6. Juli 2023

Der Basiszins und seine Bedeutung für das Forderungsmanagement

Seit Beginn des Jahres 2022 wird der Basiszinssatz (für Deutschland) zweimal im Jahr berechnet. Als Grundlage für diese Berechnung dient der Leitzins der EZB. Alle, die regelmäßig mit Geldgeschäften zu tun haben, kommen regelmäßig mit dem Basiszins in Berührung. Aber auch im Mahnwesen und im professionellen Forderungsmanagement spielt er eine zentrale Rolle.

Doch was genau ist der Basiszins? Und wieso ist er auch bei der Berechnung von Verzugszinsen von Bedeutung? Der folgende Artikel liefert Antworten auf diese und weitere Fragen.

Definition und Begriffserklärung

Beim Basiszinssatz handelt es sich um einen variablen Zinssatz, der von der EZB immer wieder neu bestimmt wird. Daher kommt er auch bei Geschäften zwischen der EZB und den nationalen Geschäftsbanken zum Tragen. Die Vorgaben, die erfüllt sein müssen, um den Basiszinssatz zu berechnen, stammen ebenfalls von der EZB.

Besonders wichtig wird der Basiszinssatz, wenn es um die Berechnung von Verzugszinsen geht. Befindet sich ein Schuldner im Zahlungsverzug, werden Zinsen fällig. Der Leitzins sorgt wiederum dafür, dass diese einen bestimmten Prozentsatz nicht übersteigen. Der Basiszins dient somit in gewisser Weise auch dem Schutz der Schuldner.

Wo findet der Basiszins Anwendung?

Wie bereits angedeutet, wird der Basiszins vor allem bei Geschäften zwischen zwei Parteien interessant. Kann ein Schuldner, seine Rechnung, hat der Gläubiger das Recht, Zinsen zu fordern. Voraussetzung hierfür ist, dass das Unternehmen die entsprechende Leistung bereits erbracht hat und sich der Schuldner in Verzug befindet. Die Zinsen werden dann zur ursprünglichen Rechnungssumme hinzuaddiert. Hat Ihr Kunde auf eine Mahnung oder Zahlungserinnerung hin nicht gezahlt, befindet er sich im Zahlungsverzug. Bei der Berechnung der Verzugszinsen müssen Sie sich dann am aktuellen Basiszinssatz orientieren (§288 des BGB). 

Die Höhe des Basiszinssatzes: Wie setzt sich der Zinssatz zusammen?

Um zu verstehen, wie der Basiszinssatz genau zustande kommt, sollten Sie einen Blick in §288 des BGB werfen:

  • Absatz eins besagt, dass die Schuld im Rahmen eines Verzuges verzinst werden muss. Der Zinssatz liegt (für das betreffende Jahr) fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz. Diese Regelung gilt jedoch nur dann, wenn am betreffenden Geschäft ein Verbraucher beteiligt ist.
  • Darüber hinaus sollte er bei Geschäften zwischen zwei gewerblichen Parteien neun Prozent über dem Basiszinssatz liegen (§288 des BGB, Absatz 2).

Das bedeutet, dass private Kunden mit weniger Zinsen belastet werden, wenn sie in Verzug geraten. Als Basis für die Berechnung gilt immer der jeweilige Basiszinssatz des aktuellen Halbjahres. Ihr Kunde hat auf eine Mahnung nicht gezahlt? Dann sollten Sie überprüfen, ob es sich um einen Unternehmer oder eine Privatperson handelt. Das ist wichtig, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Sie sich im rechtlich korrekten Rahmen bewegen.

Praxisbeispiele

Zuerst gilt es, herausfinden, ob der Gläubiger ein Geschäft oder eine Privatperson ist. Haben Sie beispielsweise an einen privaten Kunden fakturiert, gehen Sie wie folgt vor:

Aktueller Basiszinssatz + 5 Prozent = Verzugszinssatz

Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang, dass der aktuelle Verzugszinssatz natürlich auch negativ sein kann. In diesem Fall profitiert Ihr Kunde von niedrigeren Verzugszinsen.

Die Formel für die Berechnung der Verzugszinsen bei gewerblichen Kunden unterscheidet sich lediglich in einem Punkt. Sie lautet:

Aktueller Basiszinssatz + 9 Prozent = Verzugszinssatz

Achtung: Die Regelungen zu Geschäften mit gewerblichen Kunden haben sich im Jahr 2014 geändert. Sollten Sie Verzugszinsen für ein Geschäft berechnen wollen, das

  • vor dem 29.07.2014 geschlossen wurde
  • … und bis Ende Juni 2016 hätte bezahlt werden müssen,

müssen Sie acht (anstatt neun) Prozent addieren.

Ein konkretes Beispiel:

Ein privater Kunde zahlt seine Rechnung nicht pünktlich und gerät in Zahlungsverzug. Die Verzugszinsen berechnen sich wie folgt:

1,62 Prozent + 5 Prozent = 6,62 Prozent Verzugszinsen

Ein gewerblicher Kunde würde in diesem Fall 10,62 Prozent Verzugszinsen zahlen.

Alternativ zu den genannten Formeln können Sie natürlich auch einen Zinsrechner für die Ermittlung des Basiszins nutzen.

Zahlt der Schuldner nach einer gewissen Zeit immer noch nicht, können Sie auch ein Inkassobüro beauftragen. Idealerweise haben Sie den Käufer oder Kunden vorab richtig gemahnt – ihm also eine Mahnung oder Zahlungserinnerung zukommen lassen. Als erfahrenes Inkassounternehmen kümmern wir von paywise uns gerne um den Forderungseinzug. Sprechen Sie uns an!

Bildnachweise: Headerbild © AdobeStock_604521193, sommart

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