Das Vollstreckungsgericht ist eine spezielle Abteilung der Amtsgerichte, die speziell für die Zwangsvollstreckung zuständig ist.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung, also der Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche mittels staatlicher Gewalt, ordnet das Vollstreckungsgericht die Vollstreckungsmaßnahmen an und wirkt bei ihnen mit.
Das Vollstreckungsgericht gewährleistet also die Durchsetzung titulierter Forderungen.
Nach § 764 Abs. 2 ZPO ist das Vollstreckungsgericht, sofern nicht das Gesetz ein anderes Amtsgericht bezeichnet, das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll oder stattgefunden hat.
Für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse ist das Vollstreckungsgericht nach § 828 ZPO zuständig, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Das Vollstreckungsgericht ist für folgende Aufgaben zuständig:
Das Vollstreckungsgericht handelt entweder durch den Rechtspfleger oder in komplizierten Fällen durch den Richter.
Unabhängig von den allgemeinen Vollstreckungsgerichten gibt es noch das Zentrale Vollstreckungsgericht in jedem Bundesland. Diese sind zuständig für die Führung von Schuldnerverzeichnissen und der Vermögensauskünfte, die im jeweiligen Bundesland abgegeben werden.
In diesem Zusammenhang übernehmen die zentralen Vollstreckungsgerichte automatisiert Datensätze der einzelnen Vollstreckungsorgane und legen diese in ein landesweites Schuldnerverzeichnis ab und leiten die Informationen an das bundesweite Vollstreckungsportal weiter.
Hier kann jeder Einsicht nehmen, der Informationen für die Zwangsvollstreckung benötigt oder wirtschaftliche Nachteile vermeiden will.
Bildnachweis: @AdobeStock_617981300; photobyphotoboy
Sie haben mit uns einen starken Partner an Ihrer Seite.
paywise zieht Forderungen für Unternehmen jeder Größe ein – für Soloselbständige, KMUs sowie große Unternehmen.