21. September 2023

Schuldanerkenntnis

Ein Schuldanerkenntnis ist ein rechtliches Mittel, mit dem ein Schuldner die Existenz einer Schuld – zum Beispiel einer Geldforderung – anerkennt. Das BGB enthält hier zu Regelungen in den §§ 780, 781 BGB.

Schuldanerkenntnisse können in unterschiedlichen Formen auftreten und je nach Art verschiedene rechtliche Folgen haben. Im Folgenden werden die wichtigsten Arten von Schuldanerkenntnissen erläutert.

Abstraktes Schuldanerkenntnis

Das abstrakte Schuldanerkenntnis ist ein selbstständiges Schuldgrund, das unabhängig vom zugrundeliegenden Schuldverhältnis besteht.

Es wird ein neuer Vertrag geschlossen, der ein neues Schuldverhältnis begründet. Der anerkennende Schuldner begründet durch das abstrakte Schuldnerkenntnis eine neue Verbindlichkeit, die selbstständig besteht. Entspricht das festgestellte Schuldverhältnis der Rechtslage nicht, so wird es durch das abstrakte Schuldanerkenntnis geschaffen.

Das bedeutet, dass der Schuldner seine Schuld anerkennt, ohne dass konkret Bezug auf das ursächliche Schuldverhältnis genommen wird. Das abstrakte Schuldanerkenntnis verpflichtet den Schuldner unabhängig davon, ob die ursprüngliche Forderung besteht oder nicht. Das abstrakte Schuldanerkenntnis wird auch „Schuldversprechen“ genannt. Dieses bedarf der Schriftform.

Deklaratorisches Schuldanerkenntnis

Das deklaratorische Schuldanerkenntnis bestätigt eine bereits bestehende Schuld. Es wird kein neuer Schuldgrund geschaffen.

Das deklaratorische Schuldanerkenntnis bestätigt eine bereits bestehende Schuld und beseitigt damit einen Streit oder einer Ungewissheit. Es bedeutet in der Regel Verzicht auf etwaige gegen die ursprüngliche Schuld bestehenden Einwendungen.

Dabei wird oft Bezug auf das ursprüngliche Schuldverhältnis genommen. Das deklaratorische Schuldanerkenntnis dient in erster Linie der Beweiserleichterung. Sollte es zu einem Prozess kommen, kann der Gläubiger das deklaratorische Schuldanerkenntnis vorlegen, um zu beweisen, dass eine Schuld besteht und keine Einwände durch den Schuldner mehr vorgebracht werden können.

Notarielles Schuldanerkenntnis

Ein notarielles Schuldanerkenntnis wird, wie der Name schon sagt, von einem Notar beurkundet.

Durch die notarielle Beurkundung erhält es eine besondere Beweiskraft. Im Streitfall kann der Gläubiger mit der notariellen Urkunde leichter nachweisen, dass eine Schuld anerkannt wurde.

Das notarielle Schuldanerkenntnis ist zudem ein Titel, aus dem wie aus dem Vollstreckungsbescheid oder einem Urteil, die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Ein gerichtliches Verfahren zur Titulierung ist im Gegensatz zum deklaratorischen oder abstrakten Schuldanerkenntnis nicht mehr notwendig. Mit einem notariellen Schuldanerkenntnis kann unmittelbar ein Gerichtsvollzieher beauftragt oder Lohn gepfändet werden.

Zusammenfassung

Schuldanerkenntnisse bieten sowohl dem Schuldner als auch dem Gläubiger rechtliche Sicherheit. Während das abstrakte Schuldanerkenntnis eine Schuld unabhängig von ihrer Ursache festlegt, bestätigt das deklaratorische Schuldanerkenntnis lediglich eine bestehende Schuld. Das notarielle Schuldanerkenntnis wiederum bietet die Möglichkeit der sofortigen Zwangsvollstreckung.

Wenn Sie ein Inkasso beauftragen, nutzen wir bei paywise das Schuldanerkenntnis im Rahmen unserer Ratenzahlungsvereinbarungen. So ist sichergestellt, dass wenn der Schuldner seine Raten nicht bezahlt, in einem etwaigen streitigen Verfahren keine Beweisprobleme mehr bestehen.

Bildnachweis: @AdobeStock_132529227, Wayhome Studio

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