18. Februar 2025

Wie werden Verzugszinsen berechnet

Verzugszinsen sind ein wichtiges Instrument im Forderungsmanagement, das sich aus dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und einem gesetzlichen Aufschlag zusammensetzt. Für Unternehmen bietet die professionelle Berechnung und Durchsetzung von Verzugszinsen eine entscheidende Möglichkeit, Liquiditätsausfälle zu kompensieren und Zahlungsansprüche rechtssicher zu sichern.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Verzugszinsen werden ab dem ersten Tag des Zahlungsverzugs berechnet und setzen sich aus dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (aktuell 2,27%) plus einem gesetzlichen Aufschlag zusammen. Die genaue Höhe hängt davon ab, ob es sich um ein Geschäft mit Verbrauchern oder Unternehmern handelt.
  • Die Berechnung erfolgt nach einer klar definierten Formel, die den Rechnungsbetrag, den jeweiligen Zinssatz und die genaue Anzahl der Verzugstage berücksichtigt. Im Jahr 2025 wird mit 365 Tagen gerechnet.
  • Bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) beträgt der Verzugszinssatz aktuell 11,27% (Basiszinssatz + 9%), während er bei Geschäften mit Verbrauchern (B2C) bei 7,27% (Basiszinssatz + 5%) liegt.

Die korrekte Berechnung von Verzugszinsen ist ein wesentlicher Bestandteil eines erfolgreichen Forderungsmanagements. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen kann die präzise Ermittlung und Durchsetzung von Verzugszinsen über die Liquidität Ihres Unternehmens entscheiden. In diesem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Verzugszinsen rechtssicher berechnen und welche Besonderheiten Sie dabei beachten müssen.

Grundlagen des Zahlungsverzugs

Wann fallen Verzugszinsen an? Grundlagen und Voraussetzungen

Verzugszinsen sind ein wichtiges Instrument für Unternehmen, um säumige Zahler zur pünktlichen Begleichung ihrer Rechnungen zu motivieren. Sie kommen dann zum Tragen, wenn sich ein Schuldner im Zahlungsverzug befindet. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in mehreren Paragraphen des BGB: Während § 247 BGB die Höhe des Basiszinssatzes und dessen regelmäßige Anpassung durch die Deutsche Bundesbank regelt, bestimmt § 288 BGB die konkreten Verzugszinssätze. Die Voraussetzungen für den Eintritt des Verzugs selbst sind in § 286 BGB festgelegt. Doch wann genau tritt dieser Verzug ein?

Bei Geschäften zwischen Unternehmen gilt gemäß § 286 Abs. 3 BGB: Der Schuldner kommt automatisch 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit einer Rechnung in Verzug. Ist auf der Rechnung ein konkretes Zahlungsziel angegeben, tritt der Verzug bereits am Tag nach Ablauf dieser Frist ein. Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten besondere Regeln – hier muss in der Regel eine Mahnung erfolgen, bevor Verzugszinsen nach § 288 BGB berechnet werden können. Der Basiszinssatz, dessen Höhe sich nach § 247 BGB richtet, wird dabei zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres angepasst und bildet die Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen.

Wie berechnen sich Verzugszinsen? Die richtige Formel für jeden Fall

Die Berechnung von Verzugszinsen mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, folgt aber einem klaren Schema. Der Zinssatz setzt sich gemäß § 288 BGB aus zwei Komponenten zusammen: Dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (aktuell 2,27%), der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, sowie einem gesetzlichen Aufschlag, der sich nach der Art des Geschäfts richtet.

Der Verzug selbst kann dabei auf verschiedene Weise eintreten. Bei kalendermäßig bestimmter Leistungszeit erfolgt dies automatisch ohne Mahnung (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Bei Verbrauchern tritt der Verzug 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein, sofern sie darauf besonders hingewiesen wurden (§ 286 Abs. 3 BGB). In allen anderen Fällen ist eine Mahnung erforderlich.

Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen von der Verzugspflicht. Diese greifen etwa bei unklaren oder widersprüchlichen Rechnungsangaben, bei berechtigten Einwendungen gegen die Forderung, bei höherer Gewalt oder wenn den Schuldner kein Verschulden trifft.

Für die praktische Berechnung ergeben sich folgende Formeln:

Bei Geschäften mit Verbrauchern (B2C) beträgt der Gesamtzinssatz 7,27% (Basiszinssatz 2,27% + 5% Aufschlag). Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Rechnungsbetrag x (7,27%) x Verzugstage / (365 x 100).

Bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) liegt der Gesamtzinssatz bei 11,27% (Basiszinssatz 2,27% + 9% Aufschlag). Hier lautet die Formel: Rechnungsbetrag x (11,27%) x Verzugstage / (365 x 100).

Wichtig zu beachten ist, dass 2025 ein normales Jahr ist und daher mit 365 Tagen gerechnet wird.

Ein Praxisbeispiel zur Veranschaulichung: Ein Unternehmen hat eine offene Forderung von 10.000 Euro gegenüber einem anderen Unternehmen. Der Schuldner zahlt 90 Tage nach Fälligkeit. Die Berechnung lautet: 10.000 € x 11,27% x 90 / (365 x 100) = 278,14 €

Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten

Vertragliche Spielräume bei Verzugszinsen

Die gesetzlichen Regelungen zu Verzugszinsen lassen Raum für individuelle vertragliche Vereinbarungen. Dabei müssen Sie jedoch wichtige rechtliche Grenzen beachten:

Möglichkeiten der Vertragsgestaltung:

  • Höhere Verzugszinsen: Sie können vertraglich einen höheren als den gesetzlichen Verzugszinssatz vereinbaren. Dies muss jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem potentiellen Verzugsschaden stehen. Überhöhte Zinssätze können von Gerichten als unwirksam eingestuft werden.
  • Fälligkeitsregelungen: Die Vertragsparteien können konkrete Zahlungsziele festlegen. Diese beeinflussen direkt den Zeitpunkt des Verzugseintritts und damit den Beginn der Verzugszinsberechnung.

Wichtige Grenzen:

  • Ausschlussverbot: Eine vertragliche Regelung, die Verzugszinsen komplett ausschließt, ist unwirksam. Das Recht auf Verzugszinsen ist gesetzlich garantiert und kann nicht vollständig abbedungen werden.
  • AGB-Kontrolle: Besonders bei vorformulierten Vertragsbedingungen (AGB) unterliegen Verzugszinsvereinbarungen einer strengen rechtlichen Kontrolle. Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind unwirksam.

Besonderheiten im B2B-Bereich

Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) gelten besondere Regelungen, die über die allgemeinen Verzugszinsregelungen hinausgehen:

Die 40-Euro-Pauschale:

  • Gesetzliche Grundlage: Im B2B-Bereich haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro
  • Mehrfache Berechnung: Die Pauschale kann für jede einzelne Rechnung separat berechnet werden
  • Anrechnungsregelung: Die Pauschale wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist  (z.B. Inkassogebühren)

Weitergehende Rechte im B2B-Bereich:

  • Automatischer Verzugseintritt: Nach 30 Tagen tritt auch ohne Mahnung automatisch Verzug ein
  • Höhere Verzugszinsen: Der gesetzliche Aufschlag beträgt im B2B-Bereich 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (aktuell also 11,27%)
  • Erweiterte Schadensersatzansprüche: Entstehen durch den Verzug höhere Kosten, können diese zusätzlich geltend gemacht werden

Sonderfälle in der Praxis

Im Geschäftsalltag treten häufig Situationen auf, die eine besondere Behandlung bei der Verzugszinsberechnung erfordern:

Ratenzahlungsvereinbarungen:

  • Separate Berechnung: Bei vereinbarten Ratenzahlungen erfolgt die Verzugszinsberechnung für jede einzelne Rate gesondert. Dies ist wichtig, da jede Rate ihr eigenes Fälligkeitsdatum hat und somit auch einen eigenen Verzugszeitraum begründet.
  • Verzugsbeginn: Maßgeblich ist jeweils das Fälligkeitsdatum der einzelnen Rate. Der Verzug beginnt dabei für jede Rate individuell am Tag nach der jeweiligen Fälligkeit, sofern keine Zahlung erfolgt ist.
  • Teilweise Nichtzahlung: Wird eine Rate nicht vollständig bezahlt, berechnen sich die Verzugszinsen nur auf den ausstehenden Betrag dieser Rate. Dies ermöglicht eine faire und präzise Abrechnung des tatsächlichen Verzugsschadens.

Teilzahlungen bei bestehenden Forderungen:

  • Reduktion der Berechnungsgrundlage: Sobald eine Teilzahlung eingeht, verringert sich die Basis für die weitere Verzugszinsberechnung entsprechend. Dies bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt der Teilzahlung nur noch der verbleibende offene Betrag verzinst wird.
  • Anrechnungsreihenfolge: Ohne anderslautende Vereinbarung erfolgt die Anrechnung von Zahlungen nach den gesetzlichen Vorgaben zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung. Diese Reihenfolge ist für Gläubiger vorteilhaft, da sie die Verzugszinsen sichert.
  • Dokumentationspflicht: Eine sorgfältige und lückenlose Dokumentation aller Teilzahlungen ist für die korrekte Zinsberechnung unerlässlich. Nur so können Sie nachvollziehbar belegen, ab wann sich die Berechnungsgrundlage wie verändert hat.

Sonderfälle bei vorzeitiger Zahlung:

  • Beendigungszeitpunkt: Die Berechnung der Verzugszinsen endet am Tag des Zahlungseingangs. Dies gilt auch dann, wenn ursprünglich eine längere Zahlungsfrist eingeräumt wurde, da der Verzugsschaden mit der Zahlung entfällt.
  • Teilweise Erfüllung: Bei einer teilweisen Zahlung läuft die Verzugszinsberechnung für den noch offenen Restbetrag weiter. Die Zinsen werden dann auf Basis des verbleibenden Betrags neu berechnet.
  • Berücksichtigung von Bankenlaufzeiten: Für das Ende der Verzugszinsberechnung ist der Tag der tatsächlichen Gutschrift auf dem Gläubigerkonto maßgeblich. Die Dauer der Banküberweisung geht dabei zu Lasten des Schuldners.

Die korrekte Handhabung dieser Sonderfälle erfordert sowohl rechtliches Know-how als auch eine präzise Dokumentation. Mit einem digitalen Inkassospezialisten wie paywise entlasten Sie sich von dieser komplexen Aufgabe. Unser System berücksichtigt automatisch alle relevanten Besonderheiten bei der Verzugszinsberechnung und gewährleistet so eine rechtssichere Forderungsdurchsetzung – auch in komplexen Zahlungssituationen.

Praktische Durchsetzung von Verzugszinsen mit paywise

Die effektive Durchsetzung von Verzugszinsen erfordert ein systematisches und professionelles Vorgehen. Als digitales Inkassounternehmen unter anwaltlicher Führung unterstützt Sie paywise dabei mit modernster Technologie:

Professionelles Forderungsmanagement:

  • Dokumentation der Forderung: Eine lückenlose Dokumentation ist der Schlüssel zum Erfolg. Mit paywise können Sie alle relevanten Unterlagen wie Rechnungen, Mahnungen und Zahlungsnachweise direkt digital hochladen und verwalten. Dies ermöglicht Ihnen jederzeit den Nachweis Ihrer Ansprüche und automatisiert die Berechnung der Verzugszinsen.
  • Zeitnahe Reaktion: Je früher Sie auf Zahlungsverzug reagieren, desto höher sind die Erfolgsaussichten. paywise startet innerhalb von 12 Stunden nach Beauftragung mit der Bearbeitung Ihrer Forderung und leitet umgehend professionelle Maßnahmen ein. Dies signalisiert dem Schuldner Ihre Professionalität und Konsequenz.
  • Kommunikation mit dem Schuldner: Eine klare, aber sachliche Kommunikation ist entscheidend. Das Fair-Payment-Konzept von paywise setzt auf eine ausgewogene Kommunikation mit dem Schuldner. Dabei werden transparent die anfallenden Verzugszinsen aufgezeigt und bei Bedarf faire Lösungen wie Ratenzahlungsvereinbarungen angeboten.

Digitale Vorteile mit paywise:

  • Automatisierte Berechnung: Die KI-gestützte Technologie von paywise berechnet Verzugszinsen präzise und automatisch. Dies minimiert Fehler und spart Ihnen wertvolle Zeit, besonders bei einer Vielzahl von Forderungen.
  • Intelligentes Monitoring: Das digitale System von paywise überwacht Ihre Forderungen kontinuierlich und informiert Sie automatisch über wichtige Entwicklungen. So behalten Sie auch bei vielen offenen Posten stets den Überblick.
  • Modernes Dokumentenmanagement: Über die digitale Plattform von paywise haben Sie jederzeit Zugriff auf alle Ihre Forderungsdokumente. Die Integration ist dabei über verschiedene Wege möglich – vom einfachen PDF-Upload bis zur automatischen Anbindung an Ihr Buchhaltungssystem.

Die konsequente Durchsetzung von Verzugszinsen ist ein wichtiger Baustein für ein gesundes Liquiditätsmanagement. Mit paywise als digitalem Partner an Ihrer Seite minimieren Sie nicht nur den administrativen Aufwand, sondern maximieren auch Ihre Erfolgsaussichten bei der Forderungsdurchsetzung. Dabei entstehen Ihnen bei unbestrittenen Forderungen keine Kosten – der Schuldner trägt sämtliche Inkassogebühren, während Sie Ihre Forderung zu 100% erhalten.

Professionelles Forderungsmanagement: Der Schlüssel zum Erfolg

Abschließend lässt sich festhalten: Die korrekte Berechnung und Durchsetzung von Verzugszinsen ist ein komplexer, aber wesentlicher Bestandteil eines erfolgreichen Forderungsmanagements. Die Vielzahl an rechtlichen Vorschriften, Berechnungsgrundlagen und Sonderfällen macht es gerade für Unternehmen schwierig, den Überblick zu behalten und alle Ansprüche optimal durchzusetzen.

Mit paywise als digitalem Inkassopartner können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Unsere KI-gestützte Technologie übernimmt für Sie die präzise Berechnung der Verzugszinsen, während unser erfahrenes Team unter anwaltlicher Führung die professionelle Durchsetzung Ihrer Ansprüche sicherstellt. Dabei profitieren Sie von unserem Fair-Payment-Konzept, das auf eine nachhaltige Lösung für alle Beteiligten abzielt.

Starten Sie noch heute und überlassen Sie die komplexe Verzugszinsberechnung und -durchsetzung den Profis – ganz ohne eigenes Kostenrisiko.

Häufig gestellte Fragen

Können Verzugszinsen auch bei berechtigten Einwendungen gegen die Forderung berechnet werden?

Nein, bei berechtigten Einwendungen gegen die Forderung, unklaren Rechnungsangaben oder wenn den Schuldner kein Verschulden trifft, entfällt die Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen. In solchen Fällen ist eine individuelle rechtliche Prüfung erforderlich.

Wie kann ich Verzugszinsen effektiv geltend machen?

Die effektive Geltendmachung von Verzugszinsen erfordert eine präzise Dokumentation, zeitnahe Reaktion auf Zahlungsverzug und klare, sachliche Kommunikation mit dem Schuldner. Digitale Lösungen wie automatisierte Berechnungssysteme und professionelles Forderungsmanagement können dabei helfen, den Prozess zu optimieren und Ihre Ansprüche rechtssicher durchzusetzen.

Wie lange können Verzugszinsen berechnet werden?

Die Berechnung von Verzugszinsen endet mit dem tatsächlichen Zahlungseingang auf dem Gläubigerkonto. Für die Dauer der Banküberweisung trägt der Schuldner das Risiko. Bei Teilzahlungen wird der Verzugszinssatz für den restlichen offenen Betrag weiter berechnet.

Welche Besonderheiten gelten im B2B-Bereich?

Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen gibt es zusätzliche Regelungen. Dazu gehören ein automatischer Verzugseintritt nach 30 Tagen, ein Anspruch auf eine 40-Euro-Pauschale pro Rechnung und höhere Verzugszinssätze. Zudem können bei nachgewiesenen höheren Verzugskosten zusätzliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Was sind Verzugszinsen genau?

Verzugszinsen sind finanzielle Kompensationszahlungen, die entstehen, wenn ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht erfüllt. Sie dienen als Ausgleich für den Liquiditätsausfall und den wirtschaftlichen Nachteil des Gläubigers. Rechtlich basieren sie auf den Paragraphen 286, 288 und 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und setzen sich aus dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie einem gesetzlichen Aufschlag zusammen.

Ab wann werden Verzugszinsen berechnet?

Der Beginn der Verzugszinsenberechnung hängt von der Art des Geschäfts ab. Bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) tritt der Verzug automatisch 30 Tage nach Rechnungszugang und Fälligkeit ein. Bei Verbrauchergeschäften (B2C) ist in der Regel eine Mahnung erforderlich. Der genaue Zeitpunkt wird durch das konkrete Zahlungsziel auf der Rechnung oder die gesetzlichen Fristen bestimmt.

Wie werden die Verzugszinsen konkret berechnet?

Die Berechnung erfolgt mit unterschiedlichen Zinssätzen für Geschäfte mit Verbrauchern und Unternehmen. Bei B2C-Geschäften beträgt der Gesamtzinssatz aktuell 7,27% (Basiszinssatz 2,27% + 5% Aufschlag), bei B2B-Geschäften 11,27% (Basiszinssatz 2,27% + 9% Aufschlag). Die Formel lautet: Rechnungsbetrag x Zinssatz x Verzugstage / (365 x 100).

Welche Kosten entstehen für mich als Auftraggeber?

Bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen hat Ihr Schuldner sämtliche Kosten des Inkassoverfahrens zu tragen, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Alle Kosten des Forderungsmanagements muss Ihr säumiger Schuldner bezahlen.

Wir als Inkassounternehmen erhalten erst eine Vergütung, wenn der Schuldner nach unserer Beauftragung ganz oder teilweise an Sie oder uns zahlt. Wir werten also auch Direktzahlungen als Erfolg unserer Inkassotätigkeit. Das heißt im Umkehrschluss aber auch, wenn wir kein Geld für Sie einziehen, erhalten wir von Ihnen auch keine Zahlung auf unsere Vergütung. Dies gilt auch dann, wenn wir die Forderung nicht eintreiben können, zum Beispiel weil Ihr Schuldner insolvent ist.

Gegebenenfalls kann es sein, dass Sie Auslagen für das Mahngericht oder Zwangsvollstreckungskosten leisten müssen. Hierfür können wir Vorschüsse verlangen. Bei Forderungen unter 500 Euro fallen für das Mahngericht in der Regel 36 Euro Gerichtskostenvorschuss an. Für jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme müssen Sie mit weiteren 40 bis 120 Euro rechnen. Auch diese Auslagen und Vorschüsse muss Ihr Schuldner vollständig erstatten. Da hier jedoch ein gewisses Ausfallrisiko besteht, schauen wir vor kostenauslösenden Maßnahmen immer in die Schufa. Sollten dort für den Schuldner Negativmerkmale hinterlegt sein, können Sie das Inkassoverfahren kostenfrei abbrechen.

Alles weitere finden Sie in unseren AGB und unter Kosten.

Kommt es zum Bestreiten im laufenden Inkassoprozess, versuchen wir natürlich, für Sie eine Lösung mit Ihrem Schuldner zu finden und vermitteln im Zweifelsfall eine Partnerkanzlei für Ihre Vertretung im streitigen Verfahren.

Was genau passiert bei einem Inkassoverfahren?

Ein Inkassoverfahren beginnt, wenn ein Unternehmen eine offene Forderung an uns übergibt. Wir starten zunächst mit einer kundenfreundlichen ersten Zahlungsaufforderung. Bleibt diese erfolglos, folgt eine zweite Mahnung mit Hinweis auf rechtliche Konsequenzen. Führt auch dies nicht zum Erfolg, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein und führen anschließend die Zwangsvollstreckung durch. Der gesamte Prozess wird dabei digital überwacht und Sie werden kontinuierlich über alle Entwicklungen informiert.

Wie übergebe ich eine offene Forderung an paywise?

Die Übergabe gestaltet sich denkbar einfach: Laden Sie Ihre Rechnung als PDF in unserem System hoch oder nutzen Sie eine unserer Schnittstellen zu gängigen Buchhaltungssystemen wie Lexoffice, Sevdesk oder FastBill. Unser System erkennt automatisch alle relevanten Informationen, und Sie erhalten innerhalb von 12 Stunden eine Auftragsbestätigung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Auftragsübergabe der Excel-Datei (CSV) oder Rest-API (Schnittstelle). 

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