekommt oft Post von einem Inkassounternehmen. Das gilt insbesondere dann, wenn der säumige Schuldner auch die Frist der berühmten „letzten Mahnung“ verstreichen lässt. Spätestens jetzt wäre es an der Zeit, den offenen Betrag zu bezahlen, um einen Vollstreckungsbescheid und eine Pfändung abzuwenden.

Das Prinzip, das sich hinter einer Pfändung im Allgemeinen und einer Kontopfändung im Speziellen verbirgt, ist schnell erklärt: Auf der Basis eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beschlagnahmt der Gläubiger Geld (oder Gegenstände). Über diese Form des Forderungseinzugs kann er sicherstellen, dass all seine offenen Forderungen beglichen werden.

Tipp: Weitere Informationen zum Mahnwesen gibt es hier.

Die Pfändung: Rechtliche Grundlagen

Die Regeln für Pfändungen im Privat- und Geschäftsbereich stehen im achten Buch der Zivilprozessordnung. Hier finden Sie vor allem Infos zum Umgang mit einzelnen Gläubigern und unterschiedlichen Pfändungsmaßnahmen.

Haben eine Vielzahl von Gläubigern Forderungen, die nicht beglichen werden können und wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist von einer sogenannten „Gesamtvollstreckung“ die Rede. Mit Hinblick auf die entsprechend relevanten Details ist es sinnvoll, einen Blick auf die Insolvenzordnung zu werfen. Diese trat zum Ende der 1990er Jahre in Kraft. Damit ist sie rund 100 Jahre „jünger“ als die Vorgaben der ZPO. Die Insolvenzordnung verbietet die Vollstreckung einzelner Gläubiger in das Vermögen des Schuldners.

Voraussetzungen

Für ein erfolgreiches Forderungsmanagement ist es manchmal nötig, noch offene Forderungen eintreiben zu lassen. Hierfür können Sie beispielsweise ein Inkasso beauftragen. Für eine Pfändung ist im privaten Bereich neben einer erfolglosen Mahnung auch ein Vollstreckungstitel vonnöten. Dieser wird dem säumigen Zahler zugestellt. Dieses Procedere schließt sich dementsprechend an den Ablauf des Mahnverfahrens an.

Mit Hinblick auf öffentliche Gläubiger gelten Sonderregelungen. Sie sind dazu berechtigt, Vollstreckungen bei Bedarf selbst anzuordnen. Wenn das Finanzamt Beträge von Schuldnern eintreiben möchte, muss es daher kein Inkasso beauftragen. Hier kümmern sich Vollstreckungsbeamte um den Forderungseinzug.

Die verschiedenen Arten der Pfändung

Wer sich genauer mit dem Thema Pfändung beschäftigt, merkt schnell, dass es nicht nur eine Art von Pfändung gibt. Vielmehr unterscheidet man zwischen

  • Sachpfändungen: Hier werden bewegliche Güter aus der Wohnung des Schuldners gepfändet
  • Taschenpfändungen: Bei der Taschenpfändung werden Gegenstände gepfändet, die der Schuldner in diesem Moment bei sich trägt. Pfändungen dieser Art dürfen ortsunabhängig durchgeführt werden.
  • Kontopfändungen: Hier wird das Konto des Betroffenen beschlagnahmt. Er hat keinen Zugriff mehr.
  • Forderungspfändungen: In diesem Fall werden Forderungen des Schuldners an dessen Gläubiger abgetreten.
  • Lohnpfändungen: Bei der Lohnpfändung überweist der Arbeitgeber des Schuldners pro Monat einen Betrag an den jeweiligen Gläubiger. Manche Teile des Gehalts dürfen jedoch nicht gepfändet werden.
  • Vorwegpfändungen: Der Schuldner gibt schriftlich an, dass eine Pfändung geplant ist. Von nun an dürfen keine Beträge mehr an den Schuldner gezahlt werden.
  • Doppelpfändungen: Bei Doppelpfändungen werden gleichzeitig Lohn- und Kontopfändung durchgeführt.
  • Austauschpfändungen: Hier wird im ein Gegenstand gepfändet, der eigentlich nicht pfändbar ist. Für den unpfändbaren Gegenstand erhält der Schuldner einen Ersatz, zB. wird ein teurer Fernseher gegen einen billigeren Fernseher ausgetauscht.
  • Anschlusspfändungen: Bei Anschlusspfändungen pfänden zwei Gläubiger denselben Gegenstand.

Bildnachweise: Headerbild © AdobeStock_134489725, domoskanonos

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