24. August 2023

Das Vollstreckungsgericht

Das Vollstreckungsgericht ist eine spezielle Abteilung der Amtsgerichte, die speziell für die Zwangsvollstreckung zuständig ist.

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung, also der Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche mittels staatlicher Gewalt, ordnet das Vollstreckungsgericht die Vollstreckungsmaßnahmen an und wirkt bei ihnen mit.

Das Vollstreckungsgericht gewährleistet also die Durchsetzung titulierter Forderungen.

Örtliche Zuständigkeit der Vollstreckungsgerichte

Nach § 764 Abs. 2 ZPO ist das Vollstreckungsgericht, sofern nicht das Gesetz ein anderes Amtsgericht bezeichnet, das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll oder stattgefunden hat.

Für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse ist das Vollstreckungsgericht nach § 828 ZPO zuständig, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Die Aufgaben

Das Vollstreckungsgericht ist für folgende Aufgaben zuständig:

  • Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, aufgrund derer z.B. eine Lohnpfändung oder Kontopfändung durchgeführt wird.
  • Erlass von Haftbefehlen, zum Beispiel wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist
  • Durchsuchungsanordnungen
  • Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken
  • Entscheidung über Anträge zur Zulässigkeit der Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
  • Gerichtsvollzieherverteilerstellen, über die Zwangsvollstreckung durch die Gerichtsvollzieher koordiniert wird.
  • Vollstreckungserinnerungen gegen Maßnahmen anderer Vollstreckungsorgane (§ 766 ZPO).

Das Vollstreckungsgericht handelt entweder durch den Rechtspfleger oder in komplizierten Fällen durch den Richter.

Das Zentrale Vollstreckungsgericht

Unabhängig von den allgemeinen Vollstreckungsgerichten gibt es noch das Zentrale Vollstreckungsgericht in jedem Bundesland. Diese sind zuständig für die Führung von Schuldnerverzeichnissen und der Vermögensauskünfte, die im jeweiligen Bundesland abgegeben werden.

In diesem Zusammenhang übernehmen die zentralen Vollstreckungsgerichte automatisiert Datensätze der einzelnen Vollstreckungsorgane und legen diese in ein landesweites Schuldnerverzeichnis ab und leiten die Informationen an das bundesweite Vollstreckungsportal weiter.

Hier kann jeder Einsicht nehmen, der Informationen für die Zwangsvollstreckung benötigt oder wirtschaftliche Nachteile vermeiden will.

Bildnachweis: @AdobeStock_617981300; photobyphotoboy

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