17. Juli 2024

Gutschrift

Eine Gutschrift im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist eine besondere Form der Rechnung, bei der der Schuldner anstelle des Gläubigers das Abrechnungsdokument ausstellt. Der entscheidende Unterschied zu einer normalen Rechnung ist also, wer das Dokument ausstellt.

Was ist eine Gutschrift?

Bei einer Gutschrift rechnet der Kunde die erhaltene Leistung oder Lieferung ab, während dies bei einer Rechnung der Verkäufer oder Dienstleister tut. Wichtig ist, dass sich die Parteien vorab auf das Gutschriftverfahren einigen müssen.

Was muss eine Gutschrift enthalten?

Gutschriften müssen die gleichen Pflichtangaben aufweisen wie Rechnungen. Besonders wichtig ist, dass der Kunde die Gutschrift ausdrücklich als „Gutschrift“ bezeichnet. Eine Gutschrift muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers und leistenden Unternehmers
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer des gelieferten Gegenstands oder Umfang der erbrachten Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
  • das nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt sowie
  • Steuersatz und Steuerbetrag.

Wichtig: Nur eine korrekt ausgestellte Gutschrift mit allen Pflichtangaben kann als Nachweis für den Vorsteuerabzug dienen.

Wann berechtigt eine Gutschrift zum Vorsteuerabzug?

Der Vorsteuerabzug ermöglicht es Unternehmern, die Umsatzsteuer, die sie selbst für Waren oder Dienstleistungen bezahlt haben, von ihrer Umsatzsteuerschuld abzuziehen.

Für den Vorsteuerabzug bei Gutschriften gelten ähnliche Regeln wie für Rechnungen. Der Empfänger muss zum Steuerausweis berechtigt sein, die Gutschrift muss alle Pflichtangaben enthalten und dem Empfänger zugegangen sein.

Vorsicht ist jedoch bei Kleinunternehmern geboten. Erhalten sie eine Gutschrift mit ausgewiesener Umsatzsteuer, müssen sie dieser widersprechen, da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer erheben dürfen. Der Kunde kann dann eine Gutschrift ohne Umsatzsteuer ausstellen.

Welche Vorteile gibt es?

Die Gutschrift ist eine vollwertige Alternative zur Rechnung. Das Gutschriftverfahren bietet einige Vorteile, insbesondere bei regelmäßigen Geschäftsbeziehungen. Es kann Zeit und bürokratischen Aufwand sparen, insbesondere wenn ein größeres Unternehmen mit vielen Freiberuflern oder Subunternehmern zusammenarbeitet. Der Leistungserbringer wird entlastet und der Leistungsempfänger kann die Abrechnung effizienter gestalten.

Verschiedene Arten von Gutschriften

Neben der umsatzsteuerlichen Gutschrift spricht man auch von kaufmännischen Gutschriften (Rechnungskorrekturen), buchhalterischen Gutschriften und Bankgutschriften. Diese haben jeweils eine andere Bedeutung.

  • Bankgutschrift: Eine Bankgutschrift bezeichnet einen Zahlungseingang auf einem Bankkonto. Es handelt sich um einen Betrag, der dem Konto gutgeschrieben, also hinzugefügt wird. Mit einer Bankgutschrift erhält der Kontoinhaber einen Anspruch gegenüber seiner Bank auf Auszahlung oder Verwendung des gutgeschriebenen Betrags.
  • Rechnungskorrektur: Eine Rechnungskorrektur oder Stornorechnung ist ein Dokument, das eine bereits ausgestellte Rechnung ganz oder teilweise korrigiert oder storniert. Sie dient dazu, Fehler in der ursprünglichen Rechnung zu berichtigen oder eine Rechnung vollständig rückgängig zu machen.
  • Buchhalterische Gutschrift: Eine buchhalterische Gutschrift ist eine Buchung auf der Habenseite (Kreditseite) eines Kontos in der doppelten Buchführung, während eine Lastschrift eine Buchung auf der Sollseite (Debetseite) ist.

Bildquelle: ©AdobeStock_513196804, Andrey Popov

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