Ein beliebtes Instrument im Rahmen des Forderungsmanagements ist die Abtretung von Forderungen durch den Gläubiger an einen Dritten. Diese wird auch als Zession bezeichnet.
Die Abtretung von Forderungen ist in § 398 BGB geregelt. Hiernach kann ein Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen eine Forderung auf diesen übertragen. Mit dem Abschluss des Abtretungsvertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers. Durch die Abtretung kommt es somit zu einem Gläubigertausch. Der neue Gläubiger kann nun anstelle des alten Gläubigers die Erfüllung der Forderung vom Schuldner verlangen.
Mit der abgetretenen Forderung gehen die Kreditsicherheiten auf den neuen Gläubiger über. Zu beachten ist allerdings, dass der Schuldner gegenüber dem neuen Gläubiger die Einwendungen erheben kann, die zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den alten Gläubiger bestanden.
Grundsätzlich können alle Forderungen abgetreten werden. Eine Zustimmung des Schuldners ist in den meisten Fällen nicht erforderlich. Sie sollten allerdings beachten, dass kein Abtretungsverbot vorliegt:
Tipp: Eine Abtretung ist gemäß § 354 a HGB trotz Abtretungsverbot wirksam, wenn sie sich auf eine Geldforderung zwischen zwei Kaufleuten bezieht. In diesem Fall steht dem Schuldner jedoch die Möglichkeit zu, schuldbefreiend an den bisherigen Gläubiger zu leisten.
Hierbei kann sich der Gläubiger einer lästigen Forderung gegenüber seinem Schuldner entledigen. Eine besondere Form der Abtretung ist das Factoring. Dadurch können Unternehmen schnell Liquidität generieren und ihren Cash-Flow verbessern. Eine Abtretung bedeutet auch weniger Ausfallrisiken, da der Factorer in manchen Fällen das Ausfallrisiko übernimmt. Zudem spart sich der Gläubiger den Zeitaufwand, die Forderung einzutreiben, da dies der neue Gläubiger übernimmt.
Allerdings verlangen die Factorer, an die die Forderung abgetreten wurde, oft nicht unerhebliche Gebühren. Zudem ist eine Abtretung oft nicht mehr möglich, wenn sich der Schuldner bereits in Zahlungsverzug befindet. Auch die Abtretung von Einzelforderungen ist nicht immer möglich, oft wird die Abtretung des gesamten Forderungsbestands gefordert. Wenn Sie ein Inkassounternehmen beauftragen, bleiben Sie jedoch zu 100 Prozent Inhaber Ihrer Hauptforderung, Gebühren fallen nicht an.
Es gibt unterschiedliche Formen der Abtretung. Im Folgenden stellen wir Ihnen nur die wichtigsten vor:
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