Überteuerte Darlehen können sittenwidrig und deshalb unwirksam sein. Wir erklären, ob das auf Ihr Darlehen zutrifft.
Ein Darlehensvertrag ist sittenwidrig, wenn zwischen dem vereinbarten Zins und dem marktüblichen Effektivzins ein auffälliges Missverhältnis besteht. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn der Vertragszins
Sittenwidrig in diesem Sinne können sowohl Verbraucherkreditverträge als auch Unternehmerkredite sein.
Beispiel: Der marktübliche Effektivzins für einen privaten Ratenkredit über 10.000 Euro mit einer Laufzeit von sechs Jahren liegt derzeit bei rund 8,5 %. Ab einem vereinbarten Zinssatz von mehr als 17 % könnte der private Darlehensvertrag daher sittenwidrig sein.
Allerdings sind diese Grenzen nicht starr, sondern variieren je nach Niedrig- oder Hochzinsperiode:
Insgesamt ist die Beurteilung der Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen eine Einzelfallentscheidung und Gesamtabwägung. Sie hängt von der Zinsdifferenz zwischen Vertrags- und Marktzins sowie von weiteren Kosten und Bedingungen ab.
Lesen Sie in diesem Zusammenhang etwas zu Instrumenten der Kreditsicherung.
Ein sittenwidriger Kreditvertrag ist nichtig. Dies führt in der Regel zur Rückabwicklung des Vertrages:
Überteuerte Kreditverträge können den Kreditinstituten also auf die Füße fallen.
Hinweis: Auch eine vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung kann sittenwidrig sein. Eine vertraglich vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht mehr angemessen, wenn sie die marktübliche Vorfälligkeitsentschädigung um mehr als das Doppelte übersteigt.
Die betroffenen Kreditinstitute versuchen, die unangemessen hohen Zinsen mit folgendem Argument zu rechtfertigen: Wenn ein Kreditnehmer aufgrund seiner finanziellen Situation nicht wirklich kreditwürdig ist, trägt die Bank ein besonderes Rückzahlungsrisiko. Dieses gleicht sie durch den hohen Zinssatz aus.
Doch dieses Argument lassen die Gerichte nicht gelten. Denn Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden zu prüfen. Ist der Kunde nicht kreditwürdig, darf die Bank gar kein Darlehen vergeben. Auch wenn es eine Frage des Einzelfalls ist, ob ein Darlehensvertrag sittenwidrig ist oder nicht, berücksichtigen die Gerichte dabei kein besonderes Rückzahlungsrisiko (LG Erfurt, Urt. v. 15.5.2023 – 9 O 101/23 und LG München I Urt. v. 7.11.2019 – 27 O 10720/19).
Außerdem: Häufig treten Banken Forderungen aus Verbraucherdarlehen an Inkassounternehmen wie paywise ab. Gerät der Kreditnehmer in Zahlungsverzug, übernimmt das Inkassounternehmen dann den professionellen Forderungseinzug.
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