Zahlungsvereinbarungen sind ein wichtiger Bestandteil des Forderungsmanagements. Bevor Sie ein Inkasso beauftragen oder eine Mahnung oder Zahlungserinnerung versenden, müssen Sie überprüfen, ob sich Ihr Kunde an die Zahlungsvereinbarung gehalten hat.
Die Zahlungsvereinbarung ist eine Absprache darüber, wann für eine Leistung oder einen gekauften Artikel gezahlt werden muss. Zahlungsvereinbarungen werden also immer dann aktuell, wenn die Zahlung nicht direkt mit der Übergabe der Ware erfolgte.
Wer sich als Schuldner nicht an die Zahlungsvereinbarung hält, riskiert, dass ein Inkassounternehmen den offenen Betrag eintreibt. Der Schuldner muss in diesem Fall oft viel mehr Geld bezahlen als zuerst gedacht, weil zusätzlich Gebühren anfallen.
Bei der Ratenzahlung handelt es sich um einen Sonderfall der Zahlungsvereinbarung. Doch egal, ob der Betrag im Ganzen oder auf der Basis mehrerer Raten zu zahlen ist: Die Zahlungsvereinbarung soll Gläubiger und Schuldner Sicherheit bieten. Zudem soll sie einen Forderungsausfall verhindern.
Damit eine Zahlungsvereinbarung als vollständig gilt, müssen einige Details enthalten sein. Wichtige Bestandteile sind Angaben zu den Daten der verschiedenen Fälligkeiten und die Höhe des fälligen Betrages. Im Idealfall ist auf den ersten Blick ersichtlich, was, wann und in welchem Umfang gezahlt werden muss. So sollten im Nachhinein keine Fragen mehr offenbleiben. Häufig werden in diesem Zusammenhang auch Ratenzahlungen als Zahlungsvereinbarungen bezeichnet. Hier ist es jedoch wichtig, zu differenzieren. Denn: Wer sich nicht an eine Zahlungsvereinbarung hält, riskiert, dass der Gläubiger den kompletten Betrag in Rechnung stellt. Genau das ist im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung jedoch nicht möglich. Weitere wichtige Bestandteile einer Zahlungsvereinbarung sind:
Je genauer und detaillierter die Vereinbarung, desto besser können rechtliche Unklarheiten und Streitigkeiten vermieden werden. Beide Parteien sollten sich genügend Zeit nehmen, bevor sie die Vereinbarung unterzeichnen. Sie sollten den Vertrag gründlich prüfen. Außerdem sollten sie sicherstellen, dass sie alle Bedingungen nicht nur verstehen, sondern auch akzeptieren.
Frau Müller hat eine Katze, die beim Tierarzt überraschend operiert werden musste. Die Rechnung von 1.000 Euro kann Frau Müller zum aktuellen Zeitpunkt nicht zahlen. Daher schließt sie mit dem Tierarzt eine Zahlungsvereinbarung ab. Sie verpflichtet sich dazu, 20 Prozent des Rechnungsbetrages sofort zu bezahlen. Für den Restbetrag werden Raten in einer Höhe von 100 Euro fällig.
Aufgrund der entgegengebrachten Kulanz berechnet der Tierarzt insgesamt 5 Prozent zusätzlich auf den kompletten Rechnungsbetrag. Wenn beide Parteien den Vertrag unterschrieben haben, fallen für Frau Müller jedoch keine Verzugszinsen mehr an. Sofern Frau Müller ihren Verpflichtungen nachkommt, darf die Tierarztpraxis auch keinen Mahnbescheid beantragen
Bildnachweise: Headerbild © AdobeStock_178661514 Jacob L
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