Wenn mehrere Personen Ihnen ein und denselben Betrag schulden, spricht man oft von Gesamtschuldnern. Häufige Beispiele sind die Begleichung der Miete bei mehreren Mietparteien oder die Rückzahlung eines Darlehens.
Bei einer Gesamtschuld sind mehrere Schuldner verpflichtet, ein und dieselbe Forderung zu begleichen. Der Gläubiger kann nach seiner Wahl von jedem der Schuldner die gesamte Forderung oder einen Teil davon verlangen, jedoch insgesamt nur einmal.
Verlangt der Gläubiger von einem Gesamtschuldner die gesamte Zahlung, kann dieser Schuldner sich nicht darauf berufen, dass es noch weitere Gesamtschuldner gibt. Er zahlt zunächst alles. Anschließend kann er sich das Geld von den Mitschuldnern anteilig zurückzahlen lassen.
Für den Gläubiger ist die Gesamtschuld angenehm. Er hat mehrere Schuldner, an die er sich halten kann. Das Risiko, auf einer Forderung sitzen zu bleiben, ist also geringer. Um einen Zahlungsausfall zu vermeiden, ist es daher ratsam, sich direkt den leistungsfähigsten und liquidesten Schuldner auszusuchen.
Beispiele:
Eine Gesamtschuld entsteht, wenn mehrere Personen dem Gläubiger dasselbe schulden, der Gläubiger die Leistung aber nur einmal verlangen kann. Diese Verpflichtung kann sich aus einem Vertrag (Mietvertrag, Darlehensvertrag…), aber auch aus dem Gesetz ergeben.
Beispiele:
Alle Gesamtschuldner bleiben so lange verpflichtet, bis einer (oder mehrere) von ihnen die gesamte Zahlung übernimmt. Sobald ein Schuldner den gesamten Betrag zahlt, wirkt sich dies auf alle anderen aus:
Welcher Gesamtschuldner im Verhältnis zu seinen Mitschuldnern wie viel zahlen muss, hängt vom sog. Innenverhältnis ab und wird häufig vertraglich geregelt. Oft ergibt die Auslegung eine Teilung nach gleichen Anteilen. Das widerspricht gelegentlich aber der Interessenlage.
Beispiel: In einer Dreier-Wohngemeinschaft vereinbaren die Mitbewohner, dass jeder einen Anteil entsprechend der Zimmergröße trägt.
Wenn es keine ausdrückliche Regelung gibt, entscheidet die sog. ergänzende Vertragsauslegung. Es kommt dann darauf an, was die Personen vereinbart hätten, wenn sie den betreffenden Fall vor Augen gehabt hätten.
Bildnachweis: @AdobeStock_602779830, Kamil
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