Wer Informationen zur Bonität eines potenziellen Geschäftspartners benötigt, wendet sich an eine Auskunftei.
Auskunfteien sind Unternehmen, die Daten zur Bonität von Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen bündeln und so deren Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit bewerten.
Gegen Gebühr stellen Auskunfteien die ermittelten Bonitätsinformationen („Score“) Dritten zur Verfügung.
Nein, Auskunfteien sind keine Behörden. Sie sind privatwirtschaftlich organisierte und gewerblich handelnde Unternehmen. Sie handeln auch nicht in behördlichem Auftrag, haben also keine hoheitlichen Befugnisse.
Die bekannteste Auskunftei ist die Schufa. Daneben sind auch Boniversum, Crif, Creditreform oder Infoscore bekannte Auskunfteien.
Auskunfteien arbeiten mit verschiedenen Dienstleitern zusammen, um ihren Datenbestand aktuell zu halten. Dabei kaufen Auskunfteien teilweise ein. Typische Datenquellen sind neben öffentlichen Registern vor allem Kreditinstitute beziehungsweise Banken. Auch Leasinggesellschaften geben Daten zur Bonität von Kunden regelmäßig an Auskunfteien weiter. Schließlich geben auch Versicherungsgesellschaften, Vermieter und sogar Ärzte ihre Daten weiter.
Wenn diese Unternehmer ihre Daten an Auskunfteien weitergeben, spricht man von einer sogenannten Einmeldung. Da Inkassodienstleister grundsätzlich erst dann beauftragt werden, wenn ein Kunde nicht zahlt, haben sie für Auskunfteien häufig die wichtigsten Informationen.
Auskunfteien erheben eine Vielzahl von Daten:
Daten zur Identitätsfeststellungen werden erhoben, um einen richtigen Bezug zur Person herzustellen. Bei Unternehmen werden auch Informationen über die Rechtsform, den Zeitpunkt der Gründung, den Unternehmensgegenstand oder auch über die Mitarbeiteranzahl erfasst. Sofern Jahresabschlüsse, Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnung offengelegt werden müssen, erfassen Auskunfteien auch diese Informationen.
Sowohl bei natürlichen Personen als auch bei Unternehmen werden daneben insbesondere Negativdaten erhoben. Unter Negativdaten sind solche Informationen zu verstehen, die sich auf schlechte Zahlungserfahrungen beziehen. Dazu zählen beispielsweise
Achtung: In den beiden letzteren Fällen muss der Schuldner darüber informiert werden, dass die offene Forderung gegebenenfalls an eine Auskunftei übermittelt wird.
Schließlich erheben Auskunfteien auch sogenannte Positivdaten, also Informationen über erfolgreiche Zahlungserfahrungen (z.B. pünktliche Zahlung).
Grundsätzlich erteilen Auskunfteien jedem Dritten Bonitätsinformationen, der daran ein berechtigtes Interesse geltend machen kann. Dazu zählen insbesondere Inkassounternehmen. Für Inkassodienstleister ist eine solche Auskunft oft sinnvoll, um die Erfolgschancen eines Inkassos vorab zu prüfen. Bestehen Anhaltspunkte für eine so schlechte Zahlungsfähigkeit, dass ein Inkasso kaum erfolgreich sein wird, können Inkassodienstleister ihren Kunden durch eine vorherige Auskunft viel Geld einsparen.
Typischerweise fragen auch
Bontitätsauskünfte an. Voraussetzung ist, dass Sie mit dem Betroffenen finanziell in Berührung kommen, also einen Vertrag geschlossen haben oder sich ein Vertragsverhältnis anbahnt.
Daneben ist auch eine Selbstauskunft stets möglich. Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist diese Auskunft für den Betroffenen sogar kostenlos.
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