18. Dezember 2023

Ab wann gilt ein Darlehensvertrag als sittenwidrig?

Überteuerte Darlehen können sittenwidrig und deshalb unwirksam sein. Wir erklären, ob das auf Ihr Darlehen zutrifft.

Welche Zinsen sind sittenwidrig?

Ein Darlehensvertrag ist sittenwidrig, wenn zwischen dem vereinbarten Zins und dem marktüblichen Effektivzins ein auffälliges Missverhältnis besteht. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn der Vertragszins

  • mehr als doppelt so hoch ist wie der marktübliche Effektivzins oder
  • den marktüblichen Effektivzins jedenfalls um 12 Prozentpunkte übersteigt.

Sittenwidrig in diesem Sinne können sowohl Verbraucherkreditverträge als auch Unternehmerkredite sein.

Beispiel: Der marktübliche Effektivzins für einen privaten Ratenkredit über 10.000 Euro mit einer Laufzeit von sechs Jahren liegt derzeit bei rund 8,5 %. Ab einem vereinbarten Zinssatz von mehr als 17 % könnte der private Darlehensvertrag daher sittenwidrig sein.

Allerdings sind diese Grenzen nicht starr, sondern variieren je nach Niedrig- oder Hochzinsperiode:

  • In Niedrigzinsperioden kann die Abweichung vom marktüblichen Zinssatz bei langfristigen Krediten auch 110 % betragen. 
  • Hochzinsperioden rechtfertigen es schon, bei einer Abweichung ab 90 % aufwärts die Sittenwidrigkeit anzunehmen.

Insgesamt ist die Beurteilung der Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen eine Einzelfallentscheidung und Gesamtabwägung. Sie hängt von der Zinsdifferenz zwischen Vertrags- und Marktzins sowie von weiteren Kosten und Bedingungen ab.

Lesen Sie in diesem Zusammenhang etwas zu Instrumenten der Kreditsicherung.

Zu hohe Zinsen werden erstattet

Ein sittenwidriger Kreditvertrag ist nichtig. Dies führt in der Regel zur Rückabwicklung des Vertrages:

  • Das Kreditinstitut muss bereits gezahlte Zinsen zurückerstatten. Der Kreditnehmer braucht für die Zeit der Kapitalnutzung keine Kreditzinsen zu zahlen – weder in marktüblicher noch in gesetzlicher Höhe.
  • Verlangt der Kunde die Entlassung aus dem laufenden Kreditvertrag, muss er die bereits ausgezahlte Darlehensvaluta zurückzahlen – allerdings nicht sofort, sondern im Rahmen der vertraglichen Rückzahlungsfristen.
  • Bei einem sittenwidrigen Darlehensvertrag muss der Darlehensnehmer keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Diese wird häufig bei der vorzeitigen Beendigung eines Darlehensvertrages fällig. Dabei verpflichtet sich der Darlehensnehmer, eine Entschädigung zu zahlen, wenn er das Darlehen vor Ablauf der eigentlichen Laufzeit zurückzahlt oder kündigt. Damit gleicht die Bank den Zinsverlust aus.

Überteuerte Kreditverträge können den Kreditinstituten also auf die Füße fallen.

Hinweis: Auch eine vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung kann sittenwidrig sein. Eine vertraglich vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht mehr angemessen, wenn sie die marktübliche Vorfälligkeitsentschädigung um mehr als das Doppelte übersteigt.

Schlechte Bonität reicht nicht aus

Die betroffenen Kreditinstitute versuchen, die unangemessen hohen Zinsen mit folgendem Argument zu rechtfertigen: Wenn ein Kreditnehmer aufgrund seiner finanziellen Situation nicht wirklich kreditwürdig ist, trägt die Bank ein besonderes Rückzahlungsrisiko. Dieses gleicht sie durch den hohen Zinssatz aus.

Doch dieses Argument lassen die Gerichte nicht gelten. Denn Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden zu prüfen. Ist der Kunde nicht kreditwürdig, darf die Bank gar kein Darlehen vergeben. Auch wenn es eine Frage des Einzelfalls ist, ob ein Darlehensvertrag sittenwidrig ist oder nicht, berücksichtigen die Gerichte dabei kein besonderes Rückzahlungsrisiko (LG Erfurt, Urt. v. 15.5.2023 – 9 O 101/23 und LG München I Urt. v. 7.11.2019 – 27 O 10720/19).

Außerdem: Häufig treten Banken Forderungen aus Verbraucherdarlehen an Inkassounternehmen wie paywise ab. Gerät der Kreditnehmer in Zahlungsverzug, übernimmt das Inkassounternehmen dann den professionellen Forderungseinzug.

Bildnachweis: @AdobeStock_680776562, nicoletaionescu

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