Obwohl die Fitnessbranche seit Jahren starke Zuwächse zu verzeichnen hat, fällt es vielen Fitnessclubs zunehmend schwer, offene Mitgliedsbeiträge einzuziehen.
Laut einer Studie des Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. aus dem Jahr 2021 leiden 44 % aller Fitnessstudios und Anbieter von Sport- und Freizeitangeboten besonders unter Zahlungsverzögerungen und Zahlungsausfällen.
Solche Zahlungsverzögerungen und Zahlungsausfälle gefährden die Liquidität Ihres Fitnessstudios. Für Fitnessclubs ist eine gute Liquidität wegen der hohen laufenden Kosten für Personal, Miete für Räumlichkeiten, Leasing von Equipment und Lizenzgebühren für Franchisegeber jedoch besonders wichtig.
Zahlungsverzögerungen und Zahlungsausfälle können daher schnell zu existenziellen Gefahren für das Unternehmen werden. Im schlimmsten Fall hat dies Zahlungsschwierigkeiten des Fitnessstudios und sogar eine Insolvenz zur Folge.
Trotzdem scheuen es viele Fitnessstudiobetreiber ein Inkasso zu beauftragen.
Dabei gilt:
Ihr Mitglied konnte Ihr Trainingsangebot nutzen und sich fit halten. Damit haben Sie ein Anrecht auf die Bezahlung der Fitnessstudiobeiträge. Es ist nichts Anrüchiges darin zu sehen, Ihre Ansprüche – auch mit Hilfe eines Inkasso-Unternehmens oder Inkasso-Dienstleisters – durchzusetzen.
Im Gegenteil: Als Unternehmer sind sie sogar dazu verpflichtet, offene Beiträge frühzeitig einzutreiben und ein Inkasso zu beauftragen, um Schäden vom Fitnessstudio abzuwenden.
Um die Kundenbeziehung zu schonen, warten viele Fitnessstudiobetreiber oft zu lange, bevor Sie ein Inkassounternehmen beauftragen.
Wie auch bei anderen Forderungen ist es auch beim Einzug von Fitnessstudiobeiträgen:
„Der frühe Vogel fängt den Wurm“
So zeigt die Erfahrung, dass die Erfolgsquote beim Einzug offener Mitgliedsbeiträge sinkt, je länger mit der Beauftragung eines Inkassounternehmens gewartet wird. Schuldner ziehen um, Wechseln die Kontoverbindung und stellen Insolvenzantrag.
Daher ist es Sinn voll, bei auch nur geringen rückständigen Fitnessstudiobeiträgen, offene Forderungen schnell und konsequent zu verfolgen. Denn selbst nach Beauftragung des Inkassos ist es nicht gewährleistet, dass Ihre offenen Beiträge sofort gezahlt werden. Auch die Durchführung des Inkassoauftrags kann mitunter mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Dies hat zu Folge, dass die fehlende Liquidität aus den säumigen Fitnessstudiobeiträgen einen gewissen Zeitraum überbrückt werden muss.
Voraussetzung für die Beauftragung eines Inkassos durch ein Fitnessstudio ist es, dass sich der Schuldner gemäß § 286 BGB in Zahlungsverzug befindet.
Nach § 286 Abs.1 BGB kommt ein Schuldner in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers nicht leistet, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt. Damit ist grundsätzlich – gerade, wenn ein Verbraucher Schuldner ist – eine Mahnung erforderlich.
Viele Fitnessstudioverträge sehen jedoch vor, dass die Mitgliedsbeiträge jeweils zu einem bestimmten Tag eines Monats bezahlt werden müssen oder im Rahmen einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung eingezogen werden. Die Leistung ist damit nach dem Kalender bestimmt
Nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB bedarf es keiner Mahnung, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Wenn Ihr Fitnessstudiovertrag eine solche Regelung vorsieht, ist also eine Mahnung der offenen Monatsbeiträge nicht unbedingt erforderlich.
Gleiches gilt, wenn ein Lastschriftmandat für die monatlichen Beiträge erteilt wurde, das dann – zum Beispiel mangels Kontodeckung – nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fällen können Sie auch die Rücklastschriftgebühren von Ihrem Kunden ersetzt verlangen.
Fitnessstudiobetreiber können damit ohne vorherige Mahnung ein Inkasso beauftragen, wenn die Zahlung des Mitgliedsbeitrags ausbleibt oder eine Lastschrift platzt.
Auch wenn bei Fitnessstudioverträgen oftmals der Verzug automatisch eintritt und damit ein Inkasso unmittelbar beauftragt werden kann, empfehlen wir gleichwohl eine vorherige Mahnung, um die Beziehung zu Ihrem Kunden zu schonen. Es kann immer einmal passieren, dass ein Konto aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht gedeckt ist. Dann kann Post von einem Inkassounternehmen schnell für schlechte Stimmung sorgen. Mahnen Sie daher rückständige Mitgliedsbeiträge mit einer kurzen Zahlungsfrist (zum Beispiel 7 Tage) einmal an, bevor Sie ein Inkasso beauftragen.
Viele Betreiber von Fitnessstudios scheuen aus Sorge um die Beziehung zu ihren Kunden den Gang zum Inkassounternehmen.
Bei paywise ziehen wir zwar Ihre Fitnessstudiobeiträge konsequent ein, gehen aber immer mit viel Fingerspitzengefühl vor. So sind unsere außergerichtlichen Erstanschreiben bewusst verständnisvoll formuliert und wir verlangen Inkassogebühren am unteren Ende des gesetzlich Möglichen.
So schaffen wir es, die Beziehung zwischen Fitnessstudio und Mitglied zu schonen und für beide Seiten akzeptable Lösungen zu finden.
Das Inkasso über paywise erfolgt für Sie als Betreiber eines Fitnessclubs oder Sportanbieter auf „Erfolgsbasis“ und zwar sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Mahnverfahren.
Ihr säumiges Mitglied hat sämtliche Kosten des Inkassos zu tragen, wenn es sich im Verzug befindet. Auch Vorschüsse für unsere Inkasso-Vergütung müssen Sie nicht leisten.
Wenn wir Ihre offenen Fitnessstudiobeiträge zu 100 % eintreiben, erhalten wir lediglich die aufgelaufenen Verzugszinsen als Erfolgshonorar. Sie bleiben zu 100 % Inhaber Ihrer Forderung.
Bei unbestrittenen Mitgliedsbeiträgen bleiben Sie aber auch dann nicht auf den Inkassogebühren sitzen, wenn der Fitnessstudiokunde einmal endgültig nicht zahlen kann.
Wenn Ihr Mitglied zahlungsunfähig ist und die Zwangsvollstreckung daher erfolglos bleibt, übernehmen wir dieses Risiko und Sie leisten keine Zahlungen für die Inkassogebühren an uns.
Im Austausch für unsere erfolgsbasierte Tätigkeit möchten wir von Ihnen als Fitnessstudio nur, dass Sie mit uns das Inkassoverfahren vollständig durchlaufen, also „all-the-way“ gehen. Wenn Sie den Inkassoauftrag vorzeitig abbrechen (z.B. keine Gerichtskostenvorschüsse zahlen), können wir keinen Erfolg beim Einzug Ihrer Forderung mehr haben. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir dann die bis dahin entstandenen Inkassogebühren und Auslagen bei Ihnen in Rechnung stellen.
Bei rückständigen Fitnessstudiobeiträgen fallen in der Regel jedoch lediglich Vorschüsse von nicht mehr als 36 € für das gerichtliche Mahnverfahren an. Für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen fallen Vorschüsse zwischen 50,00 € und 70,00 € an. Auch diese Auslagen und Vorschüsse muss Ihr säumiges Mitglied jedoch vollständig erstatten.
Bildnachweis: ©AdobeStock_429356296, bongkarn
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